Beschlussvorlage - B/16/4948-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt eine 3-jährige Anschubfinanzierung in Höhe einer 110-prozentigen Finanzierung des Trägeranteils der insgesamt 70 zusätzlich zu schaffenden Betreuungsplätze an der Mozartstraße und an der Ev. KTE Arnheimer Str. durch die Stadt Oberhausen.

 

Die zu erwartenden Aufwendungen / Auszahlungen werden über Veränderungsnachweisung zum Haushalt 2020 ff. bei der Produktgruppe 0601 „Förderung, Erziehung und Bildungsangebote für Kinder“, Sachkonto 531800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“ angemeldet.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

    ja   [X]

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Sachverhalt

Begründung

 

Ausgangslage

 

Mit Beschlussfassung des Rates der Stadt vom 18.02.2019 (vgl. Drucksache-Nr. B/16/4358-01) wurden die Angebotsstrukturen in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) für das Kindergartenjahr (KJ) 2019/20 und die damit verbundenen Betriebsmittel beschlossen. In Vorbereitung auf die Profilplanung für das KJ  2020/21 wurde durch die Fachverwaltung die jährliche Bedarfskalkulation anhand der Zahlen der in Oberhausen lebenden Kinder unter 6 Jahren durchgeführt. Gemäß dieser Berechnung wird es für das KJ 2020/21 erforderlich sein, zusätzlich rund 860 Betreuungsplätze zu schaffen, davon rund 800 Plätze für Kinder über 3 Jahren und rund 60 Plätze für unter 3-Jährige.

 

Als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist die Stadt Oberhausen dazu verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Platzangebot für die Betreuung von unter und über 3-Jährigen vorzuhalten.. Wie bereits vorangegangenen Berichterstattungen im JHA zu entnehmen (vgl. Drucksache-Nr. M/16/3698-01) gilt es, im Zuge des KTE-Ausbaus die Trägervielfalt zu erhalten und allen anerkannten Trägern der Jugendhilfe die Möglichkeit zu geben, sich aktiv am Ausbau zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund werden die Bedarfe und die entsprechenden KTE-Neubauprojekte fortlaufend in der Arbeitsgruppe nach § 78 SGB VIII Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege (KTE/KTP) thematisiert. Die Träger der Kindertageseinrichtungen sind dazu angehalten, sich selbst am Ausbau zu beteiligen, um zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen.

 

 

 

Ausbaupläne der ev. Kirchengemeinden Holten-Sterkrade und Königshardt-Schmachtendorf

Vor diesem Hintergrund haben sich die beiden evangelischen Kirchengemeinden Holten-Sterkrade sowie Königshardt-Schmachtendorf mit konkreten Ausbauplänen an die Fachverwaltung gewandt, um Bedarf und Umsetzung im Zuge der gesamtstädtischen Planung abzustimmen.

Die Ev. Kirchengemeinde Holten-Sterkrade beabsichtigt, das derzeitige Gemeindehaus an der Mozartstraße 10, 46145 Oberhausen zu einer Kindertageseinrichtung umzubauen und hier insgesamt 45 zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen. Darüber hinaus soll die 1-gruppige Ev. Kindertageseinrichtung an der Steinbrinkstraße umziehen und in der neu entstehenden Kindertageseinrichtung aufgehen. Am Standort Mozartstraße soll somit ein insgesamt 3-gruppiges Haus entstehen, welches Betreuungsplätze für unter und über 3-Jährige vorhält.

 

Die Ev. Kirchengemeinde Königshardt-Schmachtendorf beabsichtigt, das Ev. Familienzentrum Schmachtendorf, Arnheimer Str. 31, 46147 Oberhausen um eine Gruppe á 25 Betreuungsplätzen zu erweitern. Bislang werden hier 3 Gruppen geführt. Am Standort Arnheimer Str. könnte somit eine insgesamt  4-gruppige Einrichtung entstehen, die Betreuungsplätze für unter und über 3-Jährige vorhält. 

 

Als Voraussetzung zur Umsetzung der beschriebenen Ausbaupläne benennen beide Kirchengemeinden, dass sie zur Finanzierung zum einen Mittel aus einem Investitionsförderprogramm in Anspruch nehmen müssten und zum anderen eine 110-prozentige finanzielle Förderung des Trägeranteils für die zusätzlich entstehenden 70 Plätze durch die Stadt Oberhausen über die  Dauer von 3 Jahren benötigen. Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, streben die beiden Kirchengemeinden an, die insgesamt 70 zusätzlichen Betreuungsplätze im Laufe des Kindergartenjahres 2020/21 vorzuhalten.

 

 

Vereinbarung zwischen der Stadt Oberhausen und den Ev. Kirchengemeinden

 

Die angestrebten Bauprojekte befinden sich mit der Mozartstraße und der Ev. KTE Schmachtendorf in den Sozialräumen 74 – Sterkrade Mitte sowie 75 – Sterkrade Nord. 

Laut Bedarfskalkulation für das KJ 2020/21besteht im Sozialraum 74 – Sterkrade Mitte ein Ausbaubedarf von insgesamt 125 neu zu schaffenden Plätzen. Davon können insgesamt 45 Plätze durch das Bauprojekt an der Mozartstraße entstehen.

Im Sozialraum 75 – Sterkrade Nord besteht für das KJ 2020/21 ein Ausbaubedarf von insgesamt 160 Plätzen. Hiervon können 25 Plätze durch die Erweiterung an der Ev. KTE Schmachtendorf geschaffen werden. 

 

Angesichts des hohen Ausbaubedarfes begrüßt die Stadt Oberhausen die Pläne der beiden evangelischen Kirchengemeinden, dauerhaft zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen. Dies dient zum einen der Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz im Oberhausener Stadtgebiet gemäß § 24 SGB VIII, zum anderen der Stärkung und Aufrechterhaltung der Trägervielfalt gemäß § 4 SGB VIII. Darüber hinaus können durch die Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze zunehmend temporäre Lösungen, wie Platzüberschreitungen gemäß § 18 Abs. 4 KiBiz abgebaut werden, die nach aktuellen Vereinbarungen zu 110 Prozent durch die Stadt Oberhausen finanziert werden (vgl. Drucksache-Nr. B/16/4358-01), um die freien Träger zu entlasten.  

 

Folgende Vereinbarungen werden zwischen der Stadt Oberhausen und den Evangelischen Kirchengemeinden Holten-Sterkrade sowie Königshardt-Schmachtendorf getroffen:

 

-          Die zuständige Fachverwaltung der Stadt Oberhausen wird die beiden Träger dabei unterstützen, die notwendigen Anträge für das aktuell laufende Investitionsförderprogramm beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) zu stellen.

-          Die Stadt Oberhausen übernimmt eine 3-jährige Anschubfinanzierung in Höhe der 110-prozentigen Finanzierung des gesetzlichen Trägeranteils gem. des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) der 45 zusätzlich zu schaffenden Betreuungsplätze an der Mozartstraße sowie der 25 zusätzlich zu schaffenden Betreuungsplätze an der Ev. KTE Schmachtendorf, Arnheimer Str.. 

-          Die Anschubfinanzierung tritt in Kraft, wenn die zusätzlichen Betreuungsplätze in die Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sind und vorgehalten werden. Sie wird die Dauer von 3 Jahren nicht überschreiten.

-          Die Evangelischen Kirchengemeinden Holten-Sterkrade und Königshardt-Schmachtendorf sind als Träger der Kindertageseinrichtungen verpflichtet, die durch Investitionsförderprogramme des Bundes bzw. Landes geschaffenen Plätze entsprechend der Zweckbindung vorzuhalten. Die Evangelische Kirchengemeinde Holten-Sterkrade sowie Königshardt-Schmachtendorf verpflichten sich für die Dauer von fünf Jahren, ab dem Zeitpunkt der 3-jährigen Anschubfinanzierung in Höhe von 110% des Trägeranteils, keine Betreuungsplätze in Ihren Kindertageseinrichtungen abzubauen. Dies betrifft nicht die jährlich gesondert vereinbarten Überbelegungsplätze.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Um zu berechnen, mit welchen Mehrkosten die Stadt Oberhausen bei einer 110-prozentigen Übernahme des Trägeranteils rechnen muss, wurden die Kindpauschalen einer evangelischen Kindertageseinrichtung mit 70 Plätzen als Vergleichswert zu Grunde gelegt. Die Mehrkosten der Plätze wurden für die Dauer von 3 Kindergartenjahren, ab dem KJ 2020/21 berechnet. In der Berechnung ist bereits berücksichtigt worden, dass der Trägeranteil der konfessionellen Träger mit Inkrafttreten des neuen KiBiz zum 1. August 2020 nicht länger 12 Prozent sondern nunmehr 10,3 Prozent betragen wird. Da das neue KiBiz in § 37 eine jährliche Anpassung der Kindpauschalen vorsieht, die zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht beziffert werden kann, wurde die zuletzt gültige Erhöhung der Kindpauschalen um 3 Prozent pro Kindergartenjahr in der Berechnung zunächst beibehalten.

Finden diese Aspekte Berücksichtigung, so ergibt sich über die Dauer von 3 Jahren ein finanzieller Mehraufwand von rund 243.500 Euro für die 110-prozentige Übernahme des Trägeranteils. Es ist zu beachten, dass es sich hierbei lediglich um eine Orientierung handelt. Die konkrete Finanzierung richtet sich schlussendlich nach den tatsächlich belegten Plätzen und Betreuungszeiten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau definiert werden können. Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt sind die zu erwartenden Kosten in der Haushaltsplanung entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

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Anlagen

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