Beschlussvorlage - B/16/4949-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt

 

die Umsetzung des o.g. Projektes mit einem Gesamtauszahlungsvolumen in Höhe von 1.590.000,00 EUR im HH-Jahr 2020 unter dem Vorbehalt einer endgültigen Bewilligung und einer zu erwartenden 90%igen Förderung (hier: 1.431.000,00 EUR) bei der Investitionsmaßnahme-Nr.. 252008010300700 – Sportanlage Buchenweg. Gleichzeitig wird somit die Finanzierung des städt. Eigenanteils in Höhe von 159.000,00 EUR gewährleistet. Dies gilt allerdings nur im Rahmen der vom Rat der Stadt Oberhausen in der Sitzung am 18.11.2019 noch zu beschließenden HH-Satzung 2020.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Zuwendungsantrag des Bereiches 2-5/Sport vom 21.02.2019 im Rahmen des o. g. Landesprogramms

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen des Projektaufrufs des Landesministeriums für Heimat, Kommunales, Bau  und Gleichstellung hat die Stadt Oberhausen am 21.02.2019 einen Förderantrag zum Projekt „Neugestaltung urbane Sport- und Freizeitanlage Schmachtendorf“ gestellt.

 

Die geplante Sanierung, Modernisierung und Umgestaltung der städtischen Sportanlage am Buchenweg im Quartier Schmachtendorf in eine moderne, multifunktional nutzbare Sport- und Freizeitanlage ist Bestandteil der Sportentwicklungsplanung der Stadt Oberhausen. Das Sportstättenentwicklungskonzept wurde im Jahre 2010 durch den Rat der Stadt beschlossen und in den Folgejahren durch weitere Beschlüsse fortgeschrieben.

 

Sinn und Zweck der geplanten Maßnahme auf der maroden und monostrukturellen Sportanlage ist es, durch die Verbesserung der Freizeit- und Sportinfrastruktur das soziale Zusammenleben, die Kommunikation und die Integration im Quartier Schmachtendorf zu fördern und zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Errichtung einer urbanen Sport- und Freizeitanlage in Schmachtendorf geplant, in der sich alle Generationen wohnortnah bewegen, fit halten und erholen können. Insbesondere für die dort lebenden Kinder und Jugendlichen sollen Anreize für eine sinnvolle Gestaltung ihrer Freizeit im Sinne der Bewegungs- und Gesundheitsförderung geschaffen werden. Somit würde eine körperbetonte Alternative zum steigenden Medienkonsum entstehen. Gerade in Anbetracht der schlechten Ergebnisse bei den Schuleingangsuntersuchungen der vergangenen Jahre und den auf Bewegungsförderung ausgerichteten Landesprojekten (z. B. "KommSport", neu: "Sportplatz Kommune") ist eine frühzeitige individuelle Förderung von motorischen Fähigkeiten notwendig. Die benötigte Infrastruktur für diese Förderung wird mit der Sanierung und Modernisierung der Sportanlage Buchenweg deutlich verbessert. Auch der Schulsport wird von dieser Maßnahme profitieren. In  unmittelbarer Nähe zur Sportanlage liegen die Heinrich-Böll-Gesamtschule und die katholische Kindertagesstätte St. Josef Schmachtendorf.

 

Die Freifläche der heutigen Sportstätte am Buchenweg ist nach über 50 Jahren Nutzung in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand.

Deshalb ist geplant, mit Hilfe des Investitionspakts „Soziale Integration im Quartier 2019“, die Sanierung und Modernisierung der Sportanlage am Buchenweg durchzuführen. Da der Anteil der Bevölkerung mit über 65 Jahre in Teilen des Quartiers Schmachtendorf über dem Oberhausener Durchschnitt liegt und sich in räumlicher Nähe zur Sportanlage Buchenweg auch eine Seniorensiedlung befindet, soll durch die Erweiterung der Sport- und Bewegungsmöglichkeiten ein Ort der Integration und des sozialen Zusammenlebens zwischen Jung und Alt geschaffen werden. Durch die geplanten Maßnahmen auf der zukünftigen Sport-und Freizeitanlage ergeben sich für die Anwohnerinnen und Anwohner neue zahlreiche Spiel-, Sport- und Freizeitmöglichkeiten, mit denen der verbreiteten Abnahme von Bewegung im Alltag entgegengewirkt werden soll.

 

Geplant ist, neben der Umgestaltung des heutigen, maroden Spielfeldes in eine moderne, witterungsunabhängige Spielfläche, auch eine Rundlaufstrecke mit mehreren Auf- und Abpassagen in die Umgebung zu integrieren. Angrenzend zum Sterkrader Wald ergibt sich somit eine attraktive Walk- und Laufstrecke. Ebenso könnte der Zugang zum Sterkrader Wald, insbesondere von Familien mit Kindern, dazu genutzt werden, einen Spaziergang im Wald mühelos mit einem Besuch des neu zu errichtenden Kinderspielplatzes auf der Sport- und Freizeitanlage zu verknüpfen. Durch die Errichtung eines multifunktionalen Kunststoffkleinspielfeldes könnten zukünftig, neben Flächen für die Sportart Fußball, weitere Bewegungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Basketball oder Handball angeboten werden. Darüber hinaus soll die geplante Sport- und Freizeitanlage für die junge Generation um eine Calisthenicsfläche und für die ältere Generation durch einen Bewegungsparcour sowie eine Boulefläche erweitert werden und einen barrierefreien Status erhalten.

 

Selbstverständlich soll die geplante Sport- und Freizeitanlage weiterhin Heimstätte der bereits seit Jahren dort angesiedelten Sportvereine bleiben.

 

Auf dem als Anlage beigefügten Vorentwurf ist die im Rahmen des Förderantrags eingereichte Überplanung der Sportanlage am Buchenweg dargestellt. Dieser Vorentwurf soll mit den im Quartier Schmachtendorf verorteten Akteuren wie Sportvereine, Schulen, Kitas, Seniorenvertreterinnen und -vertretern diskutiert und anschließend final abgestimmt werden.

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat am 16.07.2019 veröffentlicht, welche Kommunen im Rahmen des o. g. Förderprogramms mit ihren Förderanträgen berücksichtigt werden und einen Zuwendungsbescheid erhalten sollen.

Für Oberhausen ist danach für das Projekt „Neugestaltung urbane Sport- und Freizeitanlage Schmachtendorf“ ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 1.431.000,00 EUR vorgesehen. Damit soll die Umgestaltung der Sportfreianlage als 1. Bauabschnitt umgesetzt werden. Die ursprünglich mitbeantragten Mittel für den geplanten Anbau der „Wasch- und Umkleideräume“ wurden zunächst nicht berücksichtigt bzw. werden in einem neuen Förderantrag nochmal separat beantragt.

Lt. Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf ist es für die Erteilung des finalen Zuwendungsbescheides erforderlich, dass durch einen Ratsbeschluss der durch die Stadt zu tragende Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten (159.000,00 €)  grundsätzlich gesichert ist.

Je nach Kassenwirksamkeit des zu erwartenden Bewilligungsbescheides für den 1. Bauabschnitt können sich somit jahresübergreifend unterschiedliche Eigenanteilsbeträge im Rahmen der Gesamtbewilligung ergeben. Eine haushaltsmäßige Abbildung der Budgets erfolgt im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2020 ff.

 

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Anlagen

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