Beschlussvorlage - B/16/5015-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“, Absicherung des städtischen Eigenanteils für die 2. Förderperiode 1.1.2020 – 31.12.2024
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kunst
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Vogt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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12.09.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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23.09.2019
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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29.10.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt, den gesamten 5-jährigen pflichtigen Eigenanteil der Stadt am Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ in Form einer Ko-Finanzierung in Höhe von 10% der Gesamtausgaben in den Jahren 2020 bis 2024 in voller Höhe zu bewilligen. Bei einer jährlich zur Verfügung stehenden Gesamtsumme von 138.889 € beträgt der zehnprozentige jährliche Eigenanteil 13.889 €. Der städtische Eigenanteil für 5 Jahre Projektlaufzeit beträgt demzufolge 69.445 €. Es sollen von 2020 bis 2024 aus diesem Gesamtbetrag jährliche Tranchen in Höhe von 13.889 € als pflichtige Ko-Finanzierung für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und die daraus geförderte „Partnerschaft für Demokratie“ in Oberhausen in den städtischen Haushalt eingestellt werden.
Vorbehaltlich eines positiven Ratsbeschlusses stehen die Mittel für den Eigenanteil in den Haushaltsjahren 2020ff. beim Produkt 040301 – Ludwig Galerie, Kunstverleih, Gedenkstätten, Malschule, Auftrag: 880004030105 – Gedenkhalle, Schloss OB, Bunkermuseum, Kostenart: 543132 – Sonstige Geschäftsaufwendungen – zur Verfügung.
Konsequenzen
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ x ]
Die Projektförderung für die Jahre 2020 bis 2024 sieht laut neuen Richtlinien der zweiten Förderperiode vor, dass „mindestens 10% der Gesamtausgaben“ als Ko-Finanzierung in das Projekt durch die Stadt Oberhausen einzubringen sind. Dafür ist der voraussichtliche Gesamtbetrag an Ausgaben zu ermitteln, den die „Partnerschaft für Demokratie“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ benötigt. Davon sind mindestens 10% von der Kommune zu finanzieren. Weitere bis zu 90% der Ausgaben sind über Bundesmittel aus „Demokratie leben!“ – hier max. bis zu 125.000 € pro Kalenderjahr – zu decken. (Anschreiben des BAFzA vom 16.7.2019)
Ausgehend von der 90%-Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in Höhe von jährlich maximal 125.000 € sind durch die Stadt per anno 13.889 € in das Förderprogramm einzubringen. Die gesamten jährlichen für die Durchführung des Bundesprogramms zur Verfügung stehenden Finanzmittel belaufen sich damit auf 138.889 €. Für 5 Förderjahre beläuft sich die gesamte dem Projekt zur Verfügung stehende Summe auf 694.445 €. Der Eigenanteil der Stadt Oberhausen für 5 Förderjahre beläuft sich entsprechend dem jährlichen Eigenanteil von 13.889 € auf insgesamt 69.445 €, die in das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zwischen 2020 und 2024 pflichtig einzubringen sind.
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Oberhausen nimmt seit 2015 am Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ teil, dessen erste Förderperiode am 31.12.2019 auslaufen wird. Das Programm unterstützt Maßnahmen zur Demokratieförderung und zur Extremismusprävention. Im Rahmen dieses Programms wird seit 2015 die kommunale „Partnerschaft für Demokratie“ in Oberhausen gefördert, die die Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteure sowie die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unterstützt. Durch dieses Instrument sollen lokale und regionale Bündnisse nachhaltig in ihrer Entwicklung gefördert werden und das demokratische Gemeinwesen gestärkt werden. Das Programm versteht sich als eine „zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und fördert ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen Ebene.
Ab dem Jahr 2020 wird eine zweite Förderperiode des Bundesprogramms installiert, die ebenfalls auf fünf Jahre angelegt ist. Die Stadt Oberhausen wurde seitens des Bundesministeriums dazu aufgefordert, an der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ teilzunehmen und sich um die Fortführung der Förderung der „Partnerschaft für Demokratie“ in Oberhausen zu bewerben. Der Antrag ist mit verbindlicher Frist bis zum 4.10.2019 vollständig in schriftlicher Form abzugeben, um eine fortlaufende Förderung ohne Unterbrechung sicherzustellen. Der FB 0-8-30 / Gedenkhalle ist mit der Antragstellung befasst.
Im Rahmen der Antragstellung wurde durch das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend darauf hingewiesen, dass „auch eine mehrjährige Förderung grundsätzlich möglich [ist]. Um die notwendige Ko-Finanzierung seitens der antragstellenden Kommune über den gesamten beantragten Zeitraum zu sichern, sind entsprechende Beschlüsse des Gemeinderats bzw. Kreistages zur Haushaltssatzung sowie der mittelfristigen Finanzplanung maßgeblich und im Antragsprozess beim BAFzA [= Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben] vorzulegen, aus denen insgesamt die jährliche Bereitstellung von Eigenmitteln (und/oder Drittmitteln) in ausreichender Höhe hervorgeht.“ (Anschreiben des BAFzA vom 16.7.2019)
Um frühzeitig die Eigenanteile der Stadt Oberhausen für die neue Förderperiode 1.1.2020 bis 31.12.2024 sicherzustellen, soll der gesamte Eigenanteil für die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in den Jahren 2020 bis 2024 durch Ratsbeschluss bereitgestellt und abgesichert werden.
