Beschlussvorlage - B/16/4931-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entfristung der zwei bis zum 31.12.2020 befristeten Vollzeitstellen für die KlimaschutzmanagerInnen beim Bereich 2-2 / Umweltschutz
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Birgit Kempkens
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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29.08.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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12.09.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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23.09.2019
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Konsequenzen
Bezug
M/15/0858-01, Umweltausschuss, 28.10.2010
Kommunaler Klimaschutz 2010:
8-Punkte-Paket zur CO2-Minderung, Kostensenkung und kommunalen Anpassung an den Klimawandel und für ein zukunftsfähiges Oberhausen
M/15/2123-01, Umweltausschuss, 21.06.2012
Sachstand zum Klimaschutzkonzept Oberhausen“
M/15/2248-01, Umweltausschuss, 06.09.2012
Klimaschutzkonzept
B/15/2991-01, Rat der Stadt, 30.09.2013
Umsetzung des Klimaschutz- und Wärmenutzungskonzeptes Oberhausen“
B/16/0968-01, Rat der Stadt, 22.06.2015
Einrichtung von zwei Zeitstellen beim Bereich 2-2/Umweltschutz zur Beschäftigung von Klimaschutzmanagern/innen“
B/16/3451-01, Rat der Stadt 02.05.2018
Zweijährige Verlängerung der geförderten Stellen „Klimaschutzmanager“ und Fortschreibung des 2012 erstellten Klimaschutzkonzeptes
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X] siehe Begründung
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Mit der Einstellung von KlimaschutzmanagerInnen wird seit Anfang 2016 das vom Rat beschlossene Klimaschutzkonzept der Stadt Oberhausen umgesetzt.
Bis zum Ende der ersten Förderperiode (Ende 2018) wurden alle der im Klimaschutzkonzept benannten Maßnahmen initiiert bzw. umgesetzt. Gleichzeitig zeigte sich, dass weitere, darauf aufbauende Maßnahmen sowohl aus energetischer als auch finanzieller Sicht sinnvoll erschienen, die im ersten dreijährigen Förderzeitraum nicht bearbeitet werden konnten.
Der Rat der Stadt Oberhausen beschloss am 02.05.2018 daher beim Fördergeber ein zweijähriges Anschlussvorhaben (NKI-Förderung des Bundesumweltministeriums) zur Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept zu beantragen. Dieses Anschlussvorhaben ist positiv beschieden worden und begann nahtlos mit dem 01.01.2019 und endet am 31.12.2020.
Insgesamt werden dabei Personal- und Sachausgaben für die zwei vorhandenen Vollzeitstellen der KlimaschutzmanagerInnen, sowie Dienstreisen und Öffentlichkeitsarbeit mit einer Förderquote von 56 % (finanzschwache Kommunen) gefördert. Der Eigenanteil beträgt bei einem Gesamtaufwand von 292.903 EUR nach aktuellem Stand insgesamt entsprechend 64.439 EUR pro Jahr. Zusätzlich zu den Personalkosten für zwei Jahre sind in diesem Budget Mittel für Dienstreisen (Vernetzung mit anderen Klimaschutzakteuren, zu Fachveranstaltungen und zur zusätzlichen Qualifikation der KlimaschutzmanagerInnen), Öffentlichkeitsarbeit (bspw. Druck und Erstellung von Flyern und Broschüren, Initiierung von Beratungsangeboten, Anmietung von Veranstaltungsräumen) und Sachausgaben (Bürobedarf, Literatur) enthalten.
Nach Ablauf der Förderperiode ist eine Fortführung des Klimaschutzmanagements in Form derselben Stellen aus fachlicher Sicht unablässig. Das Aufgabengebiet des Klimaschutzes und insbesondere die Anpassung an den Klimawandel werden in Zukunft noch stärker die Verwaltung fordern und in Form von Personaleinsatz Kräfte binden. Neben den selbst durch den Rat auferlegten Zielen (Klima-Bündnis, Konvent der Bürgermeister, 8-Punkte-Plan) in Form von reduzierten CO2-Emissionen und der Verantwortung gegenüber der Stadtgesellschaft (Gefahrenabwehr in Bezug auf Anpassungsmaßnahmen an bspw. Starkregen oder Hitze), sind hier vor allem auch die Kosteneinsparungen zu nennen, welche die Arbeit der KlimaschutzmanagerInnen kurz- bis mittel- und langfristig mit sich bringen.
Alleine die (erarbeiteten und vorgeschlagenen) Maßnahmen der letzten drei Jahre beinhalten ein jährliches Sparpotential von über 1 Million €/pro Jahr für die Stadt Oberhausen. Viele Projekte amortisieren sich schon vollständig nach kurzer Zeit (1-3 Jahre). Erst durch zwei Vollzeitstellen im Klimaschutzmanagement war es möglich, entsprechende Fördermittel für Klimaschutz- bzw. Energieeinsparmaßnahmen zu beantragen. Dabei seien insbesondere die EFRE-Fördermittel in Höhe von 7,1 Millionen € für die Lehrschwimmbäder (DISKO-Projekt) zu nennen. Dieser Förderantrag ist z.Zt. in Bearbeitung und erst durch die Arbeit der KlimaschutzmanagerInnen in einem zweistufigen Antragsverfahren ermöglicht worden. Das DISKO-Projekt wird frühestens im Sommer 2022 abgeschlossen sein und bedarf dringend der Begleitung durch Fachpersonal im Fachbereich Klimaschutz, da andernfalls die Durchführung nicht gewährleistet und die Fördermittel nicht abgerufen werden können bzw. zurückgezahlt werden müssen.
Auch in Zukunft werden gleiche oder ähnliche Förderaufrufe auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene stattfinden, welche ebenfalls den Einsatz von KlimaschutzmanagerInnen bedingen, um hohe Fördermittel abrufen zu können. In diesem Zusammenhang wird auf den gerade in Vorbereitung durch die ZI (Zukunftsinitiative Wasser in der Stadt von Morgen) der Emschergenossenschaft befindlichen Kabinettsbeschluss der Landesregierung zur Aufstellung eines Klimaschutzfonds mit einem Fördervolumen von voraussichtlich 100 Mio Euro für die Emscherkommunen, der als ein Ergebnis der Ruhrkonferenz erfolgen soll, verwiesen.
Darüber hinaus wurde der Fachbereich 2-2-30 Klima- und Ressourcenschutz insbesondere zur Umsetzung und koordinierenden Abwicklung von Klimaschutzmaßnahmen gegründet. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass auch im Anschluss an die Förderperiode der KlimaschutzmanagerInnen grundsätzlich weitere Maßnahmen im Klimaschutz durch die Stadtverwaltung Oberhausen anzustreben sind. Diese sind ihrerseits durch entsprechendes Personal inhaltlich zu koordinieren und zu steuern, so dass eine Langfristigkeit der in Rede stehenden Planstellen und inhaltlichen Tätigkeitsfelder gegeben ist.
Aufgabengebiet
Das Aufgabengebiet der KlimaschutzmanagerInnen ist eng mit dem Klimaschutzkonzept bzw. dessen Fortschreibung verknüpft. Die Förderbedingungen geben vor, dass der Personaleinsatz der zwei geförderten Stellen zu 100% mit der Abarbeitung des Konzeptes einhergeht. In der ersten Förderperiode über drei Jahre wurden 37 Maßnahmen abgearbeitet und in der zweiten zweijährigen Förderperiode sind 29 neue Maßnahmen in den Handlungsfeldern „Kommunales Gebäudemanagement und Organisation“, „Energie- und klimaeffizientes Wohnen“, „Energie- und klimaeffiziente Unternehmen“, „Einsatz Erneuerbarer Energien“, „Klimaanpassung“, „Klimafreundliche Mobilität“, „Klimabildung“ und „Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit“ enthalten.
Dabei steht das Ziel der Reduktion von CO2-Emissionen auf städtischem Gebiet, sowie die damit einhergehende langfristige Kostenersparnis im Vordergrund.
Die Aufgaben beinhalten insbesondere:
- Kontinuierliche Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes inklusive der Abschätzung von Auswirkungen, Kosten und Nutzen
- Initiierung und Umsetzung der im Klimaschutzkonzept beschlossenen Maßnahmen aus den Handlungsfeldern Klimafreundliche Mobilität, Klimaeffiziente Unternehmen, Erneuerbare Energien, und Klimaanpassung zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Oberhausen
- Übergeordnete Vertretung der Belange des Klimaschutzes der Stadt Oberhausen
Aktuelle Besetzung
Zu Beginn des Förderzeitraumes wurden die beiden Stellen mit einer Klimaschutzmanagerin und einem Klimaschutzmanager befristet besetzt. Durch Wechsel der bisher auf diesen Stellen eingesetzten MitarbeiterInnen auf unbefristete andere Stellen (auch auf unbefristete KlimaschutzmanagerInnenstellen anderer Kommunen), sind zurzeit keine der beiden KlimaschutzmanagerInnenstellen besetzt. Dies bedeutet, dass die Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes seit dem 1.8. dieses Jahres nicht mehr möglich ist.
Eine Aufgabenübernahme durch vorhandenes Personal im Bereich
2-2/Umweltschutz ist aufgrund der seit vielen Jahren stattfindenden erheblichen Arbeitsverdichtung und der derzeitigen stellenplantechnischen und personellen Ausstattung aus fachlicher und organisatorischer Sicht nicht möglich.
Es ist daher unabdingbar, die beiden Stellen nach der Entfristung zur sofortigen internen und externen Wiederbesetzung freizugeben.
Refinanzierung
Eine Refinanzierung der Stellen ist prinzipiell nicht gegeben, Einnahmen, z.B. aus Gebühren werden in diesem Aufgabengebiet nicht erhoben.
Eine Refinanzierung der zwei Stellen für KlimaschutzmanagerInnen ergibt sich lediglich indirekt durch die Einsparungen der zahlreichen Energieeinsparmaßnahmen, welche erst durch zwei Vollzeitstellen initiiert und umgesetzt werden können. Diese Einsparungen sind langfristig, mehrjährig und auf lange Sicht gegeben. Die aktuellen Projekte der letzten und z.T. der aktuellen Förderperiode haben bereits ein Volumen in Höhe von über 1 Million € jährlich; bei kurzen Amortisationszeiträumen. Eine Übersicht der entsprechenden Projekte, ist der Anlage zu entnehmen.
Wie vorrangehend geprüft und begründet, besteht keine Möglichkeit einer Kompensation für die Einrichtung einer Vollzeitplanstelle bzw. zur Lösung der eingangs beschriebenen Problematik. Daher müsste der Stellenplan zukünftig um zwei Vollzeitplanstellen EG 12 TVöD ausgeweitet werden.
Eine Teilrefinanzierung durch Fördermittel wird lediglich für das Jahr 2021 erwartet, da die Förderzeit - für den Zeitraum indem die o.g. Stellen unbesetzt waren - verlängert werden kann. Eine genaue Refinanzierung kann zurzeit noch nicht beziffert werden.
Kosten
Die Personalkosten betragen gem. den KGST-Richtwerten jährlich:
Für Tarifbeschäftigte in EG 12 TVöD = 89.100,00 EUR.
Das Gesamtvolumen der zwei Stellen beträgt jährlich 178.200,- EUR.
Ab dem Jahr 2021 ergeben sich entsprechende Mehraufwendungen in Höhe von 178.200,-EUR. Diese werden in den Haushaltsjahren 2021 ff. im Deckungsring Personal angemeldet.
Erträge aus der Verlängerung des Förderzeitraums und entsprechende Aufwendungen werden im Haushaltsjahr 2021 ff. beim Auftrag: 220014010190 – Umweltmanagement und Immissionsschutz sowie bei den Sachkonten: 414000 – Zuweisungen vom Bund, 414050 – Zuweisungen vom Bund – Personalkosten sowie 543132 – sonstige Geschäftsaufwendungen (Sachkosten) und bei originären Personalkostenansätzen abgebildet.
Anlagen
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(wie Dokument)
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41,6 kB
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