Beschlussvorlage - B/16/5150-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Sportausschuss stimmt dem Abschluss eines Überlassungsvertrages über eine Grundstücksfläche an der Sporthalle Theodor-Heuss-Realschule mit dem Verein DJK SG Tackenberg e. V. zu.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der mit Datum vom 17.09.1991 mit dem Verein DJK SG Tackenberg e. V. geschlossene Grundstücksüberlassungsvertrag für eine Grundstücksfläche an der Sporthalle der Theodor-Heuss-Realschule lief am 31.12.2016 aus. Im Gegensatz zu den gängigen anderen Überlassungsverträgen mit Vereinen beinhaltete der Vertrag keine automatische jährliche Verlängerungsklausel. Auf diesem Grundstück hat der Verein ein Vereinsgebäude errichtet.

 

Der Verein beabsichtigt an dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ teilzunehmen. Nach Nr. 4.2 der Förderrichtlinie „Moderne Sportstätte 2022“ muss der Verein ein mindestens 10-jähriges Nutzungsrecht über die Sportstätte nachweisen, um die Zuwendungsvoraussetzungen zu erfüllen. Hierzu zählt auch das Nutzungsrecht für das von der Stadt Oberhausen überlassene Grundstück.

 

Somit ist ein neuer und langfristiger Grundstücksüberlassungsvertrag (Laufzeit bis zum 31.12.2049) mit anschließender jährlicher Verlängerung erforderlich, um dem Verein eine Partizipation am Förderprogramm zu ermöglichen (s. Anlage).

 

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Anlagen

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