Beschlussvorlage - B/16/5152-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Überlassungsvertrag mit dem Tennisklub 1978 Oberhausen e. V. über Grundstücksflächen innerhalb der Tennisanlage, Bromberger Straße 26, 46145 Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Sigrid Kramp
- Verantwortung:
- H.-B. Reuschenbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Beschlussfassung
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05.11.2019
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Sachverhalt
Begründung
Der mit Datum vom 30.03.1983 mit dem Verein Tennisklub 1978 Oberhausen e. V. geschlossene Grundstücksüberlassungsvertrag (1. Nachtrag vom 21.05.1991) für die Tennisanlage, Bromberger Straße 26, 46145 Oberhausen, lief am 31.12.2016 aus. Das Vertragsverhältnis verlängert sich seitdem jeweils um ein Jahr, da von keinem der Vertragsschließenden spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragszeit eine schriftliche Kündigung erfolgt ist. Auf diesem Grundstück hat der Verein sechs Tennisplätze errichtet. Außerdem besteht bis zum 04.08.2057 ein Erbbaurechtsvertrag, über eine Grundstücksteilfläche, auf welcher der Verein ein Vereinsgebäude errichtet hat. Es wurde von Seiten des Vereins gewünscht, eine Angleichung der Laufzeit des Überlassungsvertrages an die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages vorzunehmen.
Weiterhin beabsichtigt der Verein an dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ teilzunehmen. Nach Nr. 4.2 der Förderrichtlinie „Moderne Sportstätte 2022“ muss der Verein ein mindestens 10-jähriges Nutzungsrecht über die Sportstätte nachweisen, um die Zuwendungsvoraussetzungen zu erfüllen. Hierzu zählt auch das Nutzungsrecht für das von der Stadt Oberhausen überlassene Grundstück.
Somit ist ein langfristiger Grundstücksüberlassungsvertrag (Laufzeit bis zum 04.08.2057) erforderlich, um dem Verein eine Partizipation am Förderprogramm zu ermöglichen (s. Anlage).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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15,4 kB
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