Beschlussvorlage - B/16/5143-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Sportausschuss beschließt, Oberhausener Sportvereinen Zuschüsse für deren Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Breitensport in einer Gesamthöhe von 56.910,-- EUR zu gewähren. Der jeweils an den Verein zu zahlende Zuschuss ergibt sich aus der Anlage zur Beschlussvorlage.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2019 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Auf Basis der Abrechnungsdaten des Landesportbundes NRW e. V. (LSB) wurden von dort die nach den Landesregularien zu bezuschussenden Übungsleiterinnen und Übungsleiter in Sportvereinen errechnet. Der LSB hat für das Jahr 2019 insgesamt 813 Übungsleiter/innen von Oberhausener Vereinen anerkannt. Die Vereine mit der jeweiligen berücksichtigten Anzahl an Übungsleiter/innen sind der Anlage zu entnehmen.

 

Der Landessportbund gewährt für das Haushaltsjahr 2019 einen Zuschuss von je 90,29 EUR pro Übungsleiter/in. Für verspätet eingehende Anträge erfolgt eine Bezuschussung nach dem zur Verfügung stehenden Haushaltsbudget des LSB.

 

Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Oberhausener Sportvereine gewährt die Stadt Oberhausen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an Oberhausener Sportvereine gemäß Ziffer 7.1 a) einen Zuschuss, wenn entsprechende Zuschüsse dieser Art beim Landessportbund beantragt wurden. Die Zahlung erfolgt nach den Kriterien des LSB im Verhältnis zum Haushaltsansatz und nach Maßgabe der vom LSB bestätigten Anträge.

 

Bei der Berechnung eines Zuschusses für Übungsleiter/innen im Jahr 2019 wird der Haushaltslage der Stadt Oberhausen und der Weisung der Bezirksregierung im Besonderen Rechnung getragen. Daher wird wie im Vorjahr der Zuschuss der Stadt Oberhausen auf 70,-- EUR pro Übungsleiter/in angesetzt. Addiert mit dem Zuschuss des Landessportbundes würde für jede(n) Übungsleiter/in somit ein Betrag in Höhe von 160,29 EUR (Zusammenfassung LSB und Stadt Oberhausen) gezahlt. Der für 813 Übungsleiter/innen ermittelte Zuschuss beträgt auf der Basis von 70,-- EUR pro Übungsleiter/in insgesamt 56.910,-- EUR. Der auf jeden Verein entfallende Zuschuss ist der Anlage zu entnehmen.

 

Übungsleiter/innen bilden die Säule innerhalb der Vereine. Ohne Übungsleiter/innen ist Sport im Verein nicht denkbar, da alle Sportler/innen und insbesondere Kinder sowie Jugendliche auf Basis fundamentierter, sportlicher Grundlagen angeleitet werden müssen. Des Weiteren muss betont werden, dass die Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII bedarfsgerechte Angebote für Jugendliche vorzuhalten hat. Hier werden ausdrücklich sportliche Betätigungen genannt. Die Sportvereine in Oberhausen erfüllen somit einen gesetzlichen Auftrag und müssen, zumal sie über viele Jahre hinweg die Zuschüsse bekamen und auf eine weitere Auszahlung vertrauen, gestärkt werden in der Wahrnehmung dieser wichtigen sozialen Aufgabe.

 

Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang der Hinweis im Sportentwicklungsbericht der Deutschen Sporthochschule zur Vereinsbefragung in Oberhausen. Mehr als 75 % der befragten Vereine erachten die Jugendarbeit als wichtig. Die Bedeutung sozialer Kontakte der Menschen untereinander, unabhängig von Generationen, wird sogar mit 90 % bewertet.

 

Ebenfalls bildet der Breitensport, hier insbesondere für Kinder und Jugendliche, das Fundament für den Spitzensport innerhalb der Stadt. Sollten die Zuschüsse in diesem Segment entfallen, ist eine kontinuierliche Entwicklung des Spitzensportes sicherlich nicht weiter denkbar. Ohne die Zuschüsse für Übungsleiter/innen werden Vereine ihr Angebot in erheblichem Umfang einschränken müssen. Als Folge wäre die Mehrarbeit und Kostensteigerung im sozialen Bereich der Jugendhilfe unvermeidlich.

 

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Anlagen

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