Antragsvorlage - A/16/5036-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt: folgende Änderungen:

 

1) Den Tagestickettarif von 5 Euro/pro Tag auf 4 Euro/pro Tag auf den Innenstadt-Parkplätzen an der Düppel- sowie der Friedrich-Karl-Straße in der Höhe des DGB-Hauses zu senken.

Parallel ist zu prüfen, ob auf den Innenstadt-Parkplätzen an der Düppel- bzw. Friedrich-Karl-Straße Berufspendlern die Möglichkeit eingeräumt werden soll, mit vergünstigten Wochen- bzw. Monatstickets zu parken. Der Preis für eine Monatsparkschein sollte sich dabei an dem durchschnittlichen Preis für einen angemieteten Parkplatz im Umfeld orientieren.

In der Folge ist hierzu die Parkgebührenordnung der Stadt Oberhausen anzupassen und durch den Rat der Stadt Oberhausen beschließen zu lassen (separate Vorlage).

 

2) Zudem wird die Verwaltung beauftragt, zusätzliche Standorte für Langzeitparkplätze zu identifizieren sowie deren aktuellen Anschluss an das ÖPNV-Netz darzustellen.

 

3) Speziell für Personen, die im Schichtdienst arbeiten, stellt der ÖPNV wegen seines zeitlich eingegrenzten Angebots oftmals keine Alternative für den Weg zur Arbeit und/oder nach Hause dar. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, die Anbindungen von P&R-Parkplätzen an den ÖPNV speziell für Nutzerinnen und Nutzer im Schichtdienst darzustellen und bei Bedarf Vorschläge zur Verbesserung zu machen, sei es durch Fahrplanergänzungen, Shuttle-Services oder ähnliches. Letzteres muss in enger Abstimmung mit der STOAG geschehen.

 

2) 4) Eine Besucherparkregelung einzurichten, welche es den Bewohnern erlaubt, eine bestimmte Anzahl Tageskarten (Ausnahmegenehmigung) für Besucher gegen eine Verwaltungsgebühr zu erwerben.

Die Konditionen der Besucherparkregelung werden mit der Änderung der Parkgebührenordnung vorgestellt und zum Beschluss vorgelegt.

 

5) Analog zum Bewohner-Parkausweis möge die Verwaltung die Einführung eines „Mitarbeiter-Parkausweises“ prüfen hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen, der Umsetzbarkeit in die Praxis sowie auch möglicher Nachteile, die solche Ausweise mit sich bringen können.

 

6) Wie zahlreiche Reaktionen in der Öffentlichkeit auf die Neuregelung der Parkraumbewirtschaftung gezeigt haben, fühlen sich etliche Bürgerinnen und Bürger nicht mitgenommen und schlecht informiert. Die Verwaltung wird gebeten, Verbesserungsvorschläge für die Kommunikation zu formulieren und diese auch im noch laufenden Prozess auch anzuwenden.

 

Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung und -beschilderung stehen bei dem Auftrag 560012010500 – Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Sachkonto 522141 – Aufwendungen für Parkleitsysteme zur Verfügung.

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Konsequenzen

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Ein Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

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