Berichtsvorlage - M/16/5085-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Übergabe der Sammlung IFFA – Internationales Frauen-Friedens-Archiv e.V. - an das AfaS - Archiv für alternatives Schrifttum e.V.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kunst
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Dr. Vogt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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29.10.2019
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Sachverhalt
Sachdarstellung
2009 fand die Überlassung großer Teile der Sammlung des IFFA – Internationales Frauen-Friedens-Archiv e.V. - vom IFFA, ergänzt um Teile der privaten Sammlung von Frau Ellen Diederich, Vorsitzende des IFFA, als Schenkung an die Stadt Oberhausen statt. Dazu wurde am 06.07.2009 ein Vertrag geschlossen. Aufgrund außerordentlichen Arbeitsaufwandes zur Vorbereitung und Durchführung der Verlagerung des Stadtarchivs im Zeitraum 2001 bis 2017 fand eine Erschließung des Bestandes nicht statt.
2018 trat Frau Ellen Diederich an die Stadt mit dem Anliegen heran, die Schenkung aufzuheben bzw. rechtswirksam rückgängig zu machen, um die der Stadt 2009 überlassenen Teile der Sammlung, ergänzt um weitere Bestandteile der Sammlung, an das afas – Archiv für alternatives Schrifttum e.V., Duisburg – zu übergeben.
Eine archivrechtliche Überprüfung gemeinsam mit Bereich 4-6 / Recht, Frau Niederlehner, ergab den Befund, dass die Sammlung nicht in die Überlieferung der Stadt aufgenommen worden sei, da sie nicht erschlossen wurde und da sie in Gänze nicht überlieferungswürdig sei – wegen großer Anteile an Literatur und Kunsthandwerk – und daher eine Aufhebung des Überlassungsvertrages von 2009 nicht im Widerspruch mit dem Archivgesetz NRW (2010) stehe.
Die archivfachliche Prüfung durch das Stadtarchiv hatte folgendes Ergebnis:
Die Aufhebung der Schenkung sowie die Aufnahme der Sammlung in die Überlieferung des afas wird befürwortet, da sie dem besonderen Charakter der Sammlung angemessen erscheint. Insbesondere führten folgende Sachverhalte zu der Bewertung:
- Das afas ist national eines der bedeutendsten Archive für die Überlieferung Neuer Sozialer Bewegungen, wie der Friedensbewegung. Es ist auch international bekannt. Daher greifen Forschende auf die Findmittel und Bestände des afas zurück, um für sie relevante Forschungsgegenstände zu bearbeiten. Dadurch würde eine Übernahme der Sammlung IFFA eine hohe Aufmerksamkeit in der relevanten forschenden Fachöffentlichkeit für die Friedensbewegung erfahren. – Eine vergleichbare Beachtung und archivische Nutzung der Sammlung im Stadtarchiv Oberhausen ist nicht zu erzielen.
- Aufgrund archivischer Prioritäten bei der Bearbeitung bisher nicht erschlossener Bestände des Stadtarchivs ist kurz- und mittelfristig die Erschließung der Sammlung IFFA nicht durchzuführen. Die Übernahme weiterer Bestandteile der Sammlung, die sich noch im Besitz von Frau Ellen Diederich befinden, wäre archivisch unbegründet und stünde vor weiteren Abwägungsnotwendigkeiten mit dem Bedarf an der Erschließung stadthistorisch höher bewerteter Archivbestände. Die Lagerung weiterer Sammlungsteile stieße zudem an räumliche Kapazitätsgrenzen der Magazinflächen.
- Die hohe archivische Qualität von Bewertung, Erschließung, Bewahrung und Kundenbetreuung im afas sowie die große räumliche Nähe zum Oberhausener Stadtgebiet – Lage 10 Minuten Fußweg vom HBF Duisburg – bedeuten für interessierte Nutzer/innen aus Oberhausen ggü. einer Bewahrung im Stadtarchiv keine nennenswerten Nachteile.
Dez. 1 / Finanzen, Kultur, Herr StK und 1. Beig. Tsalastras, stimmte im Herbst 2018 der Beurteilung des Sachverhaltes durch das Stadtarchiv zu und holte durch Vortrag im Verwaltungsvorstand die Verwaltungsmeinung ein. Oberbürgermeister Schranz und der Verwaltungsvorstand stimmten dem vorgeschlagenen Vorgehen einer Aufhebung des Überlassungsvertrages vom 06.07.2009 ebenfalls zu.
Bereich 4-6 / Recht empfahl die zeitliche Verknüpfung der Unterzeichnung des o.g. Aufhebungsvertrages zur Überlassung an die Stadt vom 06.07.2009 mit dem Abschluss eines Vertrages zwischen IFFA und afas zur Übernahme der Sammlung. Dadurch komme die Stadt Oberhausen ihrer gemäß Archivgesetz NRW gebotenen Verpflichtung zur Wahrung der Sorgfalt in Bezug auf die Gewährleistung eines hohen archivischen Standards der zukünftigen Bewahrung der Sammlung des IFFA vollumfänglich nach.
Am 15.10.2019 um 11.30 Uhr ist im Rathaus Oberhausen die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages terminiert.
Pressetext
Rückgabe des Teilbestands „Internationales-Frauen-Friedens-Archiv“ an den Internationalen Frauen Friedens Archiv Fasia Jansen e.V. (IFFA)
Die Sammlung soll drauf folgend in Gänze an das Archiv für alternatives Schriftgut (AfaS) in Duisburg übertragen werden
Am 15.10.2019 wird im Rathaus Oberhausen der Überlassungsvertrag vom 06.07.2009 zwischen Frau Ellen Diedrich, dem Internationalen Frauen Friedens Archiv Fasia Jansen e.V. (IFFA) und der Stadt Oberhausen aufgelöst. Damit werden nicht nur der Teilbestand – der bisher im Stadtarchiv Oberhausen aufbewahrt wird – sondern auch der restliche Teil der Sammlung – derzeit noch im Privatbesitz von Frau Diederich – in den Bestand des Archivs für alternatives Schriftgut (AfaS) in Duisburg übergehen.
Diese Rückabwicklung geht auf Bitten von Frau Ellen Diedrich und des IFFA zurück, in denen die Stadt Oberhausen um die Rückabwicklung des Vertrages gebeten wurde. Die Bitten machen deutlich, dass es der Wunsch von Frau Diedrich und des IFFA ist, die gesamte Sammlung des „Internationales-Frauen-Friedens-Archiv“ idealerweise an einem Ort zu verwahren und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Nach interner Prüfung der Stadt Oberhausen und des Stadtarchivs ergab sich, dass dieses Anliegen aus verschiedenen Gründen sinnvoll ist und ihm entsprochen werden sollte.
Neben den mangelnden räumlichen Kapazitäten, die es dem Stadtarchiv Oberhausen nicht erlauben würden, den restlichen Teil der Sammlung aufzunehmen und den nicht vorhandenen personellen Kapazitäten für eine kurz- oder mittelfristigen Erschließung des Bestandes besteht das gesamte Sammlungsgut – sowohl der Teil im Stadtarchiv als auch der Teil, der sich noch im Privatbesitz von Frau Diederich befindet – aus drei verschiedenen Sammlungsgütern: Kunsthandwerk, Literatur und Schriftgut. Die Verwahrung der Sammlung entspricht nicht dem Überlieferungsauftrag des Stadtarchivs Oberhausen mit seiner Fokussierung auf Schriftgut, aber es entspricht dem erweiterten Überlieferungsauftrag des AfaS.
Daneben ist sowohl die sachgerechte Erschließung des Bestandes durch das AfaS gewährleistet als auch die ideale Zugänglichkeit der Sammlung durch überregional angesiedelte und historisch interessierte Endnutzer*innen, da das AfaS in nationale und internationale Netzwerke Neuer Sozialer Bewegungen – wie der Friedens- und der Frauenbewegung – eingebunden ist. Besonders die Suche nach dem Sammlungsgut wird daher für interessierte Mitmenschen vereinfacht.
Als wichtiger rechtlicher Aspekt ist noch zu erwähnen, dass sich das AfaS an das Archivgesetz NRW halten und somit allen Nutzer*innen den gleichen Zugang zur Sammlung gewähren wird, wie es auch ein Kommunalarchiv ermöglicht. Auch die Nutzung der Sammlung durch Oberhausener*innen, egal ob Privatpersonen, Forscher*innen oder Schüler*innen, wird nicht verkompliziert, da das AfaS von Oberhausen aus leicht zu erreichen und nur wenige Minuten vom Bahnhof Duisburg entfernt ist.
Dienstag, 15. Oktober 2019
Pressekonferenz um 12.00 Uhr
Rathaus Oberhausen, Raum 117
Schwartzstraße 72, 46042 Oberhausen
