Berichtsvorlage - M/16/5122-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

In der Sitzung des Schulausschusses vom 04.07.19 hat die Linke.Liste den Antrag gestellt, die Praxisintegrierte Erzieher*Innenausbildung (PiA) in Oberhausen einzuführen.

 

Die Verwaltung nimmt dazu Stellung:

 

Frage 1:

„Die Verwaltung wird gebeten mit der Schulleitung des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs Gespräche über die Einrichtung des dreijährigen Bildungsgangs „Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik – Praxisintegrierte Ausbildung“ zu führen und zu prüfen, ob zum Schuljahr 2020/2021 von Seiten der Schule ein solcher Bildungsgang realisierbar ist.

 

Antwort:

Am 18.06.2019 erörterte das Käthe-Kollwitz-Berufskolleg verschiedene Fragestellungen rund um die praxisintegrierte Ausbildung für Erzieher*innen (PiA)  in einem persönlichen Gespräch mit dem Fachbereich 3-1-30/ Kindertagesbetreuung, sowie dem Fachbereich 4-1-40/ Aus- und Fortbildung der Stadt Oberhausen.

 

Im Schuljahr 2020/21 beabsichtigt das Käthe-Kollwitz-Berufskolleg zwei Klassen für insgesamt 56 Studierende in der klassischen Ausbildungsform  und eine Klasse mit 28 Plätzen für die dreijährige, praxisintegrierte Ausbildung für Erzieher*innen anzubieten.

 

Die neue Klasse im Rahmen der PiA muss mit mindestens 22 Plätzen belegt sein.

 

Auch der Qualitätszirkel Offener Ganztag hat sich auf Anregung der Verwaltung mit dem Thema „Praxisintegrierte Ausbildung“ beschäftigt.

Am 14.06.2019 wurde das Projekt im Qualitätszirkel Offener Ganztag durch Vertreterinnen des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs vorgestellt. Für den Offenen Ganztag mit Arbeitszeiten ab 12:00 ist die zur Zeit geplante Struktur von Arbeitszeiten/Schulzeiten nicht interessant. In dem Gespräch wurde von Seiten des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs die Option eröffnet im Schuljahr 2021/2022 über ein spezielles Angebot für den Offenen Ganztag nachzudenken, wenn genügend Interessenten/Interessentinnen vorhanden sind.

 

 

Frage 2

Wenn es von der Schule keine Bedenken gibt, wird die Verwaltung gebeten im Herbst 2019 eine entsprechende Beschlussvorlage für Schulausschuss und Rat einzubringen, damit Ende 2019 die notwendige Genehmigung des Bildungsgangs bei der Bezirksregierung beantragt werden kann.

 

Antwort:

Wie bereits am 04.07.2019 im Schulausschuss durch die Vertreterin des Käthe-Kollwitz-Berufskolleg informiert wurde (siehe Protokoll Schulausschuss 04.07.2019) ist es nicht nötig einen neuen Bildungsgang bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen, da dieser Bildungsgang „staatlich geprüfte Erzieherin, staatlich geprüfter Erzieher“ bereits seit vielen Jahren an der Schule angeboten wird.

 

 

Frage 3

Die Stadt Oberhausen berücksichtigt ggf. das neue Angebot bei der Planung der Einrichtung von Ausbildungsplätzen und bietet für das Ausbildungsjahr 2020 mindestens 10 Ausbildungsplätze für die Praxisintegrierte ErzieherInnenausbildung an den städtischen Kindertageseinrichtungen an.

 

Antwort:

Die zuständige Fachverwaltung für die städt. Kindertageseinrichtungen, Fachbereich 3-1-30/ Kindertagesbetreuung hat intensiv die derzeitige Auslastung der städt. KTE hinsichtlich der Ausbildungsbegleitung von Studierenden und Praktikant*innen ausgewertet. Die 20 städt. Einrichtungen begleiten fortlaufend angehende Kinderpfleger*innen sowie Erzieher*innen in der Ober- als auch Unterstufe. Außerdem sind aktuell 23 Stellen mit Erzieher*innen im Anerkennungsjahr besetzt, die ebenfalls einer intensiven Begleitung bedürfen. Zur Abdeckung des im KiBiz vorgegebenen Personalstundenkontingents für die KTE müssen auch weiterhin mindestens 23 Berufspraktikanten im System verbleiben.

 

Der Fachbereich 3-1-30/Kindertagesbetreuung beabsichtigt über die oben benannten Ausbildungsbegleitungen hinaus, 5 Plätze pro Jahrgang für die PiA anzubieten, beginnend mit dem Kindergartenjahr 2020/21. Das sind im Rahmen der dreijährigen Ausbildung insgesamt 15 Plätze.

 

Die Finanzierung kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abschließend geklärt werden. Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das zum 01.08.2020 an den Start geht, sieht eine mögliche Förderung der PiA vor. Auch das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“ beabsichtigt eine weitere Förderung für das Jahr 2020 ff.

 

Landesmittel sind vor Bundesmittel zu beantragen. Eine Doppelförderung ist auszuschließen.

 

Die Beantragung von Landesmitteln kann erst zum 15. März 2020 im Zuge der jährlichen Platzplanung erfolgen. Die Genehmigung erteilt der LVR  i. d. R. zum Mai bzw. Juni eines Jahres.  Das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“ stellt seine Antragsformulare auf Förderung erst im März 2020 ins Netz ein.

 

Der Fachbereich 4-1-50 / Personalabrechnung und –verwaltung kalkuliert unter fiktiver Berücksichtigung der durchschnittlichen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Zusatzversorgung folgende Arbeitgeber Bruttopersonalkosten pro Auszubildenden:

1. Jahr:           1.460,37 EUR

2. Jahr            1.538,95 EUR

3. Jahr            1.668,65 EUR

Die Kosten für die Ausbildungsvergütung für eine Fachkraft sind mit 56.015,64 EUR (AG-Brutto) verteilt auf drei Jahre zu beziffern.

 

 

Mögliche Förderungsarten für PiA

- Fachkräfteoffensive (Bundesmittel) und KiBiz Förderung (Landesmittel)-

Bundesfördermittel Fachkräfteoffensive

 

Kosten ohne Förderung

56.015,64 EUR

Abzüglich PiA Fördersumme gesamt

37.440,00 EUR

Verbleibende Kosten nach Abzug PiA Fördersumme

18.575,64 EUR

 

Landesfördermittel KiBiz § 46 Absatz 2 und 3 ab 01.08.2020 für PiA

Kosten ohne Förderung

56.015,64 EUR

Abzüglich Kibiz Fördersumme gesamt

16.000,00 EUR

Verbleibende Kosten nach Abzug Kibiz Fördersumme

40.015,64 EUR

 

Kosten Ausbildungsvergütung  (AG-Brutto) pro Haushaltsjahr für 5 Auszubildende jährlich

HH Jahr

1. Ausbildungsjahr

2. Ausbildungsjahr

3. Ausbildungsjahr

Gesamtkosten pro HHJ

 

 

 

 

 

2020*

29.207,40 EUR

-

-

29.207,40 EUR

2021

87.622,20 EUR

30.779,00 EUR

-

118.401,20 EUR

2022

87.622,20 EUR

92.337,00 EUR

33.373,00 EUR

213.332,20 EUR

2023

87.622,20 EUR

92.337,00 EUR

100.119,00 EUR

280.078,20 EUR

* Ausbildungsbeginn des jeweiligen Ausbildungsjahres im September

Ab 2023 müssten fortlaufend 280.078,20 EUR in den Haushalt gestellt werden.

 

 

Frage 4

Die Verwaltung nimmt Gespräche mit allen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen und den Trägern des offenen Ganztags an Grundschulen bezüglich einer Beteiligung an der Praxisintegrierten ErzieherInnenausbildung auf. Sie informiert den Schulausschuss bis zum Herbst 2019 über die Ergebnisse dieser Gespräche.

 

Antwort:

Am 13.05.2019 wurde im Rahmen einer Sitzung des sozialpädagogischen Beirates das Thema Praxisorientierte Erzieher*innenausbildung (PIA) erörtert.

Der sozialpädagogische Beirat ist ein Gremium, das sich aus Vertreter*innen der Fachschule für Sozialpädagogik am Käthe-Kollwitz Berufskolleg und Vertreter˟innen der Ausbildungsbetriebe (der Stadt Oberhausen als auch Träger der freien Jugendhilfe) zusammensetzt.

 

Frau Schäfer-Obendiek, Abteilungsleiterin des Bereiches Sozial- und Gesundheitswesen, warb bei allen Trägern um die Beteiligung an der neuen Ausbildungsform und sieht das Angebot beider Ausbildungsformen als zielführende Maßnahme gegen den Fachkräftemangel an. Auf Grundlage bereits vorliegender Bewerbungen/Anfragen folgert sie, dass der Bewerberkreis sich erweitert hat, z.B. für Menschen, die ihr Einkommen sichern müssen.

 

Frau Schäfer-Obendiek bat um Rückmeldungen aller Träger zu der Anzahl der geplanten neuen Ausbildungsplätze.

 

Am 19.09.2019 war Frau Schäfer-Obendiek außerdem zu Gast in dem Trägerübergreifenden Facharbeitskreis Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflege nach § 78 SGB VIII. Auch dort wurde bei freien Trägern von KTE um Beteiligung geworben.

 

Für interessierte Ausbildungsstätten und Träger hat das Berufskolleg im Herbst eine Informationsveranstaltung vorbereitet und eine „Börse“, bei der sich Bewerber*innen und potentielle  Ausbildungsstätten kennen lernen können.

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