Beschlussvorlage - B/16/4885-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung / Ergänzung der persönlichen Schutzausrüstung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Feuerwehr
- Bearbeitung:
- Nicole Kenzer
- Verantwortung:
- Auschrat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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29.08.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Beschlussfassung
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12.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Finanz- und Personalausschuss beschließt die Beschaffung/ Ergänzung der persönlichen Schutzausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr im Gesamtwert von ca. 260.000,- Euro (Auftragsnummer 610002150100 - Gefahrenabwehr, Sachkonto 543188 - Beschaffungswesen).
Die Beschaffung soll sukzessive über einen Zeitraum von insgesamt 3 Jahren erfolgen (Haushaltsjahre 2020 bis 2022).
Sachverhalt
Begründung
Die generellen Aufgaben der Feuerwehr werden durch § 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 01.01.2016 geregelt. Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten bei Brandgefahren (Brandschutz), bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz). Aufgabenträger sind die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung. Die Gemeinden und Kreise nehmen die Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren. Jede Gemeinde muss eine Freiwillige Feuerwehr vorhalten, nach § 8 BHKG sind kreisfreie Städte zusätzlich verpflichtet, neben einer Freiwilligen Feuerwehr eine Berufsfeuerwehr einrichten.
Die im Einsatzdienst tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) sind freiwillig und ehrenamtlich im Dienst der Gemeinde tätig. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Tätigkeit im Ehrenamt zu fördern und dem Ehrenamt zur Erhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Ureigene Aufgabe der Freiwilligen Feuerwehr ist die Bekämpfung von Bränden. Im Stadtteil Königshardt erreicht die Freiwillige Feuerwehr regelmäßig noch vor den Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr die Einsatzstelle und ergreift Maßnahmen zur Menschenrettung. Damit trägt sie zur Sicherung der im Brandschutzbedarfsplan definierten Hilfsfrist bei. Darüber hinaus werden die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr zur Bewältigung von Großeinsatzlagen benötigt. Sei es zur (gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr stattfindende) Bekämpfung von Großbränden oder zur autarken Bearbeitung von Einsätzen bei Flächenlagen nach z.B. Sturmereignissen. Nicht unerwähnt bleiben dürfen die Einsatzkonzepte des Landes Nordrhein-Westfalen, welche ein breites Aufgabenspektrum für die Einsatzkräfte im Katastrophenfall vorsehen. Dieses reicht vom Aufspüren von Gefahrstoffen mit ABC-Messfahrzeugen, über die Dekontamination von Verletzten mit speziellen Abrollbehältern, hin zur Förderung großer Mengen Löschwasser über weite Distanzen mit hydraulisch angetriebenen Großpumpen. Ohne das dafür spezialisierte Personalreservoir der Freiwilligen Feuerwehr wäre die Stadt Oberhausen nicht dazu in der Lage, auf Anforderung des Innenministeriums entsprechende Hilfe zu leisten.
Darüber hinaus sieht der im Rat der Stadt am 08.07.2019 beschlossene Brandschutzbedarfsplan eine weitere Stärkung der Freiwilligen Feuerwehr vor. Die Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr ist nach dem Brandschutzbedarfsplan entsprechend technisch anzupassen.
Um all diesen Umständen Rechnung zu tragen und den wachsenden Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit gerecht zu werden, muss die persönliche Schutzausrüstung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr erweitert werden. Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (GUV-V A-1 und GUV-V C 53) hat der Arbeit-/Auftraggeber u.a. die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen. Dazu gehört z.B. dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmern geeignete und in ausreichender Anzahl persönliche Schutzausrüstungen für die zu leistenden Tätigkeiten zur Verfügung stellt.
Bei der persönlichen Schutzausrüstung handelt sich nach den Bestimmungen der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung) um jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigen getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen.
Die persönliche Schutzausrüstung umfasst u.a. Jacke, Hose, Helm, Hemd, Polo-Shirts, Überjacke, Überhose, Stiefel, Schuhe usw.
Diese persönlichen Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich für den Gebrauch durch lediglich eine Person bestimmt. Während einer Brandbekämpfung, technischen Rettung oder anderer Hilfeleistungen können Feuerwehrleute auf viele unterschiedliche Gefahren treffen. Diese sind möglichst ganz auszuschalten oder zumindest auf ein vertretbares Risiko zu verringern. Erst durch die Beschaffung der geeigneten und in ausreichender Anzahl vorhandenen persönlichen Schutzausrüstung hat der Träger der Feuerwehr geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren getroffen. Bisher wird jedem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr und jeder/m Feuerwehrmann/-frau ein Ausstattungssatz der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird ein geringer Reservestand in der Kleiderkammer zum Ersatz bei Defekten oder zum Tausch bei Großeinsätzen vorgehalten.
Zwischenzeitlich musste festgestellt werden, dass der Ausstattungssatz, der den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung gestellt wurde, in Zusammensetzung und Anzahl für das Einsatzgeschehen unzureichend ist. Die persönliche Schutzausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr muss entsprechend ergänzt/ erweitert werden. Darüber hinaus ist beabsichtigt, in den kommenden Jahren jährlich ca. 20 neue Mitglieder in die Freiwillige Feuerwehr aufzunehmen.
Die Feuerwehr Oberhausen beabsichtigt aufgrund der oben geschilderten Gründe, die persönliche Schutzausrüstung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zu erweitern/ ergänzen.
Für die Ergänzung/ Erweiterung werden voraussichtlich Aufwendungen in einer Gesamthöhe von ca. 260.000,- Euro entstehen. Die Erweiterung/ Ergänzung soll sukzessive über einen Gesamtzeitraum von 3 Jahren in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 erfolgen. Die benötigten Haushaltsmittel wurden bei den konsumtiven Haushaltsplanungen für die o.g. Jahre bereits berücksichtigt (Auftragsnummer 610002150100 - Gefahrenabwehr, Sachkonto 543188 - Beschaffungswesen).
