Beschlussvorlage - B/16/5034-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzende bzw. ersetzende Vorschläge zur Drucksache Nr. B/16/4423-01/Vorschlagsliste für die Wahl von ehrenamtlichen Richter/-innen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtkanzlei
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Beulshausen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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23.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/-innen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf werden über die bereits vom Rat in seiner Sitzung am 01.04.2019 bestätigten Vorschläge folgende weitere Personen benannt:
CDU-Fraktion
Herr Saadettin Tüzün
Frau Britta Wenda-Gäng
Die LINKE.LISTE Fraktion hat ihren Vorschlag zurückgenommen. Der neue Vorschlag lautet:
Frau Hildegard Kirsten
Sachverhalt
Begründung
1. Rechtliche Grundlage
Nach der Bestimmung des § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen die Kreise und kreisfreien Städte in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auf. Die neue Amtszeit wird am 01.05.2020 beginnen und am 30.04.2025 enden.
Für die Aufnahme in die Liste ist nach den Bestimmungen des § 28 VwGO mindestens die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates erforderlich.
2. Wählbarkeitsvoraussetzungen / Ausschluss vom Amt / Ablehnungsrecht
Die einschlägigen Bestimmungen der VwGO sind als Anlage 1 beigefügt.
3. Anzahl der vorgeschlagenen Personen
Der Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Zahl der für die Stadt Oberhausen in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen auf 15 festgesetzt. Diese Anzahl konnte mit 13 vorliegenden Vorschlägen bis zur Beschlussfassung in der Ratssitzung am 01.04.2019 nicht erreicht werden. Zudem ergab sich die Notwendigkeit, einen Vorschlag ersetzen zu müssen, da gemäß § 22 Nr. 3 VwGO NRW u. a. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden können. Nach ständiger Rechtsprechung des OVG NRW ist der Begriff des öffentlichen Dienstes im Sinne von § 22 Nr. 3 VwGO weit auszulegen und war auf eine vorgeschlagene Person anzuwenden. Somit verbleiben drei Vorschläge, die es noch zu benennen gilt.
4. Vorgeschlagene Personen / Gewählte ehrenamtliche Richter/-innen für die laufende Amtszeit
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 15.09.2014 sind die in der Anlage 2 aufgeführten Personen zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richter vorgeschlagen worden. Der Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Düsseldorf hat aus der Vorschlagsliste daraufhin 9 Personen berufen, die ebenfalls der Anlage 2 zu entnehmen sind.
5. Bereits bestätigte Vorschläge:
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 01.04.2019 sind die in der Anlage 3 aufgeführten 12 Personen vom Rat als ehrenamtliche Richterinnen und Richter vorgeschlagen worden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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441,9 kB
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2
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