Beschlussvorlage - B/16/4995-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

zu 1.: Herr Detlev Kleinblotekamp, Gerdastr. 14, 46045 Oberhausen, Briefzusteller, wird für fünf Jahre zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 1.1 -Stadtmitte/Styrum/Brücktor/Schlad- gewählt.

 

 

zu 2.: Frau Dagmar Heitmann, Heiderhöfen 118, 46049 Oberhausen, wird für fünf Jahre zur Schiedsfrau für ihren bisherigen Schiedsamtsbezirk 1.0 -Lirich/Alstaden- wiedergewählt.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

zu 1.: Der Schiedsmann für den Bezirk 1.1 -Stadtmitte/Styrum/Brücktor/Schlad- in Alt-Oberhausen, Herr André Schruff, hat zum 30.06.2019 auf persönlichen Gründen sein Amt als Schiedsmann niedergelegt.

 

 Gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes NW hat der Rat der Stadt daher eine neue Schiedsperson für den genannten Schiedsamtsbezirk zu wählen.

 

 Aufgrund von Ausschreibungen im Amtsblatt für die Stadt Oberhausen, in den Oberhausener Tages- und Wochenzeitungen und im Internet auf der Homepage der Stadt Oberhausen haben vier Bürgerinnen und Bürger eine schriftliche Bewerbung für das Schiedsamt eingereicht.

 

 Der vorgeschlagene Bewerber, Herr Detlef Kleinblotekamp, Briefzusteller, ist aufgrund seiner Persönlichkeit und seiner Berufs- und Lebenserfahrung ausgewählt worden. Er erfüllt alle Voraussetzungen, die nach dem Schiedsamtsgesetz NW an das Ehrenamt der Schiedsperson gestellt werden.

 

 Auch die Schiedsamtsvereinigung hält Detlef Kleinblotekamp für den geeignetsten Bewerber für das Schiedsamt.

 

 

zu 2.: Seit der Wahl der Frau Dagmar Heitmann zur Schiedsfrau durch den Rat der Stadt Oberhausen am 15.09.2019 sind fast fünf Jahre vergangen, sodass gemäß § 3 Schiedsamtsgesetzes NW eine Neu-/Wiederwahl erforderlich ist.

 

 Da die Schiedsfrau Dagmar Heitmann während ihrer bisherigen Amtszeit das Schiedsamt ordnungsgemäß verwaltet hat und auch bereit ist, das Schiedsamt weiter auszuüben, wird ihre Wiederwahl vorgeschlagen.

 

 Sowohl das Amtsgericht Oberhausen als auch die Schiedsamtsvereinigung haben auf Anfrage mitgeteilt, dass gegen die Wiederwahl der Schiedsfrau keine Bedenken bestehen.

 

 Die Erfordernisse des § 2 des Schiedsamtsgesetzes NW werden durch die Schiedsfrau Dagmar Heitmann erfüllt.

 

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