Beschlussvorlage - B/16/5044-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt wählt

Herrn Marc Schäfer

als Dienstkraft der Stadtsparkasse Oberhausen zum stellvertretenden

Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen.

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Konsequenzen

Bezug

  • Drucksache B/16/4275-01 vom 18.02.2019
    Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Verwaltungsrates der SSO

Konsequenzen

a) Finanzielle

    keine  [X]

    ja   [ ]

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / SachdarstellungBegründung

Herr Marcel Parussel wurde am 18.02.2019 (Drucksache B/16/4275-01) vom Rat der Stadt als Mitarbeiter der Sparkasse zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 lit. c des Sparkassengesetzes NRW (SpkG NRW) gewählt. Seit dem 30.06.2019 ist er nicht mehr Mitarbeiter der Sparkasse und hat damit die Wählbarkeitsvoraussetzung gemäß § 4 Abs. 1 der Wahlordnung für Sparkassen verloren, so dass er aus dem Verwaltungsrat der Sparkasse ausgeschieden ist. Somit muss ein neues stellvertretendes Mitglied gewählt werden.

Aufgrund der Bestimmungen des § 12 Abs. 5 des Sparkassengesetzes NRW (Anlage 1) wählt für den Fall des Ausscheidens einer Person die Vertretung des Trägers auf Vorschlag derjenigen Gruppe, von der die ausgeschiedene Person vorgeschlagen worden ist, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Diese Verfahrensweise gilt auch für die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates. Ersatzmitglieder aus dem Kreis der Dienstkräfte der Sparkasse sind aus dem Vorschlag der Personalversammlung zu wählen. Die Vorschlagsliste vom 29.04.2014 ist als Anlage 2 beigefügt.

Von den am 29.04.2014 durch die Mitarbeiter der Stadtsparkasse Oberhausen gewählten Bewerbern stehen die nachfolgend aufgeführten Dienstkräfte der Stadtsparkasse für eine Wahl zur Verfügung:

  1. Christian Goersch,
  2. Julia Jansen,
  3. Marc Schäfer,
  4. Frank Wrobel,
  5. Pierre Beck,
  6. Frank Fröhling.

In der Sitzung des Rates am 27.03.2017 sind alle stellvertretenden Mitglieder der Dienstkräfte der Stadtsparkasse Oberhausen auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen von SPD, CDU, Grünen, FDP, der LINKE.Liste, BOB und dem Ratsmitglied Werner Nowak gewählt worden. Somit haben die vorgenannten Mitglieder der Gruppierung im Sinne des § 12 Abs. 5 Sparkassengesetz, auf deren Vorschlag die stellvertretenden Dienstkräfte gewählt wurden, auch das Vorschlagsrecht für den oder die Nachfolger/in der ausgeschiedenen Dienstkraft. Bei Herrn Parussel wurde seinerzeit im Ältestenrat Einvernehmen erzielt, dass der CDU-Fraktion das Vorschlagsrecht zusteht. Aufgrund der vorgenannten Verfahrensweise liegt das Vorschlagsrecht gemäß § 12 Ans. 5 des Sparkassengesetzes NRW für die Nachbesetzung ebenfalls bei der CDU-Fraktion.

Kurzfassung

- entfällt -

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Anlagen

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