Beschlussvorlage - B/16/5023-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1.   Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2.   Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „8. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen 2019“.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in den vergangenen Sitzungen bereits sieben Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2019 beschlossen, die die Freigabe der Verkaufssonntage am Sonntag, 06.01.2019, in Zusammenhang mit dem Sterkrader Dreikönigsfest, am Sonntag, 31.03.2019, in Zusammenhang mit dem Frühlingsfest in Alt-Oberhausen, am Sonntag, 05.05.2019, in Zusammenhang mit dem Sterkrader Spiel- und Sportwochenende, am 01.09.2019 in Zusammenhang mit dem Osterfelder Stadtfest, am 08.09.2019 in Zusammenhang mit der Schmachtendorfer Kröößkirmes und Weinstraße, am 15.09.2019 in Zusammenhang mit dem Sport- und Kulturfest Alt-Oberhausen, am 06.10.2019 in Zusammenhang mit dem CentrO-Familienfest „Neue Mitte“ zum Gegenstand hatten. In der heutigen Sitzung wird dem Rat zudem die 8. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2019 vorgelegt.

Der Verein „CityO.-Management e.V.“  hat am 10.01.2019 einen Antrag auf Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 27.10.2019 in Zusammenhang mit dem City-Fest gem. § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) gestellt (Anlage 2). Durch die „8. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2019“ soll nunmehr am 27.10.2019 ein Verkaufssonntag in Alt-Oberhausen freigegeben werden.

Gemäß § 6 Abs. 1 LÖG NRW dürfen an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13:00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Eine Sonntagsfreigabe nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW setzt stets ein öffentliches Interesse voraus. Eine ausnahmsweise Verkaufsstellenöffnung an einem Sonntag liegt nach dieser Vorschrift u. a. dann im öffentlichen Interesse, wenn sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen erfolgt (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW). Nach der Vermutungsregelung des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW wird ein Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tage erfolgt. Vorgegeben ist in § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW außerdem, dass bei Werbemaßnahmen für die Veranstaltung diese im Verhältnis zur Geschäftsöffnung im Vordergrund stehen muss.

Darüber hinaus kann gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW ein öffentliches Interesse an einer Sonntagsöffnung angenommen werden, wenn sie

*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient (Nr. 2),

*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient (Nr.3),

*der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient (Nr. 4) oder

*die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert (Nr. 5).

 

 

Der CityO.-Management e. V. hat die Öffnung der Verkaufsstellen in der Oberhausener Innenstadt am Sonntag, 27.10.2019 anlässlich des Cityfestes in der Zeit vom 24.10. bis zum 27.10.2019 beantragt. Bei dem Cityfest handelt es sich um eine traditionelle Veranstaltung, die seit 1986, also zum 33. Male, in der Oberhausener Innenstadt im Stadtteil Alt-Oberhausen, durchgeführt wird.

Bei dem traditionellen Cityfest handelt es sich um ein/en Jahrmarkt/Stadtfest in der Oberhausener Innenstadt. Alljährlich wird das Fest seit 1986 vom CityO-Management e. V. in Kooperation mit der Agentur Sensitive Colours GmbH durchgeführt. Das Programm dreht sich rund um die Familie. Dazu verwandeln der Verein und weitere Oberhausener Institutionen die Fußgängerzone und Plätze in unterschiedliche Aktionsflächen.

Der traditionelle Jahrmarkt beginnt bereits am Donnerstag, dem 24. Oktober mit zahlreichen Schaustellern und Händlern und endet am Sonntag, dem 27. Oktober. Das Fest öffnet Donnertag und Freitag von 10 bis 19 Uhr, Samstag von 10 bis 18 Uhr und Sonntag von 11 bis 18 Uhr seine Tore. Spaß und gute Laune garantiert das jährlich stattfindende Stadtfest für die ganze Familie. Während sich die Erwachsenen an den verschiedenen Ständen mit Bratwurst, Reibekuchen und Crêpes stärken, können sich die kleinen Besucher auf den zahlreichen Karussells nach Herzenslust austoben.

Maßgeblich beteiligen sich auch die Alt-Oberhausener Kaufleute an diesem Fest, so dass dieses Fest durch einen verkaufsoffenen Sonntag begleitet wird.

Am Sonntag, dem 27.10.2019 wird die Innenstadt zu einer großen Freilichtbühne für z. B. die Sambaband Ali, Stelldrumband Bang Bang, die Groove Onkels mit ihrer Musik auf Mülltonnen u. v. m. Des Weiteren werden verschiedene Angebote für Kinder angeboten, wie z. B. Ballontiere und Kinderschminken.

Ein krönender Abschluss: Am Sonntag wird bei Eintritt der Dämmerung feierlich das Winterlicht, das die Innenstadt in der dunklen Jahreszeit erleuchtet und erwärmt, angeschaltet. Mit großem Engagement sorgt der CityO-Management e. V. mit Unterstützung zahlreicher Einzelhändler, Gastronomen, Dienstleister und Eigentümer seit Jahren dafür, dass die Oberhausener Bürger und Gäste mit einem festlichen Lichterschmuck empfangen und in einer gemütlichen Atmosphäre zum Verweilen eingeladen werden.

Wie in den vergangenen Jahren plant der CityO-Management e. V ein zusätzliches Rahmenprogramm auf dem Altmarkt und wechselnde Attraktionen, die zusätzlich auf den unten angegebenen Veranstaltungsflächen (Marktstraße zwischen Mülheimer Straße und Friedrich-Karl-Straße, Elsässer Straße und Langemarkstraße) stattfinden. Auf dem Altmarkt ist Folgendes geplant: Zusammenarbeit und Präsentation mit der Zukunftsstadt 2020, „Brauchse Job – wir machen Kunst“ machen eine Bürgerbeteiligung und malen auf der längsten Leinwand in Oberhausen. Graffitisprayer sprayen am Altmarkt auf Frischhaltefolie. Die Marktstraße mit ihren angrenzenden Straßen Elsässer- und Langemarkstraße wird zur Bühnenfläche für Straßentheater. Walk acts wie z. B. die Groove Uncles, Companie with balls, Samba Truppe oder die Wasserwesen laufen den ganzen Tag in der Innenstadt. Die obere Marktstraße wird zum Kinderparadies mit Hüpfburgen, Spielmobil, Kinderschminken und Clowns. Die gesamte Veranstaltungsfläche wird durch Catering- und Eventstände begleitet.

Die Gesamtveranstaltungsfläche beträgt für die Veranstaltung am 27.10.2019 ca. 28.000 m² und umfasst den Bereich der Marktstraße zwischen der Mülheimer Straße und der Friedrich-Karl-Straße, den Altmarkt, die Elsässer Straße, den Friedensplatz, die Langemarkstraße und den Saporoshje-Platz. Die Fläche der Verkaufsstellen beträgt ca. 15.000 m². Bei der Veranstaltung werden ca. 17.000 Besucher erwartet, in den Ladenlokalen rechnet man mit durchschnittlich 2.530 Besuchern. Die Prognose für die Veranstaltung basiert auf Besucherfrequenzmessungen aus dem Jahre 2018 und langjährigen Erfahrungen.  Der voraussichtliche Kundenstrom in den Ladenlokalen wurde vom  CityO.- Management e. V. aufgrund einer nachvollziehbaren Prognoseberechnung ermittelt.

Die Öffnungen der Ladenlokale soll auf folgende Straßen beschränkt werden, die im unmittelbaren Umfeld des Veranstaltungsbereichs liegen:

Elsässer Straße, Gewerkschaftsstr. 47 - 100, Goebenstr. 15 - 113, Havensteinstr. 27 - 54, Helmholtzstr. 13 - 173, Hermann-Albertz-Str. 54 - 206, Langemarkstraße, Lothringer Str. 2 - 37, Marktstr. 24 - 197, Nohlstr. 40 - 97, Paul-Reusch-Str. 4 - 81, Saarstr. 36 - 89, Stöckmannstr. 26 - 110 und Wörthstr. 3 – 19. Hierbei handelt es sich insgesamt um Straßenzüge, in denen das Cityfest stattfindet, bzw. um Verbindungs- und Nebenstraßen, die die einzelnen Veranstaltungsorte miteinander verbinden, jedenfalls aber der Zuführung von Besuchern zum Veranstaltungsbereich Marktstraße dienen. Dies entspricht dem Charakter des Cityfestes, das als Gesamtveranstaltung darauf angelegt ist, dass die Besucher verschiedene Veranstaltungsorte aufsuchen.

Im Hinblick auf diese räumliche Nähe zur Gesamtveranstaltung einerseits und die Größe des Cityfestes andererseits wird im Rahmen der Sonntagsöffnung auf eine Spartenbeschränkung verzichtet.

Angesichts dieses Umfangs und Angebots des Cityfestes steht die Ladenöffnung in dem konkret bestimmten Umfang in einem so angemessenen Verhältnis zu der Veranstaltung, dass eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gerechtfertigt ist.

Aufgrund des vorstehend Ausgeführten kann das Bestehen eines öffentlichen Interesses im Sinne des § 6 Abs. 1 S.2 Nr. 1 LÖG NRW an einem verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit dem Cityfest in Alt-Oberhausen bejaht werden. Die Ladenöffnung erfolgt am 27.10.2019 in der Zeit von 13:00 - 18:00 Uhr, also während (zeitgleich) des Cityfestes. Die Ladenöffnung ist zudem auf das Umfeld dieser Veranstaltung beschränkt, sodass die gesetzliche Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW (s. oben) greift.

Dass vorliegend entgegen dieser Vermutungsregel trotz Vorliegens der räumlichen und zeitlichen Nähe es an dem erforderlichen Zusammenhang zwischen den Veranstaltungen und der Sonntagsöffnung fehlen könnte, ist nicht ersichtlich.

Gem. § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW müssen bei Werbemaßnahmen des Veranstalters die jeweiligen Veranstaltungen gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW im Vordergrund stehen. Die gesamte Werbung des Cityfestes befindet sich nach Auskunft der verantwortlichen Organisatoren noch in der Planung.

Muster der bisherigen Werbung aus dem/den vergangenen Jahr/en sind dem Antrag des CityO. – Management e. V. als Anlage/n beigefügt. Die aktuelle Werbung wird sich daran orientieren, ähnlich oder identisch sein.

Der CityO.- Management e. V. hat seinen Antrag zudem damit begründet, dass die Öffnung der Verkaufsstellen in Alt-Oberhausen am 27.10.2019 auch im öffentlichen Interesse liege, da sie dem Erhalt und der Stärkung der Oberhausener Innenstadt diene, ebenfalls für eine Belebung der Innenstadt sorge und den u.a. alteingesessenen und inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistern eine Möglichkeit biete, ihre Waren und Dienstleistungen auch nicht ortsansässigen Besuchern zu präsentieren. Durch das bereits über die Stadtgrenzen hinaus bekannte Cityfest würden viele Besucher aus den umliegenden Städten in die Oberhausener Innenstadt kommen. Auf die eingereichten umfangreichen Antragsunterlagen des CityO.- Management e. V. (Anlage 2) wird verwiesen.

Durch den CityO.-Management e. V. wird damit der Sachgrund des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 LÖG NRW in Bezug genommen. Dieser ist grundsätzlich geeignet, ein öffentliches Interesse an der Sonntagsöffnung zusätzlich zu begründen. Da vorliegend die Sonntagsöffnung bereits aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW im beschriebenen Rahmen gerechtfertigt ist, bedarf es keines zusätzlichen Grundes, sodass auf eine vertiefte Prüfung dieses zusätzlichen Grundes verzichtet werden kann.

 

Neben dem vorgenannten Einzelantrag hat der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. mit Schreiben vom 09.07.2018 an Herrn Oberbürgermeister Schranz (Anlage 3) die Gesamtsituation zu den verkaufsoffenen Sonntagen 2019 in Oberhausen dargestellt und auch den verkaufsoffenen Sonntag am 27.10.2019 beantragt und um Unterstützung des Antrags gebeten.

Gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW wurden die zuständigen Sozialpartner mit E-Mails vom 29.03. und 01.04.2019 um Stellungnahme zu der beabsichtigten Freigabe der sieben  verkaufsoffenen Sonntage im 2. Halbjahr 2019 in Oberhausen gebeten. Es wurden allen Sozialpartnern die bis dahin vorliegenden und kompletten Antragsunterlagen der Oberhausener Interessen- und Werbegemeinschaften zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören die Angaben und Beschreibungen mit dem konkreten Ort (Stadtteil, Stadtbezirk etc.), das Datum des beantragten Sonntags, der Grund, Charakter, Größe und Zuschnitt der mit den Ladenöffnungen in Zusammenhang stehenden Veranstaltung wie Jahrmarkt, Markt, Ausstellung und Stadtfest mit entsprechenden Aussagen und Erklärungen (Traditionen, Aktivitäten, Programme usw.) sowie den geplanten Werbemaßnahmen, die Lage und Größen der Veranstaltungsflächen und der Flächen der Ladenöffnungen, Prognosen über Besucherströme der Veranstaltungen und der Ladenöffnung, die Basis der Besucherprognosen wie Erfahrungswerte, Schätzungen, Zählsysteme, Erhebungen und die jeweilige geplante räumliche und zeitliche Beschränkung der Verkaufsstellen.

Zusammenfassend wurden folgende Stellungnahmen (Anlage 4) abgegeben:

  • Die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) teilte am 03.04.2019 per E-Mail mit, dass sie ausdrücklich sämtliche beantragten verkaufsoffenen Sonntage In Oberhausen unterstützt und weist nochmals die zahlreichen positiven Effekte der verkaufsoffenen Sonntage für die lokale Stadtentwicklung und Wirtschaft hin.
  • Die Kreishandwerkerschaft Mülheim an der Ruhr – Oberhausen teilte per E-Mail mit, dass es zum genannten Termin keine Bedenken zur Durchführung des Cityfestes gibt.
  • Das Stadtdekanat der Katholischen Kirche Oberhausen teilte mit E-Mail vom 16.04.2019 mit, dass es, wie bereits mehrfach in Stellungnahmen und u. a. auch beim gemeinsamen Treffen herausgestellt, den verkaufsoffenen Sonntagen differenziert gegenüber steht. Dem Antrag zum verkaufsoffenen Sonntag am 27.10.2019 in Oberhausen-Innenstadt stimmt es jedoch zu, da er im Rahmen einer Traditionsveranstaltung stattfindet und mehr als das kommerzielle Interesse der gemeinschaftsstiftende Aspekt im Vordergrund steht.
  • Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. bezieht sich in seiner Stellungnahme vom 28.02.2019 auf das an Herrn Oberbürgermeister Schranz gerichtete Schreiben vom 09.07.2018 (Anlage 3). In dieser Mitteilung wurden die für das Jahr 2019 erbetenen Sonntagsöffnungen zusammengefasst und beantragt. Der Handelsverband NRW Ruhr e. V. teilt weiter mit, dass hierin auch die für den 27.10.2019 beantragte Sonderöffnung in Zusammenhang mit dem Cityfest enthalten war. Diese Sonderöffnung wird von ihm uneingeschränkt befürwortet. Gegen den Antrag des CityO  Management e. V. haben sie keine Bedenken und unterstützen ihn vollumfänglich.
  • Der Evangelische Kirchenkreis Oberhausen teilte am 13.06.2019 per E-Mail mit, dass es aus der Sicht der Evangelischen Kirche in Oberhausen keine Bedenken gegen den Antrag des CityO.-Management e. V. für einen verkaufsoffenen Sonntag am 27.10.2019 gibt.
  • Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di äußert mit Schreiben vom 18.04.2019 ihre Bedenken zur geplanten Sonntagsöffnung am 27.10.2019 in Oberhausen und teilt weiter mit, dass sie sich jederzeit vorbehält, gegen rechtswidrige Sonntagsöffnungen vorzugehen. In ihrer Stellungnahme teilt ver.di u. a. mit, dass die Sonntagsarbeit im Einzelhandel für die Beschäftigten bedeutet, sonntags zu arbeiten und damit von der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben am Sonntag ausgeschlossen zu sein. Des Weiteren zitiert sie den Volkswirt Prof. Stützel, der die verkaufsoffenen Sonntage für die Einzelhändler negativ bewertet: „Der Gesamtabsatz der genannten Einzelhändler wird durch Änderung der Ladenöffnungszeiten nicht verändert. Die Verlängerung der Öffnungszeiten bringt nur Mehrbelastung, keine Absatzsteigerung.“

Insgesamt kann auch nach Würdigung der kritischen Anmerkungen der angehörten Sozialpartner an der Einschätzung festgehalten werden, dass ein öffentliches Interesse im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW an dem verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit dem Cityfest in Alt-Oberhausen besteht.

 

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Anlagen

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