Antragsvorlage - A/16/5048-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Ratsgruppe Offen für Bürger nach §4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, die Bezirksvertretung und die Ausschüsse: Parkraumbewirtschaftungskonzept und der dazu gehörigen Parkraumbewirtschaftungssatzung.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Offen für Bürger im Rat
- Bearbeitung:
- Guido Horn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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23.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:
- Die Umsetzung des beschlossenen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes vom 07.03.2018 und die dazugehörige Satzung vom 20.05.2019 wird ausgesetzt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Mobilitätskonzept (Einrichtung neuer Park & Ride-Parkplätze, Verbesserung des ÖPNV-Angebots, Preisanpassung des ÖPNV, alternative integrierte Mobilitätsangebote) und das Einzelhandelskonzept (Stärkung der Klein- und Mittelzentren) als Grundlage für ein überarbeitetes Parkraumbewirtschaftungskonzept vorzulegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein Parkraumbewirtschaftungskonzept vorrangig auf der Grundlage einer einheitlichen Parkscheibenregelung aufzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zur Überarbeitung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts aktuelle Verkehrsdaten zu erheben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedürfnisse der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen (Anwohner, Einzelhändler, Arbeitnehmer, Selbständige etc.) im neu aufzustellenden Parkraumbewirtschaftungskonzept zu berücksichtigen. Im Sinne eines offenen Dialoges sind hierzu breite und quartiersbezogene Bürgerbeteiligungen durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Anwohnerparkausweise auch auf die Bedürfnisse der Einzelhändler, ihrer Angestellten, und der in bewirtschafteten Parkräumen tätigen Arbeitnehmern und Selbständigen auszuweiten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit den privaten und städtischen Großarbeitgebern (wie zum Beispiel Krankenhäusern, Stadtverwaltung, etc.) eine Erweiterung, bzw. Neuschaffung von Parkraumkapazitäten zu prüfen und zu erarbeiten.
Haushaltsmittel für die Umsetzung stehen durch den Auftrag 560012010500 (Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse) unter dem Sachkonto 522141 (Aufwendungen für Parkleitsysteme) zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Das von der Ratsmehrheit verabschiedete Parkraumbewirtschaftungskonzept hat in der Bürgerschaft große Kritik und Ablehnung hervorgerufen. Eine Bürgerinitiative hat – nach eigenen Angaben – bereits mehrere tausend Unterschriften gegen das Konzept gesammelt. Dem so geäußerten Bürgerwillen ist in der Form Rechnung zu tragen, dass das Parkraumbewirtschaftungskonzept mit sofortiger Wirkung ausgesetzt wird. Das Konzept ist nicht isoliert, sondern auf Grundlage des Mobilitätskonzepts und des Einzelhandelskonzeptes aufzustellen.
Der im Parkraumbewirtschaftungskonzept beschriebene Parkdruck ist in den meisten ausgewiesenen Bereichen nicht vorhanden. Die zugrunde liegenden Daten sind weder aktuell noch für alle ausgewiesenen Bereiche vollständig. Das auf ihrer Grundlage resultierende Parkraumbewirtschaftungskonzept ist allein deshalb schon fachlich und handwerklich anzuzweifeln.
Das Parkraumbewirtschaftungskonzept sorgt nicht für eine Minderung, sondern zu Lasten der Anwohner lediglich für eine Verlagerung des Parksuchverkehrs. Es verursacht soziale Ungerechtigkeit, da insbesondere in sozial- und strukturschwachen Vierteln Parkgebühren erhoben werden. Einzelhändler in Alt-Oberhausen und Starkrade werden gegenüber den Konkurrenten im Bero-Center, im Centro und in Osterfeld benachteiligt. Auf in Alt-Oberhausen und Sterkrade tätige Arbeitnehmer, die auf ihr Auto angewiesen sind, kommen finanziell nicht tragbare Mehrbelastungen zu.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
