Berichtsvorlage - M/16/5011-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 19.11.2018 das Konzept „Team Sozialarbeit“ beschlossen.  Das Team Sozialarbeit bietet in seiner Neuausrichtung seine Unterstützungsleistungen den geflohenen Menschen aus dem Rechtskreis des AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) und dem SGB II (Sozialgesetzbuch 2. Buch)  an.

Derzeit beläuft sich die Gesamtzahl der versorgten Personen nach AsylbLG  auf 1.158 (Stand Oktober 2019), im  SGB II auf  3.682 (Stand August  2019). Die Anzahl der Leistungsempfänger*innen aus dem SGB II bezieht sich auf die Menschen mit einer Staatsangehörigkeit aus den 8 Ländern mit den meisten Asylanträgen, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthaltes in Oberhausen. Die 8 Herkunftsländer sind Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien.

In der Neuausrichtung galt es, das Team Sozialarbeit strukturell neu aufzustellen und Fachstandards zu entwickeln.  Für einzelfallbezogene Anlässe wie Kindeswohlgefährdung und  häusliche Gewalt wurden verbindliche Handlungsabläufe erarbeitet, ferner wurden die Voraussetzungen und die inhaltliche Ausrichtung eines Casemanagements im Sinne  eines Integrationsmanagements entwickelt.

Die organisatorische Anbindung an das Kommunale Integrationszentrum (KI) und die Integrationsbeauftragte schafft Synergieeffekte durch regelmäßigen inhaltlichen Austausch über integrationsfördernde Maßnahmen. Ebenso bietet die  operative Zusammenarbeit die Vorteile eines multiprofessionellen Teams durch gegenseitige fachliche Unterstützung in Einzelfällen.

Das Team Sozialarbeit umfasst 14,5 Stellen und eine außerplanmäßige Stelle. 4,5 Stellen waren bis zum 31.08.2019 unbesetzt,  2 Teilzeitstellen konnten im September 2019 besetzt werden, 3,5 Stellen sind derzeit unbesetzt. Ein Stellenwiederbesetzungsverfahren läuft.

 

Die  Unterstützungsleistungen des Teams Sozialarbeit:

      Aufsuchende Sozialarbeit

      Beratung zur Vorbereitung auf den Umzug in privaten Wohnraum

      Vermittlung in privaten Wohnraum und nachfolgende Betreuung

      Standortleitung in  Gemeinschaftsunterkünften

      Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes

      Sprechstunden

      Gruppenangebote (Zielgruppen: Frauen, Geduldete, Jugendliche, Eltern,…)

      Regelmäßige Angebote in den Gemeinschaftsunterkünften und für Menschen im privaten Wohnraum (Infoveranstaltungen, Freizeitangebote, Wertevermittlung)

      Enge Zusammenarbeit mit Ehrenamt und Verbänden

      Zusammenarbeit mit Schulen und Kitas in Bezug auf die frühkindliche und schulische Betreuung der Kinder und Jugendlichen

      Verweisberatung in  Fachberatungsstellen im Netzwerk

      Unterstützung bei Fragen der medizinischen Versorgung, bei häuslicher Gewalt, bei der Ausbildungs- und Arbeitssuche, bei der Suche nach Kita- und Schulplätzen, im Hinblick auf Spracherwerb sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.

 

Mit Ausnahme der Arbeitsgruppenleitung  und der außerplanmäßigen Stelle sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der aufsuchenden Sozialarbeit / Betreuung privater Wohnraum und in der Beratung im Rahmen der Sprechstunden tätig. Die Sprechstunden finden zwei Mal wöchentlich vormittags in der Hagelkreuzstr. 101 statt.

Darüber hinaus haben einzelne Mitarbeiter*innen des Teams Sozialarbeit zusätzliche Aufgabenbereiche:

      Im Berichtszeitraum bieten drei Mitarbeiter*innen  an drei Tagen die Woche Beratung in der VHS an.

      Jeweils zwei Mitarbeiter*innen haben im Berichtszeitraum eine Standortleitung in den Gemeinschaftsunterkünften Gabelstraße, Erlenstraße und  Bahnstraße inne.

      Der Frauenstandort in der Bahnstraße, vormals Elsässer Straße, wird von einer Kollegin betreut, die den Schwerpunkt „Frauen“ innehat.

      Die Standortleitungen bieten wöchentlich zusätzlich feste Sprechzeiten in den Gemeinschaftsunterkünften an. Aus den Sprechstunden ergeben sich jeweils weitere Handlungsbedarfe, die  im Rahmen von Einzelfallhilfen über die Woche terminiert und organisiert werden. Bezüglich der Standortleitung findet eine enge Kooperation mit den wirtschaftlichen Hilfen und dem Haustechnischen Dienst  statt, um vor Ort ein möglichst störungsfreies Zusammenleben zu ermöglichen. In Kooperation mit Initiativen und Ehrenamt werden die Angebote an den Standorten jeweils bedarfsorientiert koordiniert.

      Die Gemeinschaftsunterkünfte in der Ruhrorter Straße, Kapellenstraße und Duisburger Straße sind in der pädagogischen Betreuung an Dritte vergeben. Für pädagogische oder organisatorische Fragen stehen der Standortleitung jeweils eine Ansprechpartnerin/ ein Ansprechpartner aus dem Team Sozialarbeit zur Seite. Das Team Sozialarbeit ist auch für diese Standorte für die Gestaltung der Übergänge und Vermittlung in den privaten Wohnraum aus der Gemeinschaftsunterkunft zuständig.

      Das Wohnraummanagement, die Wohnraum-Akquise und  die Koordination der OGM-Wohnungen werden über die außerplanmäßig besetzte Stelle abgedeckt.

 

Dokumentation der erforderlichen Unterstützungsleistungen

Ziel ist es, den Integrationsprozess der geflohenen Menschen zu unterstützen. Dafür sind die Bedarfe der Menschen sichtbar zu machen und zu dokumentieren.

Das Team Sozialarbeit hatte bis April 2019  die Anschaffung der Dokumentationssoftware inhaltlich und organisatorisch vorbereitet und somit die formellen Voraussetzungen für den Einkauf geschaffen. Die Software steht dem Team Sozialarbeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung.

Mit Bereitstellung der Software können zukünftig Abfragen nach:

-Bedarf an Kita-Plätzen

-Bedarf an Sprachkursen

-Unterstützungsbedarf in Bezug auf Ausbildung/Arbeit/Weiterbildung

-Bedarf an frauenspezifischen Angeboten

- etc.

digital und schnell beantwortet werden.

Derzeit erfolgen etwaige Abfragen händisch aufgrund von Excel-Tabellen und sind damit zeitaufwändig und potentiell fehlerbelastet.

 

Kooperationen:

Das Team Sozialarbeit kooperiert mit nachfolgenden Institutionen / Akteuren in der Arbeit mit geflohenen Menschen aufgrund von Kooperationsvereinbarungen:

      Mit dem Integration Point von Agentur für Arbeit und Jobcenter ist ein  Kooperationsvertrag geschlossen worden mit dem Ziel, den sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf der SGB II Empfänger*innen zu decken.

Bei Vorsprachen von Menschen mit Fluchthintergrund  beim Integration Point werden die  Unterstützungsangebote des Teams Sozialarbeit offensiv und bedarfsorientiert vorgestellt  und eine kurzfristige Kontaktaufnahme beim Team Sozialarbeit empfohlen.

Bislang haben über den Integration Point nur wenige Ratsuchende beim Team Sozialarbeit vorgesprochen. Die Kooperationspartner haben dies gewürdigt und haben Einigkeit darüber erzielt, dass für SGB II-Empfänger*innen Unterstützungsbedarf besteht und dass dieser Prozess einer Etablierung bedarf. Zukünftig soll der Verweis an das Team Sozialarbeit evaluiert werden.

 

      Das Team Sozialarbeit  bietet in der Kooperation mit der VHS, dem größten Anbieter von Sprachkursen in Oberhausen, an 3 Tagen in der  Woche Beratungsstunden in der VHS an. Damit sollen die geflohenen Menschen erreicht werden, die an den VHS-Sprachkursen teilnehmen. Ziel ist unter anderem der Abbau von Lernhindernissen durch entsprechende pädagogische Unterstützung.

Das Beratungsangebot in der VHS wird im Durchschnitt 2 bis 4 Mal in der Woche genutzt, so dass immer wieder im Austausch mit der VHS neue Ansprachen erprobt und ausgewertet werden. Akute Krisensituationen, die eine schnelle pädagogische Intervention erfordern, sind im Berichtszeitraum nicht vorgekommen. Hier sind regelmäßig  die Beratungsangebote an den Beratungsbedarf anzupassen, um einen ressourcenorientierten Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten.

 

      Es besteht eine  Kooperation mit dem Sozial-Psychiatrischen-Zentrum (SPZ) des Trägerverbundes Oberhausen, bestehend aus Caritas, Diakonischem Werk und  Intego GmbH im Hinblick auf das Projekt „Psychosoziale Betreuung von geflüchteten Menschen“. Hier wird nach einem gemeinsam verabredeten Verfahrensablauf vorgegangen. Das Team Sozialarbeit meldet als Ergebnis aus den eigenen Beratungen den Bedarf an psychosozialer Unterstützung  im Bereich 3-4-10 (Sucht- und Psychiatriekoordination) an, dort wird der Antrag geprüft und ggf. eine Kostenzusage erstellt, die dann dem jeweiligen Träger und dem Team Sozialarbeit zugestellt wird. Die beauftragten Träger führen dann zunächst ein Clearing durch; ein Abschlussbericht gibt danach Auskunft darüber, ob ggf. eine weitere Kurz- oder Langberatung im Anschluss erforderlich ist.

 

      Mit der Verbraucherzentrale NRW gibt es regelmäßig eine bedarfsorientierte enge Zusammenarbeit. So werden sowohl in der Hagelkreuzstraße als auch dezentral bei der Verbraucherberatung, sowie in den Gemeinschaftsunterkünften themenorientierte Info- und Aufklärungsveranstaltungen durchgeführt.  Im Berichtszeitraum wurden bedarfsorientiert  mehrere Infoveranstaltungen in kleinen und größeren Gruppen mit Sprachmittlern zum Thema „Mülltrennung“, „Richtig Heizen und Lüften“  und „Energiesparen“ für Menschen aus Gemeinschaftsunterkünften und dem privaten Wohnraum in der Hagelkreuzstraße durchgeführt.  Des Weiteren finden in den kommenden Monaten an den Standorten Bahn- und Erlenstraße in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW Infoveranstaltungen zum Thema „Verträge – Rechte und Pflichten, Smartphone und Kostenfallen“ statt.

 

Mit nachfolgenden Institutionen / Akteuren in der Arbeit mit geflohenen Menschen ist eine Kooperationsvereinbarung in Arbeit:

      Mit den Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen besteht ein regelmäßiger Austausch. Für die konkrete Ausgestaltung der Kooperation wurden die inhaltlichen  Ausrichtungen, die Fachstandards, Spezialisierungen und Schnittstellen gemeinsam erarbeitet. Bei gegenseitiger Verweisung wurden der Informationstransfer und Fragen des Datenschutzes geklärt. Die Kooperationsvereinbarung sieht auf operativer Ebene einen regelmäßigen Austausch im Rahmen von Fachkonferenzen vor. Auf strategischer Ebene haben sich die Träger darauf verständigt, zwei  Mal im Jahr ein Abstimmungs- und Strategiegespräch durchzuführen, um die Bedarfslage, die Beratungsangebote und die sozialräumlichen Aspekte zu würdigen. Ziel ist die Sicherstellung einer nachhaltigen und sachgerechten Beratung und Betreuung der neuzugewanderten Menschen durch den Kooperationsverbund.

 

      Um geflohenen Frauen die Möglichkeit zu geben, in einem anderen Rahmen Beratung wahrzunehmen, werden derzeit die Kooperationsmöglichkeiten des Teams Sozialarbeit mit der Frauenberatungsstelle geprüft. Eine Möglichkeit kann sein, die Beratung der betroffenen Frau in den Räumlichkeiten der Frauenberatungsstelle durchzuführen.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Sozialarbeit sind mit ihrer Expertise in verwaltungsinternen und –externen Arbeitskreisen vertreten:

      AK Flucht und Migration, hier zusätzliche Teilnahme am Unter-AK zur Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Anwendung des §25b AufenthG

      Fach-AK Integration

      AK Frauen und Flucht

      AK Gewalt

      AK Frühe Hilfen

      Quartiersmanagement

      Qualitätszirkel Kinderschutzfachkräfte

      AK Mädchen

Landesprogramm „Gemeinsam klappt´s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“

Das  Landesprogramm des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) „Gemeinsam klappt´s“ und das Landesprogramm „Durchstarten in Ausbildung und  Arbeit“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und des MKFFI haben das Ziel, jungen geflohenen Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren auf kommunaler Ebene Angebote zu unterbreiten. Zielgruppe sind primär die jungen Geflohenen mit Duldung und sekundär mit einer Gestattung. Im Rahmen des Programms sollen die Bedarfe der jungen Menschen ermittelt werden, um darauf aufbauend konkrete Maßnahmen und Projekte zu entwickeln. Hierfür  stehen den Kommunen Fördergelder zur Verfügung.

Für die Gruppe der geduldeten jungen Menschen gibt es bisher nur wenige Angebote. Viele geduldete Menschen halten sich für einen längeren Zeitraum in Oberhausen auf, so dass es für die Zielgruppe gilt, Perspektiven zu entwickeln und den Integrationsprozess zu fördern. In Oberhausen sind zunächst  220 Menschen in der Altersgruppe 18 bis 25 mit Duldung oder Gestattung identifiziert worden. Aufgrund der besonderen Lebenssituation der Zielgruppe variiert die Anzahl der Menschen in dieser Personengruppe von Monat zu Monat.

Die Stadt Oberhausen hat sich entschieden, an diesem Programm teilzunehmen und es mit einem Bündnis von weiteren Akteuren in Oberhausen umzusetzen.

Damit das Programm schnell umgesetzt werden kann und die Bedarfslage transparent ist, hat das Team Sozialarbeit in einer Sonder-Aktion Kontakt mit allen potentiellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Landesprogramms aufgenommen.

Im Berichtszeitraum hat das  Team Sozialarbeit  183  junge geflohene  Menschen interviewt mit dem Ergebnis, dass für diese Personengruppe der Bedarf personalisiert und Maßnahmen und Projekte  im Rahmen der Landesinitiative entwickelt und  beim Land beantragt werden können. 

 

Schwerpunkt 2019:

In der Begründung zum Ratsbeschluss ist aufgeführt, dass nach einem Jahr die  Stellenausstattung des Teams Sozialarbeit überprüft werden soll. Dies kann nur auf Grundlage der Bedarfslage der neuzugewanderten Menschen erfolgen. Daher ist der Schwerpunkt der Arbeit in 2019 die Abfrage der Bedarfe, um Erkenntnisse über die integrationsfördernden Unterstützungsleistungen zu erlangen.

Mit Stand 30.09.2019  sind 1.405 Interviews durchgeführt worden.

In den Sprechstunden des Teams Sozialarbeit werden mit Stand 30.09.2019  1.158   Ratsuchende aus dem Rechtskreis  AsylbLG und  687  Ratsuchende aus dem Rechtskreis SGB II betreut. Aktuell werden demnach 1.845 Ratsuchende pädagogisch unterstützt. In Bezug auf die geführten Interviews gibt es Schnittmengen.

Die Anzahl der Beratungen im SGB II –Bereich erhöht sich sukzessive und ist davon abhängig, wie viele Personen über das  Jobcenter,  die Beratung in der VHS oder über entsprechende Öffentlichkeitsarbeit  erreicht werden.

Die im Konzept vorgesehenen Gruppenangebote wie Freizeitaktivitäten in den Gemeinschaftsunterkünften, kommunikative Treffs, Bewerbungstrainings etc., werden derzeit zugunsten der Interviews in verminderten Umfang angeboten.

Aus den  bislang  durchgeführten Interviews ergeben sich in fast allen Fällen konkrete individuelle Hilfebedarfe. In solchen Fällen wird das Team Sozialarbeit umgehend unterstützend tätig. Die Bedarfslagen beziehen sich auf:

      Krankheit, Behinderung

      Wohnungssuche

      Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Wohnungen/ Vermietern etc.

      Bildung, Sprache

      Arbeit/ Ausbildung/ Studium

      Zwischenmenschliche Probleme

      Schulden/ Strafen

      KiTa-Plätze

 

Fazit und Ausblick:

Die Interviews und der aktive Zugang auf die neuzugewanderten Menschen sind die richtige Methode, um die Bedarfslage zu evaluieren. Im Berichtszeitraum konnten in 1.845 Fällen konkrete  Unterstützungsleistungen angeboten werden. Monatlich ist ein Anstieg der Ratsuchenden zu verzeichnen.

Ziel ist es, nach Abschluss aller  Interviews einen Gesamteindruck über den Integrationsprozess der neuzugewanderten Menschen zu erlangen.  Die Erkenntnisse dienen als Grundlage für die Planung und Steuerung der Unterstützungsleistungen. 

Mit Implementierung der Software können zukünftig die Bedarfe dokumentiert werden, um konkrete Hilfestellungen anzubieten. Dies kann individuell im Rahmen einer Einzelfallhilfe oder im Rahmen eines Gruppenangebotes erfolgen.

Mit Stand  30.09.2019 sind 11 Stellen besetzt. Der Arbeitsgruppenleitung des Teams Sozialarbeit obliegen konzeptionelle und  koordinierende Tätigkeiten.

Bei  1.845 Ratsuchenden und  10  besetzten Stellen  in der sozialpädagogischen Betreuung ergibt sich derzeit ein  rechnerischer Betreuungsschlüssel von 1: 184,5.

Ende 2019 / Anfang 2020 wird die Bedarfslage der neuzugewanderten Menschen evaluiert und die Betreuungssituation personell und politisch ausgewertet. Dies erfordert eine Diskussion über die strategische und fachliche Ausrichtung der Integrationsarbeit mit neuzugewanderten Menschen mit Bezug auf das „Handlungskonzept Flüchtlinge in Oberhausen“ und das „Kommunale Integrationskonzept“.

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