Beschlussvorlage - B/16/4503-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, dass sich die Stadt Oberhausen an dem Ende 2018 veröffentlichten Förderprogramm des Landes NRW „Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen“ beteiligt, um entsprechende Fördermittel für den Aufbau eines passiven Glasfasernetzes zu den Oberhausener Schulen zu erhalten.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, die für den Glasfaserausbau der Schulen noch zur Verfügung stehenden Finanzmittel in Höhe von 2,35 Mio. Euro nun wie folgt einzusetzen:

 

  • 1,30 Mio. Euro für die aktiven Komponenten in allen Schulgebäuden, den städtischen Gebäuden und den beiden zentralen Versorgungsstandorten (Rathaus Oberhausen und Technisches Rathaus)
  • 900.000 Euro für die Anbindung der städtischen Standorte an das Glasfasernetz
  • 150.000 Euro für die externe Begleitung des gesamten Projektes und die Kosten der OGM

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, dass im Falle eines negativen Bescheides des Landes NRW in Bezug auf die Förderung des passiven Glasfaserausbaus der Oberhausener Schulen, die Verwaltung eine erneute Beschlussvorlage mit einem Alternativvorschlag zur Verwendung der Finanzmittel und dem weiteren Umgang mit dem Breitbandausbau vorzulegen hat.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Ratsvorlage B16/2698-01

Änderungsantrag A16/2773-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

Umwidmung der noch zur Verfügung stehenden Finanzmittel in Höhe von 2,35 Mio. Euro  wie folgt:

  • 1,30 Mio. Euro für die aktiven Komponenten in allen Schulgebäuden, den städtischen Gebäuden und den beiden zentralen Versorgungsstandorten (Rathaus Oberhausen und Technisches Rathaus)
  • 900.000 Euro für die Anbindung der städtischen Standorte an das Glasfasernetz
  • 150.000 Euro für die externe Begleitung des gesamten Projektes und die Kosten der OGM

 

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Sachverhalt

Sachstandsdarstellung

 

Der Rat der Stadt hat in der Sitzung am 03.07.2017 in Bezug auf die Beschlussvorlage B16/2698-01 dem Änderungsantrag A16/2773-01 der SPD-Fraktion, Fraktion Die Grünen und FDP im Rat zugestimmt. Danach ist der Glasfaserausbau für die Schulen in Höhe von 2,5 Mio. Euro aus freien Mitteln  des investiven Haushaltes zu finanzieren. Die Haushaltsmittel wurden Ende des Jahres 2017 bereitgestellt und die OGM GmbH mit dem Aufbau eines passiven Glasfasernetzes beauftragt.

Nach entsprechenden Vorbereitungen mit externer Begleitung wurde im Frühjahr 2018 eine Ausschreibung veröffentlicht. Dabei wurde nur ein Angebot abgegeben und dies lag deutlich über den durch eine externe Firma geschätzten Kosten für den Glasfaserausbau.

Die Förderrichtlinien zu dem Gigabit Masterplan der Landesregierung NRW sind im September 2018 veröffentlicht worden. Danach ist für Kommunen entgegen der ursprünglichen Planungen auch der Aufbau eines eigenen Glasfasernetzes mit bis zu 300.000 Euro je Schulstandort förderfähig. Die Bemühungen des Strategischen IT-Managements im Austausch mit dem Wirtschaftsministerium NRW waren entsprechend erfolgreich. Nach einem Gespräch mit dem Breitbandbüro der Bezirksregierung am 15.10.2018 und einer detaillierten Vorstellung des Oberhausener Breitbandkonzeptes, wurde dies unter Berücksichtigung der vorliegenden Förderrichtlinien vom Breitbandbüro für förderfähig gehalten. Nach Rückmeldung im Dezember 2018 hat das Wirtschaftsministerium NRW allerdings entschieden, dass die Stadt Oberhausen gemäß der Förderrichtlinie eine erneute Ausschreibung vornehmen muss. Hierbei erfolgt eine Aufteilung in Lose

         Los 1 passive Glasfaseranbindung der Schulen

         Los 2 passive Glasfaseranbindung der städtischen Gebäude

 

Damit die erforderliche neue Ausschreibung möglichst detailliert erfolgen kann, wurden nochmals sämtliche Schulstandorte und städtischen Standorte durch einen Mitarbeiter der Stabsstelle unter Begleitung einer externen Firma begangen  (Wegstreckenvermessung, Wegstreckenoptimierung, Aufnahme der Bodenbeschaffenheit). Die Begehungen sind abgeschlossen.

Ziel ist, noch in 2019 sowohl die erneute Ausschreibung vollzogen zu haben, als auch eine Entscheidung zur Förderung seitens des Landes zu erhalten, damit im Anschluss die Baumaßnahme erfolgen kann. Die Förderung gilt jedoch nur für den Aufbau eines passiven Glasfasernetzes für die Schulen. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 300.000 Euro pro Schulgelände. Die Förderquote liegt für HSP-Kommunen bei 100%. Daraus resultiert das Erfordernis, die aktiven Komponenten in den Schulen aus Eigenmitteln zu finanzieren. Von den zur Verfügung stehenden städtischen Mitteln in Höhe von 2,5 Mio. Euro sind bisher lediglich Kosten für die in 2018 vollzogene Ausschreibung sowie OGM Kosten finanziert worden.  Aktuell stehen somit noch 2,35 Mio. Euro Restmittel zur Verfügung. Nach Begehung sämtlicher Standorte wie oben beschrieben und unter Berücksichtigung des Ausschreibungsergebnisses aus dem Jahr 2018 wurden durch die externe Firma die Kosten für den Glasfaserausbau neu kalkuliert. Danach ist mit Kosten für die passive Anbindung der Schulen in Höhe von brutto ca. 4,2 Mio. Euro und der städtischen Standorte in Höhe von brutto ca. 800.000 Euro zu rechnen. Für die Anbindung der Schulen wird der Förderantrag beim Land NRW gestellt und die 800.000 Euro für die städtischen Standorte könnten durch die bereitstehenden Finanzmittel in Höhe von 2,35 Mio. Euro abgedeckt werden. Zudem reichen die bereitstehenden Finanzmittel aus, um auch die aktiven Komponenten an den Schulen und städtischen Standorten bereitzustellen (kalkulierte Kosten rund 1,25 Mio. Euro). Für die weitere Ausschreibung sowie die externe Begleitung des gesamten Projektes bis zur Inbetriebnahme ist mit Kosten in Höhe von brutto 300.000 Euro zu rechnen.

Damit der Förderantrag bestmöglich vorbereitet werden kann hat am 21. März 2019 ein erneuter Abstimmungstermin mit dem Breitbandbüro der Bezirksregierung stattgefunden. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die Stadt Oberhausen nicht wie bei Förderprogrammen üblich, erst den Förderantrag stellen und dann die Ausschreibung initiieren kann, sondern dass zwingend erst unter Vorbehalt der Förderung des Landes NRW ausgeschrieben und dann der Förderantrag eingereicht werden muss. Seitens der Koordinierungsstelle für den Breitbandausbau der Bezirksregierung Düsseldorf wurde zudem im Protokoll zum Termin am 21. März 2019 das Folgende festgehalten:

Zitat: „Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Stadt Oberhausen voraussichtlich eine der ersten Kommunen, die einen Antrag gem. der o.g. Richtlinie im Regierungsbezirk Düsseldorf stellen wird.

Es kann keine Fördergarantie zugesagt werden, aber es gilt als sehr wahrscheinlich, dass die Mittel für das genannte Projekt zur Verfügung stehen.“

Die Umwidmung der bereitstehenden Haushaltsmittel ist insofern maßgebend und nun zu beschließen, weil bei Einreichung des  Förderantrages seitens der Stadt Oberhausen gegenüber dem Land bestätigt werden muss, dass Finanzmittel für die aktiven Komponenten an den Schulen und zentralen Versorgungsstandorte (Rathaus OB und Technisches Rathaus) – welche nicht förderfähig sind – bereitstehen.

Fehlt diese Bescheinigung wird der Förderantrag abgewiesen, weil die Stadt darstellen muss, dass die Finanzierung der nicht förderfähigen Komponenten gesichert ist.

 

Kurzfassung

 

Zur Realisierung des Glasfaserausbaus für alle Oberhausener Schulen und die städtischen Standorte, werden unter Berücksichtigung der neuen Förderrichtlinien des Landes NRW die Ende 2017 zur Verfügung gestellten städtischen Finanzmittel nun nicht mehr vollständig für das Glasfasernetz der Schulen eingesetzt, sondern wie in dieser Ratsvorlage und unter Beschlusspunkt 1 dargestellt. Sofern der Förderantrag der Stadt Oberhausen zum Aufbau des passiven Glasfasernetzes der Schulen vom Land NRW nicht positiv beschieden wird, ist eine neue Beschlussvorlage mit einem Alternativvorschlag zur Verwendung der zur Verfügung stehenden städtischen Finanzmittel und dem weiteren Umgang mit dem Breitbandausbau in Oberhausen vorzulegen.

 

 

 

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