Antragsvorlage - A/16/5019-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Eine Förderung von mehr als 2.000, - EUR (brutto) aus dem Verfügungsfonds soll künftig nach mehrheitlichem Beschluss – nicht mehr nach einstimmigem Beschluss – bewilligt werden können. So hat es der Beirat in seiner Sitzung am 17. Juni mehrheitlich beschlossen. Die beantragte Änderung lautet wie folgt (Änderung ist gekennzeichnet):

 

„4. Art und Höhe der Förderung

(3) Der Zuschuss pro Maßnahme ist auf eine Höchstsumme von 2.000 EUR (brutto) begrenzt. Eine Förderung oberhalb dieser Wertgrenze erfolgt nur, wenn die Durchführung der Maßnahme nach mehrheitlichem Beschluss des Vergabegremiums nach Ziffer (6.1) dieser Richtlinie im besonderen städtischen Interesse in Bezug auf den räumlichen Geltungsbereich nach Ziffer (1) dieser Richtlinie liegt. In begründeten Einzelfällen können Abweichungen bis maximal 10.000, - EUR (brutto) bewilligt werden.“

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Sachverhalt

Begründung

 

Eine Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

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