Berichtsvorlage - M/16/4998-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Etablierung eines Fachbereiches 3-2-30/Leistungen nach dem AsylbLG, Bildung und Teilhabe, BAföG
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Birgit Kempkens
- Verantwortung:
- Herr Nößler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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04.09.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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12.09.2019
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Der Fachbereich 3-2-50/Existenzsicherende Leistungen bündelt ein umfangreiches Portfolio an Dienst- und Transferleistungen für Oberhausener Bürgerinnen und Bürger. In den einschlägigen Sachgebieten sind folgende Aufgabenfelder gebündelt:
- Leistungserbringung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Leistungserbringung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (verschiedene Rechtsnormen)
- Leistungserbringung nach dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuchs XII. (SGB XII)
- Leistungserbringung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG)
- Leistungserbringung im Rahmen von Wohnungsnotfällen/Obdachlosenhilfen und zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII)
- Leistungen in Form von Bestattungsbeihilfen (9. Kapitel SGB XII)
- Heranziehung von Unterhaltspflichtigen
Die breite Themenvielfalt und die Personalstärke (ca. 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) des Fachbereichs entfalten eine hohe Steuerungsnotwendigkeit durch die Fachbereichsleitung. Der Fachbereich 3-2-50/Existenzsichernde Leistungen verfügt aktuell über mehr als 50% (70 MA*innen) der Gesamtmitarbeiter der Sozialverwaltung. Fluktuationsbedingt (hauptsächlich Verrentung und Umsetzung) findet ein stetiger Zu- und Abfluss von Personal statt. Hier ist die Fachbereichsleitungsebene gefordert, den stetigen Austausch mit den Fachteams und der Personalverwaltung zur Wiederbesetzung vakanter Stellen zu initiieren. Darüber hinaus werden angesichts der hohen Anzahl von Teams und Mitarbeitern beachtliche Kapazitäten für Dienstbesprechungen und Personalgespräche gebunden.
Neben den personal-organisatorischen Aufgabenstellungen ergeben sich in den einzelnen Sachgebieten auch vielfältige inhaltliche Herausforderungen, die eine hohe Aufmerksamkeit der Fachbereichsleitungsebene erfordern und nachfolgend dargestellt werden.
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Zum 01.01.2020 werden dem Fachbereich neue Aufgaben aus der Umsetzung des BTHGs (Bundesteilhabegesetz) im Rahmen der Eingliederungshilfe übertragen. Die Stellenneueinrichtungen (2,5 Stellen) zum 01.07.2019 sind derzeit in Planung. Umfangreiche Vorbereitungsarbeiten (Gespräche mit Trägern in Oberhausen, Teilnahme an überregionalen Arbeitsgruppen zur Umsetzungsproblematik) sind bereits in vollem Gange. Informationsveranstaltungen für Betroffene, deren Angehörige und Betreuer/innen werden folgen.
Flüchtlingswesen
Die zukunftssichere Ausrichtung der Unterbringungskapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften, die Mitwirkung an Konzepten der gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen, die Beantwortung von zahlreichen Anfragen aus dem politischen Raum, der Austausch und die Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt binden erhebliche Ressourcen auch und insbesondere der Leitungsebene.
Im weiteren Prozessverlauf werden die vertraglichen Beziehungen zu unterschiedlichen Betreuungsverbänden auf den Prüfstand gestellt werden müssen.
Die landesweite Vor-Ort-Prüfung zur FlüAG-Pauschale (Flüchtlingsaufnahmegesetz) hat bereits jetzt gezeigt, dass strukturelle Überlegungen zur sachgerechten Aufgabenabwicklung an der Tagesordnung sind und durch die Leitungsebene initiiert werden müssen.
Bildung und Teilhabe
Die Module „Lernförderung“ und „Soziale Teilhabe“ aus dem BuT-Leistungskatalog (Bildungs- und Teilhabegesetz) sind objektivierbare Indikatoren zur Bewertung des Erfolgs und der gelungenen Implementierung des Programms „Bildung und Teilhabe“. Hinsichtlich der Umsetzung und Distribution (Thema Bildungskarte) sind noch Optimierungsbedarfe erkennbar, die derzeit in Abstimmung mit Jobcenter, Bereich 3-3/Schule und Trägern eruiert und vorbehaltlich politischer Begleitung zu implementieren sind. Die Auswirkungen des am 21.03.2019 beschlossenen „Starke-Familien-Gesetz“ lassen schon jetzt weitreichende Veränderungen hinsichtlich der Zugangssteuerung und der inhaltlichen Ausgestaltung des Bildungs- und Teilhabepakets erkennen.
Regionalteams SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe)
Die demographische Entwicklung rückt die Bedürfnisse älterer Bürgerinnen und Bürger deutlicher in den Aufmerksamkeitshorizont von Politik und Öffentlichkeit. Dies tangiert nicht zuletzt den Personenkreis der Leistungsempfänger/innen nach dem 4. Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit).
Diesem sind, neben der reinen existenziellen Grundsicherung, darüber hinausgehende Konzeptionen mit vernetzten Angeboten zu unterbreiten, um deren Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu unterstützen. Dem Sozialausschuss wird hierüber regelmäßig, in Form eines „Tätigkeitsberichts“, berichtet.
Im Ausblick sind Kooperationen mit den Quartiersbüros denkbar, um Beratungsangebote noch besser den Bürgerinnen und Bürgern nahe zu bringen. Auch hier sollte die Leitungsebene Initiator des Prozesses sein.
Wohnungslosenhilfe
Das Sachgebiet „Obdachlosen-/Wohnungslosenhilfe“ befindet sich ebenfalls an übergeordneter Stelle der öffentlichen Aufmerksamkeitsskala. Das Thema „Wohnungslosigkeit“ hat der Fachbereich zum Anlass genommen, das gesamtgesellschaftliche Know-how auf diesem Felde in Expertenrunden zu bündeln, bzw. das eigene Know-how in bereits bestehende Systeme einzubringen.
Verschiedene fachspezifische Arbeitskreise mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen (jugendliche Wohnungslose, wohnungslose Frauen) erfordern die Begleitung und Steuerung der Leitungsebene.
Daneben ist mit dem Diakonischen Werk als Kooperationspartner zu den Themen der Fachberatung alleinstehender Wohnungsloser, der aufsuchenden Sozialarbeit, dem ambulanten Wohntraining, dem betreuten Wohnen, dem Tagestreff für Obdachlose und der aufsuchenden Sozialarbeit ein stetiger Dialog mit dem Ziel der inhaltlichen Weiterentwicklung und der Fortschreibung der vertraglichen Beziehungen mit der Stadt Oberhausen zu führen.
Zusammenfassung:
Die hohe Konzentration quantitativ und qualitativ anspruchsvoller gesellschafts- und sozialpolitisch relevanter Aufgabenfelder innerhalb eines Fachbereichs stößt in der praktischen Umsetzung an ihre Kapazitätsgrenze. Die notwendige Präsenz der Fachbereichsleitung in allen Feldern wird verunmöglicht, die Gewinnung fachlicher Tiefenschärfe erschwert.
Unter Betrachtung der einzelnen Gliederungen des Fachbereichs 3-2-50 ist es erforderlich, die Themen AsylbLG, Bildung und Teilhabe, Bafög herauszulösen und in eine eigene Struktur zu überführen. Insbesondere die Überschneidungen des Kundenkreises bei den Themen des AsylbLG und der Bildung und Teilhabe sprechen für eine gebündelte Organisationseinheit. Gleichzeitig sind die vorgenannten Arbeitsfelder bereits räumlich am Standort Hagelkreuzstr. zusammengeführt.
Die alternativen Möglichkeiten einer Übertragung von Teilstrukturen des Fachbereichs 3-2-50 auf andere Strukturen des Bereichs 3-2/Soziales wurden organisatorisch in Betracht gezogen.
Der Fachbereich 3-2-20/Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen kommt sowohl aufgrund der aktuellen Personalstärke als auch der bereits gegebenen Themenvielfalt nicht zum Zuge. Eine Verlagerung der Aufgaben wäre gleichsam eine Verlagerung von Problemen, ohne diese zu lösen und für die angedachte Effizienzsteigerung kontraproduktiv.
Der Fachbereich 3-2-10/Finanzen, Controlling, Planung fungiert innerhalb der Sozialverwaltung (zweithöchstes Haushaltsbudget der Gesamtverwaltung) als Querschnittsfachbereich. Neben der Haushaltsplanung und dem für die Leistungs- und Prozesssteuerung unabdingbaren Fach- und Finanzcontrolling umfasst der Fachbereich darüber hinausgehend auch Aufgabenfelder von bereichsübergreifender und stadtgesellschaftlicher Bedeutung, wie „Sozialplanung“ und „Planung für Seniorinnen und Senioren“.
Die Dynamik auf dem Felde der Sozialgesetzgebung, die Beobachtung der einschlägigen Rechtsprechung, die hieraus resultierende Notwendigkeit einer laufenden Anpassung der Arbeitsanweisungen sowie die Klärung von Grundsatzfragen fallen in das Aufgabenspektrum der Qualitätssicherung und Rechtsstelle. Eine Verlagerung von operativen Einheiten in den Fachbereich ist aus organisatorischer Sicht inhaltlich nicht zu rechtfertigen und würde zu einer Überfrachtung des Fachbereichs und zu einer Überlastung der Fachbereichsleitung führen.
Durch die Verlagerung der Sozialarbeit im Flüchtlingswesen zum Kommunalen Integrationszentrum wurde hingegen die Möglichkeit geschaffen, die verbliebene Stelle „Gesamtkoordination Flüchtlinge“ für weitergehende Führungsaufgaben über das bisherige Aufgabenspektrum hinaus zu nutzen und die Leitungsebene im Bereich 3-2 in angemessener Weise zu stärken.
Vor diesem Hintergrund erscheint es aus organisatorischer Sicht angebracht (und mit Blick auf die nur marginale Erhöhung von Personalkosten auch fiskalisch vertretbar), die horizontale Leitungsebene unterhalb der Bereichsleitung der Breite des gesamten Aufgabenspektrums aufbauorganisatorisch anzupassen, um hierdurch ein effizienzoptimiertes Fundament und somit eine zukunftssichere Ausgestaltung der Sozialverwaltung zu etablieren.
Die vorangestellten Ausführungen münden in die organisatorische Neuausrichtung des Bereichs 3-2/Soziales.
Es ist beabsichtigt, die vorhandenen Stellen St.-Nr. 3-2-50-000-010 und 3-2-50-120-020 neu zu bewerten und für die Fachbereichsleitungen vorzusehen.
Es entstehen zusätzliche Personalkosten von ca. 3.000,- Euro jährlich.
Einzelheiten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Personalkosten Übersicht:
Stellennummer | Funktion | Stellenwert | Personalkosten lt. KGSt/ Jahr |
ALT | |||
3-2-50-000-010 | FBL 3-2-50 | A14 | 114.000,- EUR |
3-2-50-120-020 | Flüchtlingskoordinator | A12 | 95.000,- EUR |
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| gesamt | 209.000,- EUR |
NEU | |||
3-2-50-000-010 | FBL 3-2-50 | A13 g.D. | 106.000,- EUR |
3-2-30-000-010 | FBL 3-2-30 | A13 g.D. | 106.000,- EUR |
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| gesamt | 212.000,- EUR |
Der Stellenplan 2020 ist entsprechend zu ändern.
Das Beteiligungsverfahren wird zeitgleich eingeleitet
Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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