Beschlussvorlage - B/16/5135-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Umweltausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Jahr 2020 zu und bittet die Verwaltung, unverzüglich die OGM GmbH mit der Vergabe der Leistungen zu beauftragen.

 

Hierfür steht im Haushaltsjahr 2020 ein Budget in Höhe von 120.000,00 EUR beim Auftrag 220013010190 – Grünanlagen und Kleingartenanlagen, Sachkonto 529100 – Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2020 bzw. des zu beschließenden Haushaltsplans 2020 zur Verfügung.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. M/16/4278-01 - Eichenprozessionsspinner - Geplante Maßnahmen für 2019

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

Die für die vorgesehenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners anfallenden Kosten können noch nicht beziffert werden. Nach Beschlussfassung durch den Umweltausschuss wird die OGM GmbH die Leistungen ausschreiben, erst danach stehen die tatsächlichen Kosten fest. Die Verwaltung hat hierfür in den Anmeldungen für die Haushaltsplanung 2020 Ausgaben in Höhe von 120.000 Euro (inklusive Biozideinsatz, Absaugen der Nester, Schilder, Absperrmaterial) veranschlagt. Bei einem Biozidverzicht wäre mit einer Verdopplung der Kosten zu rechnen.

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

In den Jahren 2018 und 2019 kam es in Oberhausen zu einem massenhaften Vorkommen des Eichenprozessionsspinners (EPS). Aufgrund der gesundheitsgefährdenden Beeinträchtigungen (Haut- und Atemwegsreizungen), die von den Brennhaaren der Raupen ausgehen, war es erforderlich, in 2018 für ca. 80.000 € und in 2019 für ca. 110.000 € Bekämpfungsmaßnahmen an betroffenen städtischen Bäumen vorzunehmen. Da zu erwarten ist, dass der Befall auch im nächsten Jahr wieder sehr stark sein wird, sind für das Jahr 2020 erneut umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen.


Im Jahr 2018 wurden auf 514 städtischen Bäumen an Straßen, Parkanlagen, Kindertageseinrichtungen, Schulen und Sportanlagen Nester des Eichenprozessionsspinners festgestellt. 2018 erfolgte die Entnahme der Nester mechanisch durch ortsansässige Fachfirmen. Diese waren aufgrund des massenhaften Vorkommens im Ruhrgebiet überlastet. Die Entfernung der gemeldeten Nester fand daher über einen längeren Zeitraum statt, und die letzten Nester wurden erst im August abgesaugt. Die Entnahme der Nester wurde prioritär an sensiblen Bereichen wie Kindergärten, Schulen oder Altenheimen durchgeführt. Insgesamt entstanden 2018 für die Bekämpfung des EPS Kosten in Höhe von ca. 80.000 Euro.

 

Um die Gefahr eines erneuten Massenbefalls einzudämmen und gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bevölkerung deutlich zu reduzieren, wurde daher für 2019 ein – zunächst einmalig geplanter – frühzeitiger Einsatz eines Biozids vorgesehen, über den der Umweltausschuss und der Naturschutzbeirat Anfang des Jahres informiert wurden (siehe M/16/4278-01 - Eichenprozessionsspinner - Geplante Maßnahmen für 2019). Das Biozid greift in die Entwicklung der Larven ein. Durch das Fressen der behandelten Blätter nehmen die Raupen das Biozid auf und es kommt zu einem Fraß- und Entwicklungsstopp, der die Entwicklung der Brennhaare verhindert und schlussendlich zum Tod der Raupe führt. Das Produkt Neem Protect wirkt auf alle pflanzenfressenden Insekten ist aber nicht bienengefährlich.

 

Im Frühjahr 2019 erfolgte an 1200 städtischen Bäumen eine prophylaktische Behandlung mit dem Biozid Neem Protect. Dennoch mussten auch in diesem Jahr an ca. 500 Bäumen Nester des EPS mechanisch abgesaugt werden. Für das Absaugen entstanden Kosten von 135 Euro pro Baum und für das Besprühen mit dem Biozid Kosten von 22 Euro pro Baum, sodass im Jahr 2019 insgesamt ca. 110.000 Euro für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners anfielen.

 

Vergleicht man die von EPS befallenen Bereiche aus dem Jahr 2018 mit denen aus 2019 (siehe Karte in der Anlage), fällt auf, dass 2019 viele neue Bereiche im Stadtgebiet dazu gekommen sind. Die 2018 befallenen Bereiche waren demgegenüber in diesem Jahr aufgrund des Biozideinsatz zu 90% nicht wieder befallen. Insofern war der Biozideinsatz von 2019 durchaus erfolgreich.

 

Es ist damit zu rechnen, dass auch im Jahr 2020 und den darauffolgenden Jahren ein starker Befall des EPS auftreten wird. Demnach sind weiterhin Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Abwendung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Bevölkerung notwendig.

 

Generell ist der EPS mit seinen Auswirkungen eine Naturerscheinung und auch als solche einzuordnen. Der Landesbetrieb Wald und Holz bewertet den EPS als waldtypische Gefahr, für die keine besondere Bekämpfung vorgenommen wird. Der beste Schutz ist das weiträumige Fernbleiben von befallenen Eichen. Dies ist in hochfrequentierten Bereichen wie z. B. Straßenräumen, KITAs, Schulen etc. oftmals nicht möglich.

 

Der Bereich Umwelt schlägt daher nach Abstimmung mit den betroffenen Bereichen der Verwaltung und auch mit den Fachkräften der Nachbarstädte folgendes Maßnahmenkonzept für 2020 vor:

 

-          Im Frühjahr 2020 sollen ca. 2000 städtische Eichen mit dem Biozid Neem Protect behandelt werden. Dabei handelt es sich vorrangig um Straßenbäume sowie um Bäume an Spielplätzen, Schulen und KITAs.

 

-          In Waldbereichen und Parkbereichen wird aufgrund der sensiblen Standorte für den Natur- und Artenschutz (Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete) kein Biozideinsatz erfolgen.

 

-          Befallene Bäume an hoch frequentierten Wegen in Parkanlagen werden abgesperrt und die Nester abgesaugt.

 

-          Im Wald werden keine Maßnahmen durchgeführt.

 

-          Es muss damit gerechnet werden, dass es in der Zeit von Mai bis Juli zu vorübergehenden Sperrungen von Wegen in Parkanlagen kommen kann. An den Eingängen der Waldgebiete und Parkanlagen sollen Schilder mit dem Hinweis „Betreten auf eigene Gefahr“ aufgestellt werden.

 

Sowohl der prophylaktische Einsatz des Biozids als auch das Entfernen von EPS-Nestern an befallenen Eichen werden von der OGM GmbH an eine Fachfirma beauftragt.

 

 

Im Folgenden werden die Beweggründe näher erläutert, aufgrund derer die Verwaltung diese Bekämpfungsstrategie vorschlägt, und die konkreten Maßnahmen vorgestellt:

 

Aus Sicht des Natur- und Artenschutzes ist ein Biozideinsatz  grundsätzlich als kritisch zu betrachten, da dieser nicht nur die Raupen des EPS schädigt, sondern auch andere Insektenarten. Die für die Bekämpfung des EPS zugelassenen Biozide (Neem Protect, Dipel ES, Foray ES) wirken nicht selektiv. Es sind Breitbandinsektizide, die auf alle pflanzenfressenden Insekten wirken. Somit ist davon auszugehen, dass bei der Bekämpfung des EPS mittels Biozid auch andere (geschützte) Tiere getötet werden. Dies ist nach Bundesnaturschutzgesetz verboten (§ 44 Abs. 1 Nr. 1). Aus Gründen des Gesundheitsschutzes ist es aber ausnahmsweise zulässig, da aus Sicht der Verwaltung keine zumutbare Alternative zur Biozidanwendung besteht. Eine Alternative wäre grundsätzlich eine rein mechanische Bekämpfung mittels Absaugen. Diese Alternative funktioniert aber nur, wenn nicht wie in Oberhausen ein mehrjähriger und starker Befall an zahlreichen hoch frequentierten Standorten im gesamten Stadtgebiet vorliegt.

 

Bei sehr großen Vorkommen des Eichenprozessionsspinners kommt die mechanische Bekämpfung an die Grenzen ihrer Leistbarkeit, und eine zeitnahe Entnahme der gemeldeten bzw. gesichteten Nester kann nicht mehr sichergestellt werden. Eine rein mechanische Entnahme stellt daher für das Jahr 2020 keine zumutbare Alternative für das Oberhausener Stadtgebiet dar, so dass der erneute Einsatz des Biozids vorgeschlagen wird. Dabei wird auch das bereits in diesem Jahr verwendete Biozid Neem Protect eingesetzt. Es hat die gleiche Wirkungsweise und Wirksamkeit wie die anderen zugelassenen Produkte. Der Vorteil bei Neem Protect ist, dass die Bäume nicht für einen längeren Zeitraum abgesperrt werden müssen. Bei Dipel ES/Foray ES müssten die Bereiche für ca. 8 Stunden gesperrt werden, was im Straßenraum nicht zumutbar ist. Die Wirksamkeit ist bei beiden Produkten gleich (70-90 %).

 

Wie bereits erwähnt, wird aufgrund des hohen Befalls und der Erfolgsrate von 70 – 90 % ein erneuter Einsatz von Neem Protect geplant. Die Anwendung muss nach dem Austrieb der Eiche Mitte / Ende April und bis zum 3. Raupenstadium ca. Mitte / Ende Mai erfolgen. Bei der Ausbringung sind neben den Anwendungsbestimmungen auch die Witterungsbedingungen zu beachten. Gerade diese sind für den Erfolg der Maßnahmen entscheidend. Damit wird der Entwicklung von Brenn-, Gifthaaren entgegengewirkt. Bei dem Einsatz des Biozids sind auch alle rechtlichen Rahmenbedingungen (Natur-, Arten-, Landschafts-, Wasserschutzverordnungen) zu beachten. In besonders extremen Einzelfällen werden einige Bäume während der Spritztour (kurzer zeitlicher Rahmen von ca. 1-2 Wochen) mehrmals (ca. 2-3 mal) mit dem Mittel Neem Protect besprüht. Zusätzlich wird bei Einzelfällen eine neue Bekämpfungsmethode, eine EPS-Falle (https://www.epsfalle.de/die-eps-falle/) getestet und angewendet.


Des Weiteren soll die Öffentlichkeitsarbeit und der Meldeverlauf von EPC-Nestern für die Oberhausener Bevölkerung optimiert werden. Im Frühjahr wird in Presseartikeln (Zeitung, soziale Netzwerke, Internetseite der Stadt Oberhausen etc.) über den EPS und das Vorgehen im Jahr 2020 informiert. Zusätzlich werden Hinweisschilder an Wald- und Parkeingängen aufgestellt. Befallene Bäume und ggf. Wege in Parkanlagen werden von Außendienstmitarbeitern mit einem Flatterband abgesperrt. Da in Parkanlagen nur an hoch frequentierten Wegen und Spielplätzen eine mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels Absaugen erfolgt, muss damit gerechnet werden, dass ggf. Veranstaltungen in den Parkanlagen aufgrund des EPS kurzfristig abgesagt oder in eine andere Parkanlage verschoben werden müssen. Es kann auch zu kurzzeitigen Sperrungen von Außenanlagen der Schulen oder KITAs kommen.

 

Um den Meldeverlauf, die hohe Anzahl an Meldungen und die Genauigkeit der Ortsangaben zu optimieren, wird aktuell geprüft, ob ein Online-Meldeverfahren mit einer Karte eingeführt werden kann. Des Weiteren wird geprüft, wer die allgemeine Anlaufstelle für den Eingang der Meldungen übernehmen kann, um ein Weiterleiten über mehrere Stellen/Fachbereiche/MitarbeiterInnen zu verhindern. Die Meldungen werden dann gebündelt an die OGM GmbH weitergeleitet.

 

Kurzfassung

 

In Oberhausen kam es in den letzten beiden Jahren zu einem Massenvorkommen des Eichenprozessionsspinners. Die Raupen tragen ab einem gewissen Larvenstadium gesundheitsgefährdende Brennhaare, die zu Haut- und Atemwegsreizungen führen können. Der Stadtverwaltung entstanden in 2018 ca. 80.000 Euro und in 2019 ca. 110.000 Euro Kosten für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners.

 

Die Verwaltung plant 2020 einen erneuten Biozideinsatz an ca. 2000 städtischen Bäumen durchzuführen. Dabei handelt es sich vorrangig um Straßenbäume sowie um Bäume an Spielplätzen, Schulen und KITAs. In Waldbereichen und Parkbereichen wird aufgrund der sensiblen Standorte für den Natur- und Artenschutz (Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete) kein Biozideinsatz erfolgen. Durch den Einsatz eines Biozids an hoch frequentierten Standorten soll die Gesundheitsgefährdung für die Oberhausener Bevölkerung deutlich reduziert werden.

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Anlagen

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