Beschlussvorlage - B/16/4997-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

  1. Der Hauptausschuss nimmt den als Anlage beigefügten Antrag nach §24 GO NRW vom 24.07.2019 zur Kenntnis.

 

  1. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung organisatorischer und finanzieller Konsequenzen zur Erfüllung von Nachhaltigkeitsstandards im kommunalen Beschaffungswesen. Nach Abschluss der Prüfung ist dem zuständigen Ratsgremium ein Umsetzungsvorschlag vorzulegen.
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Konsequenzen

Bezug

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 24.07.2019 zur Einführung von Nachhaltigkeitsstandards im kommunalen Beschaffungswesen der Stadt Oberhausen wurde von den Initiativen “Fridays for Future Oberhausen“ und “Parents for Future Oberhausen“ - vertreten durch Lion Rudi und Boris Dresen - gestellt.

 

Die Zuständigkeit des Hauptausschusses ergibt sich aus § 24 Abs. 1 Satz 3 GO NRW in Verbindung mit § 14 Absatz 1 der Hauptsatzung.

 

In Deutschland werden jährlich ca. 480 Milliarden Euro  von öffentlichen Stellen in Bund und Ländern ausgegeben. Das entspricht ca. 13 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Dies begründet eine starke Marktmacht, die insbesondere bei der Verwirklichung ökologischer Zielvorgaben nutzbar gemacht werden kann.

Durch die Nutzung umweltfreundlicher Produkte wird die Umwelt direkt geringer belastet – lokal, regional und global. Eine indirekte Umweltentlastung findet zudem dadurch statt, dass der Markt sich auf die Umweltanforderungen der öffentlichen Hand einstellt und somit die Entwicklung umweltverträglicher und innovativer Produkte unterstützt wird. Mit einer gelebten nachhaltigen Beschaffung kann die Einhaltung von sozialen und ökologischen (Mindest-)Anforderungen über die ganze Lieferantenkette auf der Basis ökonomischer Nachhaltigkeit sichergestellt werden. Um dies zu gewährleisten, müssen Nachhaltigkeitsaspekte bereits in die Beschaffungs- und Vergabekriterien integriert werden. Faire und nachhaltiger Beschaffung mit entsprechenden Kriterien schon bei der Ausschreibung  garantiert die Einhaltung der ILO Konvention 182 gegen ausbeuterische Kinderarbeit, die sich die Stadt Oberhausen als Fairtrade-Town im Besonderen verpflichtet fühlt. Außerdem ist Oberhausen eine der 53 Städte der fairen Metropole Ruhr und hat am 4.1.2011 die Magna-Charta Ruhr für faire Beschaffung unterzeichnet. Ein entsprechender Ratsbeschluss wurde 2010 gefasst (B/15/0888-01).

Am 18. April 2014 trat zudem die neue, für die öffentliche Vergabe zentrale Richtlinie der Europäischen Union 2014/24/EU in Kraft. Die Verankerung umweltbezogener und sozialer Kriterien in öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren wird darin ausdrücklich gestärkt.

Umweltfreundliche Beschaffung fördert Energieeinsparung, Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Dadurch reduzieren sich die Treibhausgas- und Schadstoffemissionen und durch den verringerten Ressourceneinsatz ergibt sich auch ein verringertes Abfallaufkommen, was die Umwelt ebenfalls schont. Zusätzlich werden schädliche Emissionen (z. B. bei Lacken, Bodenbelägen oder Fahrzeugen) vermieden, was dazu beiträgt, die Gesundheit der Mitarbeiter und der Bevölkerung zu schützen.

Bei der umweltfreundlichen Beschaffung ist aber nicht nur auf Energieeffizienz zu achten, sondern insbesondere auch auf Substitutionsmöglichkeiten sowie eine Hinterfragung der Notwendigkeit der Anschaffung. Ebenso wie z. B. bei der Auswahl des Büromaterials, der Dienstleister für den Postversand oder für den Serverbetrieb kann die öffentliche Hand auf umweltfreundliche und energieeffiziente Varianten achten. Der größte Beitrag zum Klimaschutz wird erreicht, wenn die Produkte möglichst lange genutzt werden, denn nachhaltige Produkte sind langlebig und schonen Energie und Ressourcen.

Momentan befindet sich das Beschaffungswesen der Stadt Oberhausen noch bei der OGM GmbH. Aufgrund der zukünftigen Neuordnung der Aufgabenbereiche der OGM wird das Beschaffungswesen im Eigenbetrieb organisiert. Diese Neuorganisation bietet die Möglichkeit bestehende Einkaufsprozesse weiter zu entwickeln. Bereits heute schon werden Umweltgesichtspunkte bei Beschaffungsprozessen berücksichtigt. Beispielhaft sei hier die Ausschreibung zum Einkauf von Ökostrom für städtische Liegenschaften ab dem Jahr 2020, sowie die Ausweitung der Elektromobilität durch die Beschaffung von Elektrofahrzeugen für den städtischen Fuhrpark genannt.

 

Der Umweltleitfaden zur umweltverträglichen Beschaffung der Hansestadt Hamburg kann hierfür Orientierung bieten. Dieser Umweltleitfaden stellt neben der Zielsetzung und Vorteile der umweltverträglichen Beschaffung auch sehr detailliert die Umweltkriterien dar, welche notwendig sind um nachhaltige und langlebige Produkte einer Verwendung bei der Verwaltung zuzuführen. Dabei stellt der umfangreiche Leitfaden unterteilt in Produkt- und Dienstleistungskategorien individuell die zu erwartenden Umweltauswirkungen, zu berücksichtigenden Produktvorgaben sowie die Zuschlagskriterien, welche bei Rahmenvereinbarungen verpflichtend anzuwenden sind, dar. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass dieser Leitfaden auf dem Vergaberecht des Landes Hamburg basiert und insofern noch rechtliche Prüfungen erforderlich werden, um das für die Stadt Oberhausen geltende Vergaberecht zu berücksichtigen.

Die Weiterentwicklung der Beschaffungsprozesse wird als Entwicklungschance gesehen um umweltökonomische Zielsetzungen zu verankern.

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Anlagen

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