Beschlussvorlage - B/16/4999-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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11.09.2019
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Begründung
Bereisung der Baumkommission am 28.08.2019
1) Wilhelm-Meinicke-Park
Antrag: Fällung von zwei Robinien und 1 Esche
Ergebnis: Ablehnung der Robinie und Genehmigung der Esche
Maßnahme: Fällung der Esche, Ersatzpflanzung einer Blutbuche durch OGM
Sachverhalt:
Die OGM GmbH hat eine Esche im Wilhelm-Meinicke-Park vorgestellt. Der Baum hat Pilzbefall und Spechtabschläge und wurde bereits einer Kronensicherungsmaßnahme unterzogen, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen. Dennoch ist der Gesamtzustand eher schlecht, sodass er in der Baumbereisung vorgestellt werden sollte. Weiterhin stellte die Fachverwaltung zwei Robinien vor. Diese sind gänzlich mit Efeu bewachsen. Das Parkpflegewerk zu dem Park aus dem Jahr 2014 empfiehlt die Entnahme der „hohen Robinienstümpfe“ da sie die westlichen Blickbeziehungen einschränken.
Baumkommission:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission haben anhand von Fotos sowie vor Ort Kenntnis von den in Rede stehenden Bäumen genommen.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission stimmen der Fällung der Esche aus den oben genannten Gründen zu und fordern die Pflanzung einer Blutbuche im Nahbereich. Die Robinienstümpfe haben mit dem Efeubewuchs einen hohen ökologischen Wert und sollen erstmal erhalten werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
2) Pompstr. 6
Antrag: Rückschnitt von zwei Schnurbäumen
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: WBO GmbH soll Gehwegbelag regulieren
Sachverhalt:
Der Antragsteller beklagt den geringen Abstand der Bäume zur Hausfassade und zum Dach. Weiterhin würden Äste auch größerer Dimension herabstürzen und für eine hohe Unfallgefahr sorgen. Gleiches gilt für die angehobenen Gehwegplatten.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von der zufriedenstellenden Vitalität der in Rede stehenden Bäume überzeugen. Eine durch schlechte Vitalität übermäßige Totholzproduktion ist nicht nachvollziehbar. Die Abstände der Baumkrone zu Dach und Fassade werden als ausreichend angesehen. Der Gehweg befindet sich in einem mäßigen Zustand.
Ergebnis:
Die Baumkommission spricht sich einstimmig gegen einen Rückschnitt an den Schnurbäumen aus. Bei Bäumen, die im öffentlichen Raum stehen, greift § 41 des Nachbarrechtsgesetzes NRW (NachbG) nicht. Dieser sieht u. a. für bestimmte Bäume und Sträucher einzuhaltende Abstände von 2,00 m bzw. 4,00 m zu Grundstücksgrenzen vor. Dies gilt aber gemäß § 45 Abs. 1 a) NachbG nicht für Anpflanzungen an den Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen und gemäß Abs. 1 b) auch nicht für Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen. Hinzu kommt, dass die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen gemäß § 32 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) die Einwirkungen von Pflanzungen im öffentlichen Verkehrsraum und die Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Ergänzung zu dulden haben. Die WBO GmbH soll jedoch den Gehweg auf Verkehrssicherheit prüfen.
3) Behrensstraße Birkenwald
Antrag: Bereits genehmigte Fällung von ca. 25 Laubbäumen durch die
RAG Montan im Rahmen der „Schachtsanierungen Alstaden 2 und 3“
Ergebnis: Die noch ausstehende Ersatzbepflanzung wurde vor Ort besprochen
Maßnahme: Pflanzplan durch Fachverwaltung für 25 Bäume durch RAG Montan
und 15 Bäume sowie 10 Naschsträucher durch OGM GmbH
Sachverhalt:
Die RAG Montan beantragte im Februar 2019 die Fällung von ca. 25 Laubbäumen. Begründet wurde der Antrag durch notwendige Schachtsanierungsarbeiten und dafür erforderliche Untersuchungen und Bohrungen. Um nicht mit dem Vogelschutz § 39 Bundesnaturschutzgesetz (01.03 – 30.09.) zu kollidieren, wurde die Genehmigung im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung eingeholt und die Fällungen vor dem 01.03.2019 durchgeführt. In der Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 20.03.2019 wurde die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung beschlossen und festgelegt, dass die noch ausstehende Ersatzpflanzung im Sommer im Rahmen der nächsten Baumbereisung vor Ort mit Vertretern der Bürger abgestimmt wird.
Baumkommission:
Die Fachverwaltung schlug vor Ort vor, einen „einfachen Pflanzplan“ zur Abstimmung an die Vertreter der Bürger zu schicken. Zu berücksichtigen ist hier, dass in der Mitte sich befindliche Freiflächen für die Ausrichtung von Volksfesten, Osterfeuer und Ballspiele erhalten bleiben müssen. Weiterhin sollten die Privatgrundstücke durch eine Abpflanzung räumlich getrennt werden. Die Auswirkungen der Dürre 2018 sind hier deutlich an den Birken zu sehen. Einige Bäume wurden bereits im Rahmen der Gefahrenabwehr entfernt, andere abgestorbene Bäume müssen noch entnommen werden.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission stimmen dem Vorschlag zu, dass die RAG Montan 25 Bäume als Ersatz für Sanierung pflanzen soll. Dabei sollen Zieräpfel, Zierkirschen, Hainbuchen, Blutbuchen, Nordamerikanische Roteschen, Zerreichen, Scharlachahorn, Sommerlinden, Trauerweiden und Trauerbirken verwendet werden. Die OGM GmbH soll für den großen Verlust vieler Birken 15 Ersatzbäume als Solitäre pflanzen und Naschsträucher, z .B. Himbeeren, Johannisbeeren, schwarze Johannisbeeren und Stachelbeeren in Gruppen ergänzen.
4) Hauerweg
Antrag: Fällung von acht Platanen
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: Kronenpflegeschnitt durch OGM, Pflasterregulierung durch WBO
Sachverhalt:
Die Anwohner des Hauerwegs beklagen Pflasteranhebungen, Schäden an Entsorgungsleitungen und starken Astbruch, welcher vermutlich auf Massariabefall zurückzuführen ist. Sie sehen die Bäume als nicht mehr verkehrssicher an.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von den mächtigen oberflächennahen Wurzeln überzeugen. Auch die nachgewiesenen Wurzeleinwüchse in Entwässerungsleitungen sowie mächtige Äste über den Dächern wurden zur Kenntnis genommen. Die Bürger wurden vor Ort angehört und boten bei einem positiven Beschluss die Ersatzpflanzungen in Eigenleistung auszuführen.
Ergebnis:
Die Fällung der Platanen wird grundsätzlich abgelehnt. Die OGM GmbH soll eine Kronenpflege an den Bäumen durchführen um einen verkehrssicheren Zustand wieder herzustellen. Dabei sollen die Dachbereiche durchaus großzügig zurückgeschnitten werden. Die Pflasteranhebungen sind durch die WBO GmbH zu beseitigen.
5) Im Streb
Antrag: Fällung von vier Birken
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von vier abgängigen Birken und Pflanzung einer Blumenesche
Sachverhalt:
Die OGM GmbH meldete vier abgängige Birken auf der Grünfläche Im Streb/Fährstraße. Sie sind der Dürre 2018 zum Opfer gefallen.
Baumkommission:
Vor Ort haben sich die Mitglieder davon überzeugt, dass die in Rede stehenden Birken sich nicht mehr erholen werden.
Ergebnis:
Der vorgeschlagenen Fällung wird zugestimmt. Da es sich um sehr eng stehenden Wildwuchs handelt, fordern die Mitglieder der Baumkommission eine Blumenesche an Ort und Stelle. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
6) Bebelstraße 182 Grundschule Alstaden
Antrag: Fällung von zwei Ahornen und einer Haselnuss
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Winterlinde auf dem Schulhof im
Bereich des Stabgitterzaunes sowie Bepflanzung der gefrästen
Baumstandorte mit Lavendel durch OGM Baumanagement
Sachverhalt:
Die OGM GmbH – Baumanagement - beantragt die Fällung von zwei Ahornbäumen und die Entfernung eines Haselnusstrauchs. Die Begründung liegt darin, dass das Schulgebäude - eine ehemalige Hauptschule - in eine Grundschule umgewandelt wird. Durch den Bestandschutz muss aus baurechtlicher Sicht kein zweiter baulicher Rettungsweg (wie bei einem Neubau gefordert) nachgewiesen werden. Daher ist der zweite Rettungsweg durch Anleitern sicherzustellen. Die beiden in der Böschung befindlichen Ahorne würden jedoch die Rettung durch Anleitern stark verzögern, da die Kabine der Drehleiter immer über die Bäume heben müsste um an die Notausstiegsfenster anzudocken und gerettete Kinder sicher am Boden abzusetzen. Eine Fällmaßnahme bei einem Rettungseinsatz durch die Feuerwehr würde ebenfalls wertvolle Zeit in Anspruch nehmen.
Baumkommission:
Vor Ort haben Vertreter der Feuerwehr und der OGM GmbH Baumanagement das Problem anschaulich anhand von Skizzen erläutert. Die provisorische Feuerwehrtreppe als Baugerüst wurde installiert, um den Schulbetrieb zu Beginn des neuen Schuljahres aufnehmen zu können. Die Feuerwehr empfiehlt einen zweiten baulichen Rettungsweg, da auch ohne die vorhandenen Bäume eine Rettung der Kinder und anderer Personen nur durch Anleitern mit dem Drehleiterwagen sehr zeitintensiv wäre.
Ergebnis:
Die Baumkommission folgt der Empfehlung der Feuerwehr, die Ahorne und den Haselnussstrauch zur Fällung freizugeben. Die Ahorne stehen im Bereich einer steilen Böschung. Dieser Standort ist in Bezug auf Standsicherheit nicht besonders geeignet. Der Haselnussstrauch auf der gegenüberliegenden Seite der Feuerwehraufstellfläche ragt zu weit in den Schwenkbereich. Als Ersatz soll auf dem Schulhof im Bereich des Stabgitterzaunes eine Sommerlinde gepflanzt werden. Die ehemaligen Baumstandorte in der Böschung sollen mit Lavendel bestückt werden. Die Mitglieder der Baumkommission bitten unabhängig von den zur Fällung genehmigten Bäumen die OGM GmbH Baumanagement zu prüfen, wie teuer und unter welchen technischen Voraussetzungen ein zweiter baulicher Rettungsweg (z. B. eine Feuerleiter) hergestellt werden könnte.
7) Brunostr. 19
Antrag: Rückschnitt von einer Roteiche
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Die Antragstellerin beklagt Verschmutzungen durch Vögel und den Baum. Laub- und Fruchtfall machten es erforderlich, dass mehrmals jährlich der Dachdecker zur Reinigung der Regenrinne kommen muss. Ein größeres Problem stelle aber Astbruch bei stürmischer Witterung dar.
Baumkommission:
Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission feststellen, dass der Baum sich in einem zufriedenstellend vitalen Zustand zeigt. Totholz war im Zweig-/Reisigbereich festzustellen und ist für eine Roteiche typisch. Der Baum wird auch nach Aussage der Baumkontrolleure als verkehrssicher eingestuft.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission lehnen den Rückschnitt ab. Durch Sturmereignisse verursachte Astabbrüche rechtfertigen keine Kroneneinkürzungen vitaler Bäume. Festgestelltes Totholz befindet sich in einem arttypischen Rahmen. Auswirkungen von Straßenbegrünungen wie Laub- und Fruchtfall sowie deren Pflegemaßnahmen sind zu dulden.
8) Glasstraße
Sachverhalt:
Die OGM meldete an, dass die Platanen auf der Glasstraße, die in der Vergangenheit gekappt wurden, einer neuen Kappung unterzogen werden müssen. Die „Wassertriebe“ oder „Schößlinge“, die sich an den Kappstellen gebildet haben, sind inzwischen so groß, dass sie als verkehrsgefährdend einzustufen sind. Diese Triebe haben keine Verbindung zum Kernholz und sind daher wesentlich stärker bruchgefährdet. Diese Maßnahmen stellen Pflegemaßnahmen dar und müssen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Vor Beginn ist die Pflegemaßnahme in der Presse bekannt zugeben.
9) Wegeverbindung Gustavstraße - Metzgerstraße
Antrag: Rückschnitt von fünf Platanen
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Die Antragsteller beklagen Astbruch und Verschattung sowie Störungen im Satellitenempfang. Sie sorgen sich jedoch besonders um die Sicherheit von Leib und Leben, da es nicht nur in der Vergangenheit bei stürmischen Wetterlagen zu Sachschäden gekommen sei.
Baumkommission:
Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission sich von dem zufriedenstellenden Vitalitätszustand der Platanen überzeugen. Aufgrund des relativ großen Abstandes der in Rede stehenden Platanen zu den Gebäuden können sie das Argument der Verschattung nicht nachvollziehen. Nachweise, dass ein Fernsehkabelanschluss als Alternative zur Satellitenschüssel nicht möglich ist, liegen dem Antrag nicht bei. Vereinzelt auftretendes Totholz sind natürliche Lebenserscheinungen der Bäume und die vorgefundene Dimension leitet keinen Handlungsbedarf ab.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission lehnen den Rückschnitt ab, da weder fachliche Gründe noch rechtliche Verpflichtungen diesbezüglich vorliegen.
10) Mülheimer Str. 109
Antrag: Fällung Robinie
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: WBO soll Hochbeeteinfassung instand setzen
Sachverhalt:
Die Hausverwaltung des Eckhauses Mülheimer Straße/ Ebertstraße beantragt die Fällung der Robinie in dem Hochbeet. Begründet wird der Antrag mit enormen Wurzelanhebungen im Bereich der Gehwegplatten und der beschädigten Einfassung der Hochbeete. Durch den desolaten Zustand der Fläche wird dieser Ort nicht wertgeschätzt und vermüllt zunehmend, was mehrfach eine Rattenplage zur Folge hatte.
Baumkommission:
Den Mitgliedern wurde der Zustand der Hochbeete anhand von Bildern dargestellt. Der Baum ist in einem vitalen Zustand. Aus baumpflegerischer Sicht gibt es keinen Handlungsbedarf. Ein Angebot der WBO GmbH zur Herstellung von ebenerdigen neuen Pflanzbeeten liegt ebenfalls vor.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission lehnen die Fällung ab und fordern, dass die Gehwegflächen reguliert sowie die Pflanzbeete instandgesetzt werden. Sie sind der Auffassung, dass die vorhandenen Wurzeln, die die Schäden verursacht haben, keine Behinderung darstellen. Die Fachverwaltung soll ein neues Angebot bei der WBO GmbH einfordern.
11) Uhlandstr. 57
Antrag: Fällung von einer Platane
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Die Antragstellerin begründet ihr Anliegen mit Stolpergefahren im Gehwegbereich und fürchtet, dass der nächste Sturm die Dachfenster beschädigt werden, da der Abstand der Baumkrone nicht ausreichend sei.
Baumkommission:
Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission keine Unebenheiten im Gehweg feststellen. Lediglich die Kantensteineinfassung der Baumscheibe ist hochgedrückt. Da diese Einfassungen baulich bedingt 5 cm Aufkantung haben, können die Randsteine nicht zum Gehweg hinzugezogen werden. Der Abstand der Baumkrone zeigt sich als ausreichend, sodass die Mitglieder nicht nachvollziehen können, welche Zweige Schäden bei Sturm anrichten sollten.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission lehnen die Fällung ab.
12) Klaumer Bruch
Antrag: Rückschnitt von sechs Platanen
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Die Antragsteller begründen ihr Anliegen mit starkem Astbruch sowie einem Befall von Wanzen. Sie sorgen sich jedoch besonders um die Sicherheit von Leib und Leben, da es nicht nur in der Vergangenheit bei stürmischen Wetterlagen zu starken Astausbrüchen gekommen sei.
Baumkommission:
Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission sich von dem zufriedenstellenden Vitalitätszustand der Platanen überzeugen. Totholz konnte zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht festgestellt werden. Ein Befall von Insekten ist oftmals nur temporär und ein Rückschnitt würde die Wiederkehr entsprechender Insekten nicht verhindern.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission lehnen den Rückschnitt ab, da weder fachliche Gründe noch rechtliche Verpflichtungen diesbezüglich vorliegen.
13) Rudolfstraße
Antrag: Fällung oder Rückschnitt von 30 Platanen
Ergebnis: Diskussion in der Sitzung der Bezirksvertretung
Maßnahme:
Sachverhalt:
Im Jahr 2014 bei dem Pfingststurm sind drei städtische Platanen umgestürzt. Eine der Platanen ist in den Dachstuhl eines Hauses gekippt und hat erhebliche Sachschäden angerichtet. Die Angst und der Schock sitzen noch tief bei der betroffenen Familie. Bei geringem Wind lösen sich Äste - auch stärkerer Dimension - und richten Schäden zum Beispiel an Fahrzeugen an. Die Wurzeln der Platanen seien bereits in viele Entwässerungsleitungen der anliegenden Häuser eingewachsen und haben ebenfalls zu Verstopfungen und Schäden geführt. In der Summe bitten die meisten der anwesenden Anwohner um eine Fällung und Neuanpflanzung mit kleineren Bäumen, um wieder gerne in dieser Straße zu wohnen und sich sicher zu fühlen. Alternativ bitten sie um einen radikalen Rückschnitt der mächtigen Kronen, da einige Äste bei Wind schon an Dächer und Fassaden schlagen würden. Hinzu kommt, dass durch das Dickenwachstum der Gehweg an mindestens 9 Bäumen nicht mehr passierbar ist.
Baumkommission:
Vor Ort hatten die Anwohner der Straße und der Nebenstraße die Gelegenheit, ihre Sorgen und Ängste persönlich den Mitgliedern der Baumkommission vorzutragen. Im Rahmen einer Begehung der Straße hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, von den bereits erlittenen Schäden und den damit verbundenen Kosten sowie deren Wünsche in Bezug auf eine Straßenraumbegrünung zu berichten. Es gab jedoch auch Nachbarn, die sich für den Erhalt der Bäume ausgesprochen haben.
Ergebnis:
Im Nachgang hat die Fachverwaltung mit der WBO GmbH und dem Bereich Recht der Stadt Oberhausen gesprochen, um die Probleme der Entwässerung besser nachvollziehen zu können. Die Siedlung einschließlich Hauptkanal, Straße und Bäume wurden von Thyssen gebaut. Die Straße, Kanal und Bäume sind in den 80er Jahren als öffentlicher Bereich in das Eigentum der Stadt Oberhausen übernommen worden und werden seither unterhalten.
Die WBO GmbH bestätigt Probleme mit den Hausanschlüssen der Entwässerungsleitungen.
Die Mitglieder der Baumkommission entschieden, folgende vier Möglichkeiten im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung zu diskutieren und eine Variante zu beschließen.
Variante 1:
Die Bäume sollen erhalten werden. An allen Bäumen soll eine Kronenpflegemaßnahme erfolgen. Bei dieser soll Totholz entnommen und Äste im Nahbereich von Dächern und Fassaden entfernt werden. Die abgängige Platane sowie die neun Platanen, die die Nutzung des Gehwegs unmöglich machen, sollen ersatzlos entfernt werden. Dafür sollen neun Amberbäume im Mittelstreifen der Essener Straße gepflanzt werden.
Variante 2:
Die Platanen werden gekappt. Somit würde das Kronenvolumen reduziert und die Gefahr, dass Starkäste herausbrechen können, minimiert. Auswirkungen auf das Wurzelverhalten hätte die Maßnahme nicht. Diese Maßnahme hätte zur Folge, dass die Platanen in regelmäßigen Abständen an den Kappstellen zurückgeschnitten werden müssen, da die Wassertriebe bruchgefährdet sind. Die abgängige Platane sowie die neun Platanen, die die Nutzung des Gehwegs unmöglich machen, sollen ersatzlos entfernt werden. Dafür sollen neun Amberbäume im Mittelstreifen der Essener Straße gepflanzt werden.
Variante 3:
Die Platanen werden gefällt und durch neue Bäume, 2. Ordnung, zum Beispiel Hainbuchen, Amberbäume, Scharlachahorn oder Nordamerikanische Roteschen ersetzt. Diese gelten als toleranter gegenüber Hitze und Trockenheit und sind unbedingt als Straßenbäume zu empfehlen. Die abgängige Platane sowie die neun Platanen, die die Nutzung des Gehwegs unmöglich machen, sollen ersatzlos entfernt werden. Dafür sollen neun Amberbäume im Mittelstreifen der Essener Straße gepflanzt werden.
Variante 4:
Die Bäume sollen erhalten werden. An allen Bäumen soll eine Kronenpflegemaßnahme erfolgen. Bei dieser soll Totholz entnommen und Äste im Nahbereich von Dächern und Fassaden entfernt werden. Die abgängige Platane soll ersatzlos entfernt werden.
14) Straßburger Str. 212 Rolandschule Neubau Mensa
Antrag: Fällung von einem Lebensbaum, einem Wacholder, einer Fichte und einer Zierkirsche
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung von 10 Naschsträuchern und einer Goldulme
Sachverhalt:
Die OGM GmbH Baumanagement plant den Neubau einer Mensa auf dem ehemaligen Gelände des Schulgartens. Hierfür sind eine Fichte, ein Wachholder, ein Liebensbaum und eine Zierkirsche zu entfernen. Die Bäume stehen in dem zukünftigen Baukörper bzw. direkt angrenzend, sodass ein Erhalt nicht möglich ist.
Baumkommission:
Die Fällantragsunterlagen mit den Bauzeichnungen und Fotos wurden durch die Baumkommission gesichtet.
Ergebnis:
Die Baumkommission empfiehlt der Fällung zuzustimmen und fordert als Ersatz eine Goldulme auf dem Grundstück sowie Bänke im Halbkreis, die auf der Rückseite mit zehn Naschbeerensträuchern abgepflanzt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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