Berichtsvorlage - M/16/5045-01
Grunddaten
- Betreff:
-
ABS 46/2 Grenze D/NL Emmerich - OberhausenVorzeitiger Maßnahmenbeginn - Rodung für die Verlegung einer Ethylenleitung im Landschaftsschutzgebiet 1.2.12 „Grafenbusch“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Kopka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Naturschutzbeirat
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26.09.2019
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Teilmaßnahme "Umlegung einer Ethylenleitung" ist Bestandteil des aktuell beim Eisenbahnbundesamt (EBA) eingereichten 3. Planänderungsverfahrens zum Planfeststellungsabschnitt 1.1 der ABS46/2 der Deutschen Bahn (Betuwe-Linie).
Die Umlegung einer Ethylenleitung stellt eine vorgezogene Baumaßnahme im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens zum dreigleisigen Ausbau der Strecke 2270 Grenze D/NL Emmerich- Oberhausen (ABS 46/2) dar.
Die Ethylenleitung muss vor Beginn des Bahnstreckenbaus in diesem Bereich erfolgen. Eine Genehmigung der Leitungsverlegung im Rahmen des 3. Planänderungsverfahrens wird erst im Frühsommer 2020 erwartet, die Arbeiten des Streckenausbaus müssen aber nach Terminplan Ende 2020 beginnen. Eine ausnahmsweise Rodung der für die Leitungsverlegung benötigten Flächen im Sommer 2020 möchte die Deutsche Bahn vermeiden. Stattdessen strebt sie im Interesse des Artenschutzes an, die erforderlichen Rodungen bereits im Winter 2019/2020, also vor Genehmigung der 3. Planänderung durch das EBA durchzuführen.
Die Kompensation wird über den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) zur Gesamtmaßnahme im Rahmen des 3. Planänderungsverfahrens nachgewiesen. Der Unteren Naturschutzbehörde wurde zudem ein Landschaftspflegerischer Begleitplan für die Rodungsmaßnahmen vorgelegt, aus der der Eingriffsumfang und die artenschutzrechtlichen Auswirkungen dargelegt werden. Die aus der Baumaßnahme resultierenden Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 14 BNatSchG werden als ausgleichbar angesehen.
Die artenschutzrechtliche Unbedenklichkeit für die im Vorhabensbereich bekannten Vorkommen geschützter Arten ist gegeben, da die Erfüllung etwaiger artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG durch die im landschaftspflegerischen Fachbeitrag dargelegten Maßnahmen in Verbindung mit dem Einsatz einer Umweltfachlichen Bauüberwachung (Schwerpunkt Naturschutz) vermieden werden kann.
Auf Grundlage der LBP-Unterlagen bittet die Deutsche Bahn um eine fachbehördliche Stellungnahme und Vorab-Zustimmung zum Vorziehen der Rodungsarbeiten seitens der Unteren Naturschutzbehörde. Die eigentliche Genehmigung der Gesamtmaßnahme einschließlich der Rodungen wird durch das Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen der 3. Planänderung, also nach der Rodung, erteilt werden. Dort werden auch die notwendigen Kompensationsmaßnahmen ausgewiesen.
Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt nach fachlicher Prüfung der Unterlagen eine positive Stellungnahme mit entsprechenden Auflagen zur Kompensation und zum Artenschutz zu verfassen.
Die Deutsche Bahn wird im Rahmen eines mündlichen Vortrags in der Sitzung den oben skizzierten Sachverhalt darlegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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3 MB
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2
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öffentlich
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2,2 MB
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3
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öffentlich
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6,2 MB
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4
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öffentlich
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4,3 MB
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