Antragsvorlage - A/16/5120-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Grüne Ratsfraktion: Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Fraktion DIE GRÜNEN
- Bearbeitung:
- Armin Röpell
- Verantwortung:
- Andreas Blanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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31.10.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Stadtverwaltung, in Abstimmung mit den zuständigen gemeinnützigen Tierschutzvereinen, einen Entwurf für eine Satzung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen zu erarbeiten.
Ziel ist die Einführung einer entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Oberhausens, um Mittel über das Landesförderprogramm „Katzenkastration" zu beantragen.
Sachverhalt
Begründung
Die Überpopulation von Katzen ist ein ernsthaftes Problem für den Tier- und Artenschutz. Die einzelnen Katzen leiden oftmals unter Futtermangel und Verwilderung, da die Hauskatze nicht für ein Leben in der Wildnis geeignet ist. Zudem können durch eine Überzahl von Katzen auch einzelne Arten bedroht sein, wie beispielsweise Singvogelarten, da die Anzahl der erlegten Tiere die Anzahl an jährlichem Nachwuchs übersteigt.
Nicht kastrierte Katzen können sich zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen. Selbst bei einer konservativen Rechnung von drei überlebenden Kätzchen pro Wurf vermehrt sich die Population sprunghaft. So können in sieben Jahren bis zu 420.000 Tiere entstehen. Daher gibt es mittlerweile immer mehr Orte mit geänderten Kommunalverordnungen, allein in NRW haben mittlerweile rund 90 Kommunen eine Katzenschutzverordnung erlassen. Hier ist geregelt, dass freilaufende Hauskatzen kastriert und mittels Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden müssen. Dies müssen Katzenhalter*innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, zuvor von einem Tierarzt durchführen zu lassen. Als Katzenhalter*in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
Um die unkontrollierte Fortpflanzung von Katzen zu stoppen, legt das Land NRW seit einigen Jahren das Förderprogramm „Katzenkastration" auf. Tierschutzvereine erhalten Geld für die Kastration von Katzen, die in NRW gehalten oder als Fundtier aufgenommen werden.
Somit können die Tierschutzverbände und Tierschutzvereine mit einer entsprechenden Satzung bei ihrem Bestreben, eine Populationsverringerung in den Griff zu bekommen, unterstützt werden.
Dauerhaft kann eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht auch eine Entlastung der zuständigen Tierheime bedeuten, die schon heute an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Mit einer Kennzeichnungs- und Kastrationsverordnung ist also ein Weg gewählt, der dem Tier und den Besitzer*innen Respekt zollt, dem Artenschutz dient und eine effektive Ursachenbekämpfung betreibt.
