Beschlussvorlage - B/16/5105-01
Grunddaten
- Betreff:
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Einrichtung einer befristeten Planstelle „Teilhabemanagement“ im Rahmen der Landesinitiativen „Gemeinsam klappt´s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Marc Cziuraj
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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30.10.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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11.11.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von einer Planstelle (Entgeltgruppe S 12 TVöD SuE), befristet vom 01.12.2019 bis zum 31.12.2022, im Aufgabenfeld „Team Sozialarbeit“ im Rahmen der Landesinitiativen „Gemeinsam klappt´s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“, Baustein 6 (Teilhabemanagement).
Mittel für die in Haushaltsjahr 2019 ff. entstehenden Personalkosten in Höhe von ca. 81.210,00 € stehen im Deckungsring Personal (D00000001) zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
- Ausgangslage
Projektbeschreibung:
Auf der Grundlage der Entscheidung des Oberbürgermeisters in der VV-Sitzung am 25.09.2018 ist die Stadt Oberhausen der Initiative “Gemeinsam klappt’s“ des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) beigetreten. Die Aufgaben der „geschäftsführenden Stelle“ wurden dem Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum (KI) übertragen.
Am 11.07.2019 hat das Land NRW die schon länger angekündigte Förderkulisse im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Die Landesinitiative “Gemeinsam klappt’s“ wird hierbei mit der Initiative “Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ der Ministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) verschränkt. Die Förderkulisse umfasst die folgenden 6 Bausteine:
Individuelles Coaching
Berufsbegleitende Qualifizierung & Berufsbezogene Sprachförderung
Nachholen des Hauptschulabschlusses
Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse
Innovationsfonds
Teilhabemanagement
Die Förderkonzeption (Richtlinie) zum Baustein 6 (Teilhabemanagement) wurde am 15.07.2019 veröffentlicht. Zielgruppe der Maßnahme ist die Gruppe der 18 bis einschließlich 27-jährigen unter den Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen, die sich nur mit Duldung oder Gestattung in den Kommunen aufhalten und keinen Zugang zu SBG II-Leistungen haben.
Antragsberechtigt sind Kommunen, in denen eine „geschäftsführende Stelle“ im Rahmen der Landesinitiative “Gemeinsam klappt’s“ eingerichtet wurde. Gemäß der Förderkonzeption nimmt diese Stelle die Aufgaben des Projektmanagements, der Netzwerkmoderation und des Netzwerkmanagements, der Entwicklung von komplexen Zielsystemen sowie die Gestaltung von übergreifenden Arbeitsabläufen wahr. Sie ist für die Antragstellung zuständig und koordiniert den Gesamteinsatz.
In der VV-Sitzung vom 17.09.2019 wurde entschieden, dass von Seiten des Dezernats 3 eine Zuwendung (Anteilfinanzierung) für eine 1,0-Stelle “Teilhabemanagement“ für die Dauer des Projektes von drei Jahren beantragt wird.
- Finanzielle Auswirkungen
Pro Monat und Stelle wird ein Betrag in Höhe von 80 Prozent der Bemessungsgrundlage gewährt. Die höchstmögliche Jahresbemessungsgrundlage beträgt 68.000,- Euro pro Vollzeitstelle. Hieraus ergibt sich eine maximale Landeszuwendung pro 1,0-Stelle in Höhe 54.400,- Euro.
Im Rahmen der Stellenbesetzung soll auf das Bestandspersonal des “Teams Sozialarbeit“ (Bereich 2-6) zurückgegriffen werden.
Zur Kompensation des 20%igen Eigenanteils wird eine 0,5 Stelle im “Team Sozialarbeit“ mit einem KW-Vermerk versehen.
Besetzt werden soll die Stelle mit zwei Teilzeitmitarbeiterinnen aus dem Team Sozialarbeit.
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Tatsächliche jährl. Personalausgaben | 81.207,11 € |
Beantragte jährl. Zuwendung des Landes zu den Personalausgaben | 54.400,00 € |
Verbleibender jährl. Eigenanteil der Stadt | 26.807,11 € |
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Der verbleibende jährliche Eigenanteil in Höhe von 26.807,11 € wird durch die Einsparung einer 0,5 Stelle (S 15 TVöD SuE) kompensiert.
Kurzfassung
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von einer Planstelle (Entgeltgruppe S 12 TVöD SuE), befristet vom 01.12.2019 bis zum 31.12.2022, im Aufgabenfeld „Team Sozialarbeit“ im Rahmen der Landesinitiativen „Gemeinsam klappt´s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“, Baustein 6 (Teilhabemanagement).
