Antragsvorlage - A/16/4942-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Grüne Ratsfraktion: Zuschuss für das Frauenhaus Oberhausen für Fälle, die keinen Anspruch auf SGB II- oder SGB XII-Leistungen erhalten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Fraktion DIE GRÜNEN
- Bearbeitung:
- Armin Röpell
- Verantwortung:
- Andreas Blanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Vorberatung
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28.08.2019
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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04.09.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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12.09.2019
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Gestoppt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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23.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu prüfen, für das Haushaltsjahr 2020 einen Zuschuss über 20.000 Euro einzustellen, der vom Frauenhaus Oberhausen abgerufen werden kann. Diese abgerufenen Mittel dienen ausschließlich der Finanzierung von Fällen, die keinen Anspruch auf Beantragung von Tagessätzen haben, da sie keine SGB II- oder SGB XII-Leistungen erhalten. Darunter fallen beispielweise Studentinnen.
Die Prüfung sollte bis zur Einbringung des Haushaltes erfolgt sein und den zuständigen Gremien vorgelegt werden.
Sachverhalt
Begründung
Einem Brief der Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser, der vom Oberhausener Frauenhaus an die Kandidat*innen zur Landtagswahl 2017 am 19. Januar 2017 (siehe Anlage) verfasst wurde, ist zu entnehmen, dass u.a. als größtes Problem bezeichnet wird, dass viele Frauen, die keine finanzielle Unterstützung erhalten, aus den Spenden an das Frauenhaus ihren Lebensunterhalt finanziert bekommen. Dadurch ergeben sich jährlich bis zu 20.000 Euro Ausfall, die vom Frauenhaus nicht als Tagessätze abgerechnet werden können.
Es ist nicht vertretbar, dass Opferschutz in diesen Fällen bedeutet, dass Frauen, die keinen Anspruch auf SGB II- oder SGB XII-Leistungen erhalten, ihren Aufenthalt im Frauenhaus eigens finanzieren müssen, ungeachtet dessen, ob sie dazu auch in der finanziellen Lage sind. Es ist kaum vorstellbar nachzuempfinden, wie sich eine misshandelte Frau und gegebenenfalls ihr/ihre Kind/er fühlen muss/müssen, wenn sie externe Hilfe aufsuchen und dann mit teils schwer überwindbaren bürokratischen Hürden konfrontiert werden.
Es ist ebenso nicht akzeptabel, dass das Oberhausener Frauenhaus dazu gezwungen ist, Spenden für diese Fälle einzusetzen, die anderweitig benötigt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83,3 kB
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