Beschlussvorlage - B/16/4960-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Bereisung der Baumkommission am 09.08.2019

 

 

1) Eifeler Straße 9, 11a, 16 und 22

 

Antrag: Fällung von 3 Eschen und 2 Platanen

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Aufastung der stark herunterhängenden Krone und Beseitigung der Stammaustriebe an der Platane vor Eifeler Straße 22 durch die OGM GmbH, Regulierung der Gehwegplatten und der hochgedrückten Bordsteine im Bereich Eifeler Straße 11a und 22 durch die WBO GmbH

 

Sachverhalt:

Die Anwohner der Eifeler Straße beklagen neben der Verschattung und dem fast ganzjährigen Laubfall besonders die immer öfter herabstürzenden Starkäste. Die immer kürzeren auftretenden und immer stärker ausfallenden Sturmereignisse beunruhigen die Anwohner insbesondere. Die Anwohnerschaft wurde durch eine Vertreterin, welche ebenfalls auf der Eifeler Straße wohnt, beim Baumbereisungstermin vertreten. Diese machte auf die Größe der Bäume und auf die potentiellen Gefahren aufmerksam, die von diesen Bäumen besonders bei Unwetterereignissen ausgehen könnten. Zusätzlich erwähnte diese, dass die Räume der Wohnhäuser unzumutbar verschattet würden und die Bäume bei Sturm kippen könnten.

 

Baumkommission:

Die Baumkommission nahm die Verschattung des Wohnhauses Eifeler Straße 22 wahr, ebenso die durch das Wurzelwachstum der Platanen hochgedrückte Gehwegpflaster im öffentlichen Bereich.


Ergebnis:

Die Baumkommission spricht sich gegen den Antrag auf Fällung der 3 Eschen und der 2 Platanen auf der Eifeler Straße aus. Begründet wird die Ablehnung damit, dass die Stadt Oberhausen nicht provisorisch Bäume fällen kann. Die Bäume unterliegen als Straßenbäume einer 2-mal jährlich stattfindenden Baumkontrolle. Als Eigentümerin ist die Stadt Oberhausen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit an Bäumen im öffentlichen Raum verpflichtet. Dieser Verpflichtung kommt die Stadt nach. Stürme und andere Unwetterereignisse und die damit einhergehenden Folgen können nicht vorhergesehen und abgeschätzt werden. Somit kann die Stadt Oberhausen keine provisorische Fällung an der Eifeler Straße vornehmen.

 

Die Baumkommission sprach sich vor Ort jedoch einstimmig für das Entfernen der Stammaustriebe und ein Zurückschneiden der tief ansetzenden Krone an der Platane vor dem Haus Eifeler Straße 22 aus. Diese Austriebe und Äste sind als maßgeblich verdunkelnd für das Erdgeschoss des Hauses einzuschätzen. Die Baumpflegemaßnahmen sollen durch die OGM GmbH durchgeführt werden. Darüber hinaus sollen durch das Wurzelwerk der Platanen hochgedrücktes Gehwegpflaster sowie hochgedrückte Bordsteine durch die WBO GmbH reguliert werden.

 

 

2) Georgstraße 1/ Ecke Oskarstraße

 

Antrag: Rückschnitt von 2 Platanen

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung von 1 Platane und Fräsen des Wuzelstubbens, Rückschnitt von 1 Platane durch die OGM GmbH sowie Verlegung einer Baumscheibe und Schließung der alten Baumscheibe durch die WBO GmbH, Ersatzpflanzung von 1 Säulenahorn in neuer Baumscheibe

 

Sachverhalt:

Im Bereich der Oskarstraße stehen angrenzend an das Grundstück Georgstraße 1 zwei Platanen. Die Platanen weisen einen geringen Abstand zum Wohnhaus sowie zum Garten auf. Durch die Nähe zum Gebäude überwächst die Baumkrone einer Platane das Dach des Hauses Georgstraße 1 um fast 50 Prozent. Bei leichten Böen schlagen die Äste stark an das Dach und die Fassade, so dass Sachsubstanzschäden hier absehbar sind. Darüber hinaus hat der Baum aufgrund der beengten Situation keine Entwicklungsmöglichkeiten. Ein stetiger Rückschnitt des Baumes wäre der Vitalität und Standfestigkeit des Baumes nicht zuträglich.

 

Baumkommission:

Die Baumkommission erkennt die massive Beeinträchtigung des Grundstückes bzw. des Gebäudes durch die stark überhängenden Äste der Bäume Georgstraße 1 an.

 

Ergebnis:

Ergänzend zu dem Rückschnittantrag gibt die Baumkommission ein positives Votum zur Fällung von einer Platane und dem Rückschnitt einer weiteren Platane ab. Aufgrund der Nähe zum Haus, der absehbaren Sachsubstanzschäden und der geringen Entwicklungsmöglichkeiten für den Baum soll dieser durch die OGM GmbH gefällt werden. Der Wurzelstubben des Baumes soll ausgefräst und die Baumscheibe geschlossen werden. Für diesen aufgegebenen Standort soll ca. 5 Meter weiter rechts im Straßenverlauf der Oskarstraße eine neue Baumscheibe erstellt werden. Um zukünftig den Schatten- und Konkurrenzdruck der bestehenden benachbarten Platane zu umgehen, hat sich die Baumkommission für eine Verlegung der Baumscheibe entschieden. Die neue Baumscheibe soll mit einem Säulenahorn bepflanzt werden. Die zweite Platane soll einen Kronenpflegeschnitt erhalten, bei dem die Überhänge zum Garten beseitigt werden.

 


3) Im Bremer Busch

 

Antrag: Fällung von 10 Zierkirschen

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Kronenpflegeschnitte durch die OGM GmbH

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt das schlechte Erscheinungsbild der Zierkirschen im Straßenraum. Die Bäume seien schütter und würden fast ganzjährig Blätter verlieren. Der Antragsteller bittet daher um Fällung der 10 Zierkirschen.

 

Baumkommission:

Die Baumkommission nahm vor Ort die schütteren Kronen der Zierkirschen wahr.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission spricht sich gegen eine Fällung der Zierkirschen aus. Die Bäume sollen einen Kronenpflegeschnitt erhalten. Das ungepflegte Erscheinungsbild wird zusätzlich durch die hoch mit Unkraut zugewachsenen Baumscheiben verstärkt. Diese sollen im Zuge der Kronenpflegearbeiten ebenfalls einem Pflegedurchgang unterzogen werden.

 

 

4) Fürstenstraße 65a

 

Antrag: Fällung von 1 Ginkgo

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Kronenpflegeschnitt durch die OGM GmbH

 

Sachverhalt:

Aufgrund des geringen Abstandes des in Rede stehenden Ginkgos zum Haus Fürstenstraße 65a, beklagen die Anwohner durch den Baum hervorgerufene Einschränkungen wie Verunreinigungen der Fassade und der Fenster bzw. Rollläden. Die Anwohner gehen bei diesem Baum davon aus, dass das Wurzelwerk Schäden verursacht. Eindeutige Belege konnten dazu nicht vorgelegt werden. In der Vergangenheit wurde bereits ein benachbarter Ginkgo gefällt. Es liegt die Annahme nahe, dass dieser aufgrund seines starken Wurzelwachstums entfernt wurde. Bei Prüfung der Unterlagen konnte jedoch festgestellt werden, dass es sich um einen weiblichen Ginkgo gehandelt hat. Dieser Baum wurde aufgrund seiner extrem unangenehm riechenden Früchte entfernt.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnte der Anwohner sein Anliegen der Baumkommission vortragen. Die Kommission hat die Nähe von Baum zum Haus wahrgenommen.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission lehnt den Fällantrag jedoch ab. Aufgrund der nicht vorhandenen, eindeutigen Nachweise kann die von der Antragstellerin vermutete Schädigung des Hauses nicht nachvollzogen werden. An dem in Rede stehenden Ginkgo soll jedoch ein Kronenpflegeschnitt durchgeführt werden, um den Abstand vom Baum zur Fassade und zum Dach einzuhalten.

 

 


5) Höhenweg 86

 

Antrag: Fällung von 1 Eiche

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Die Anwohner beklagen erneut die Einschränkungen, die durch die Eiche ausgelöst werden. Hauptgrund, weshalb der Baum wieder mit in die Bereisung genommen werden sollte, ist der starke Fruchtfall der im Straßenraum stehenden Eiche. Der Anwohner schilderte in einer Beschwerde-Email, dass seine Kinder mehrfach auf den Eicheln ausgerutscht und gestürzt wären. Das Reinigen des öffentlichen Gehweges wäre aufwendig und in seinen Augen nicht hinnehmbar. Daher soll der in Rede stehende Baum gefällt werden.

 

Baumkommission:

Die Baumkommission hat sich die Eiche vor Ort angesehen. Diese macht einen vitalen Eindruck. Der Anwohner wurde über das Datum der stattfindenden Baumbereisung informiert. Zugegen war der Anwohner bei Eintreffen der Baumkommission jedoch nicht. Auch nach mehrfachem Klingeln an der Haustür war niemand anzutreffen.

 

Ergebnis:

Anhand der beigefügten Fotos des Beschwerdeführers konnten sich die Mitglieder der Baumkommission im Herbst 2018 ein Bild von der Situation machen. Die Baumkommission stellte fest, dass das Jahr 2018 einen starken Fruchtfall mit sich brachte. Nach ständiger Rechtsprechung und mehrheitlicher Meinung stellt das jahreszeitlich bedingte Abfallen von Laub, Früchten, etc. keine wesentliche Beeinträchtigung dar und ist damit zu dulden. Bei erneuter Sichtung der Situation am 09.08.2019 befindet sich der Baum in einem vitalen Zustand und es besteht kein Handlungsbedarf. Daher wurde der Fällantrag von Seiten der Baumkommission abgelehnt. Das Reinigen des Gehweges obliegt dem angrenzenden Grundstückseigentümer und ist daher vom Antragsteller durchzuführen.

 

 

6) Dellerheide 2

 

Antrag: Fällung von 1 Eiche

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt neben dem erheblichen Laub- und Fruchtfall der Eiche, durch welche der Garten in Teilen nicht mehr nutzbar sei, zusätzlich und vor allem erhebliche gesundheitliche Einschränkungen, die mit dem temporären Befall des Eichenprozessionsspinners begründet werden. Zur Bekräftigung seiner Aussagen legte der Antragsteller in der Vergangenheit ärztliche Atteste bei.

 

Zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners hat die Stadt Oberhausen im Frühjahr 2019 präventiv ein Biozit in die Baumkrone gespritzt, um einem Befall durch den Eichenprozessionsspinner vorzubeugen. Leider war diese Methode nicht erfolgreich. Die vorgefundenen Nester wurden abgesaugt. Da die Situation an der Dellerheide 2 nicht mit anderen Baumstandorten zu vergleichen ist, hat sich die Stadt Oberhausen dazu entschieden, die nach dem Absaugen noch immer vorhandenen Tiere des Eichenprozessionsspinners abzusammeln und das Vorkommen täglich durch ein Fachunternehmen kontrollieren zu lassen. Da es sich bei dem Eichenprozessionsspinner um einen Schädling handelt, welcher den Baum als Wirt zwar nutzt, jedoch nicht schädigt, geht von der Eiche selbst keine Gefahr aus.


Baumkommission:

Bei Eintreffen der Baumkommission schilderte der Antragsteller eindrücklich die Problematiken, welche durch den Eichenprozessionsspinner hervorgerufen werden würden. Alle Beteiligten konnten sich vor Ort von den geschilderten Problemen ein Bild machen.

 

Ergebnis:

Aufgrund der guten Vitalität sowie der stadt- und landschaftsbildprägenden Funktion der Eiche, soll diese möglichst erhalten bleiben. Der Baum selbst stellt keine Gefahr für die Anwohner dar. Der gesundheitseinschränkende Schädlingsbefall durch den Eichenprozessionsspinner soll im kommenden Frühjahr noch einmal mit alternativen Schädlingsbekämpfungsmethoden vermieden, bzw. bei bestätigtem Verdacht bekämpft werden. Sollten diese Methoden nicht erfolgreich sein, wird die Fachverwaltung weitere Maßnahmen prüfen und veranlassen. Dieses Vorgehen wurde mit dem antragstellendem Ehepaar sowie der Eigentümerin des Hauses Dellerheide 2 abgestimmt und vereinbart.

 

 

7)  GV Tackstraße, neben Tackstraße 28

 

Antrag: Fällung von 1 Eiche

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung der Eiche durch die OGM GmbH, Ersatzpflanzung eines Tulpenbaumes an Ort und Stelle

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt den Schiefstand der Eiche über den Hauptweg des städtischen Grünzuges zwischen der Tackstraße und der Barmingholtener Straße. Die Eiche weist zusätzlich einen erhöhten Anteil an Totholz auf. Weiter scheint in der Vergangenheit ein Starkast aus der Krone gebrochen zu sein, was zusätzlich den Schiefstand der Eiche begünstigt hat. Aufgrund des Schrägwuchses der Eiche ist das Wurzelwerk so ausgebildet, dass ein großer Teil davon unter der Rasenoberfläche des Antragstellers verläuft.

 

Baumkommission:

Die Baumkommission konnte sich aufgrund von Schilderungen einen Eindruck von dem in Rede stehenden Baum machen. Der Antragsteller war beim Bereisungstermin zugegen und hat die Problematik eindrücklich geschildert.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission stimmt der Fällung der Eiche zu. Aufgrund der erheblichen Schräglage sowie der hohen Totholzbildung unter Berücksichtigung des unter der Eiche verlaufenden, stark frequentierten Weges, soll die Eiche durch die OGM GmbH in der Herbst/ Winterperiode 2019/2020 gefällt werden. Als Ersatz soll ein Tulpenbaum an Ort und Stelle ebenfalls durch die OGM GmbH gepflanzt werden.

 

 


8) KTE Biefang, Dienststraße 107

 

Antrag:  Fällung von 2 Ahornen und 3 Zierkirschen

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung von 2 Ahornen und 3 Zierkirschen und Ersatzpflanzung von 5 Laubbäumen

 

Sachverhalt

In der geplanten Erweiterung der Kindertageseinrichtung Biefang an der Dienststraße 107, müssen 2 Ahorne und 3 Zierkirschen gefällt werden. Die Bäume stehen im direkten Baufeld des Neubaus.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand der vorgelegten Planunterlagen sowie der Sichtung vor Ort einen Eindruck der Situation verschaffen.

 

Ergebnis:

Der Fällung der 2 Ahorne und der 3 Zierkirschen stimmte die Baumkommission einstimmig zu. Aufgrund des genehmigten Erweiterungsbaus für die Kindertageseinrichtung, sind die Bäume nicht mehr zu halten. Die 5 in Rede stehenden Bäume sollen somit in der Herbst/Wintersaison 2019/2020 gefällt werden. Als Ersatz sollen 5 Laubbäume auf dem Gelände der benachbarten Königschule gepflanzt werden.

 

 

9) Lanterstraße 89

 

Antrag:  Rückschnitt von 1 Linde

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Keine

 

Sachverhalt

Der Eigentümer des Hauses Lanterstraße 89 beantragt einen Rückschnitt für die vor dem Haus befindliche Linde. Anlass der Antragstellung war die mehrfach im Jahr verstopfte Dachrinne des Hauses, verursacht durch Blätter, Blüten und Früchte der in Rede stehenden Linde. Der Antragsteller schildert, dass die Intervalle der Dachrinnenreinigung immer enger würden und er dementsprechend oft ein Fachunternehmen mit der Reinigung beauftragen müsse.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich vor Ort einen Eindruck von der Linde machen.

 

Ergebnis:

Der Rückschnitt der Linde wird einstimmig abgelehnt. Die Linde weist keinen natürlichen Habitus auf. Die Krone ist, wahrscheinlich durch Schnittmaßnahmen aus der Vergangenheit, klein und überragt das Dach des Hauses nicht. Es liegen demnach weder Äste auf dem Dach auf, noch ragen Äste der Linde an die Hausfassade. Nach ständiger Rechtsprechung und mehrheitlicher Meinung stellt das jahreszeitlich bedingte Abfallen von Laub, Früchten, etc. keine wesentliche Beeinträchtigung dar und ist damit zu dulden. Demnach besteht hier kein Handlungsbedarf.

 

 


10) Hagenstraße 15a

 

Antrag:  Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Kronenpflegeschnitt durch die OGM GmbH

 

Sachverhalt:

Die Anwohner der Hagenstraße 15a haben sich an die Stadt Oberhausen gewandt, da die Platane im Straßenraum vor dem Haus verstärkt Zweige, aber auch armdicke Äste verloren hat. Die Äste würden auf Autos fallen und es wäre nicht ausgeschlossen, dass Personen zu Schaden kommen würden. Die OGM GmbH war aufgrund der gemeldeten Totäste, welche immer wieder lose in der Krone hingen, mehrfach vor Ort.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand von Fotos sowie der Schilderungen vor Ort durch die Anwohner ein Bild machen.

 

Ergebnis:

Die Fällung der in Rede stehenden Platane wird abgelehnt. Die Platanen unterliegen, wie alle städtischen Straßenbäume einer zwei Mal im Jahr stattfindenden Regelkontrolle und sind daher als verkehrssicher einzustufen. Aufgrund des in den letzten Monaten verstärkten Totholzvorkommens sollen die Platanen vor den Häusern 15 a und 13 einen Kronenpflegeschnitt erhalten. Dieser soll von der OGM GmbH durchgeführt werden.

 

 

11) Lessingstraße 4, Pantoffelpark

 

Antrag:  Fällung von 3 Eschen und 1 Ahorn

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung von 3 Eschen und 1 Ahorn, Ersatzpflanzung von 2 Blumeneschen, 2 Linden auf dem Gelände des Pantoffelparks, Brinkstraße

 

Sachverhalt:

Die Bäume stehen direkt angrenzend an das Grundstück Lessingstraße 4. Dieses wird als Gewerbeobjekt von einem Getränkehandel geführt. Die Verkaufsfläche befindet sich der Zufahrt Lessingstraße zugewandt. Die Lagerflächen grenzen als Halle, aber auch als Freiluftlager für Leergut an die öffentliche Parkfläche heran. In der Vergangenheit gab es zahlreiche Leergutdiebstähle, die allesamt unter Nutzung der in Rede stehenden Bäume durchgeführt wurden. Die Täter haben die Bäume als Aufstieghilfe genutzt, um darüber das Leergut zu entwenden. Die ansässige Firma hat daraufhin aufwendige Sicherungsmaßnahmen (hohe Metallwände, Kameraüberwachung außen, etc) vornehmen lassen. Trotz der Sicherheitsmaßnahmen kam es weiterhin zu Einbrüchen und Diebstählen. Um an das Leergut zu gelangen, wurden im Sommer 2018 sogar Palletten in Brand gesetzt. Nur durch einen aufmerksamen Anwohner wurde dies in den frühen Morgenstunden des Tattages festgestellt. Ein voll ausgebildeter Brand hätte nicht nur Folgen für das Unternehmen. Das Feuer hätte ebenfalls auf den Park übergreifen können.

 


Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission haben sich einen Eindruck der 4 in Rede stehenden Bäume gemacht. Die Bäume sind in Teilen durch den erwähnten Brand aus dem Jahr 2018 in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Krone einer Esche ist halbseitig abgebrannt. Die Eschen zeigen in Teilen zusätzlich Anzeichen des Eschentriebsterbens.

 

Ergebnis:

Der Fällung der 4 Bäume wird zugestimmt. Die Fällung soll von der OGM GmbH durchgeführt werden. Als Ersatz sollen 2 Blumeneschen und 2 Linden auf der Fläche des Pantoffelparks gepflanzt werden. Als Entgegenkommen ist der Eigentümer des Grundstücks Lessingstraße 4 dazu bereit sich an den Pflanzkosten zu beteiligen.

 

 

12) Grünverbindung Auf der Hütung

 

Antrag:  Fällung von 2 Birken und 1 Kiefer

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung von 2 Birken und 1 Kiefer sowie Ersatzpflanzung von 1 Linde, 1 Blumenesche und 1 französischen Ahorn auf der Wiesenfläche der Grünverbindung Auf der Hütung durch die OGM GmbH

 

Sachverhalt:

Im Gehölzstreifen der Grünverbindung Auf der Hütung, angrenzend an die Privatgrundstücke der Straße Auf der Hütung, stehen 2 Birken und 1 Kiefer, die aufgrund der Trockenheit des Jahres 2018 Spätschäden aufweisen. Die 3 Bäume sind abgängig bis abgestorben. Aufgrund der Nähe zu den Privatgärten stellen die abgängig bis abgestorbenen Bäume eine Gefahr für die Anwohner dar und sollen gefällt werden.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand von Fotos einen Eindruck der abgängigen bis abgestorbenen Gehölze machen.

 

Ergebnis:

Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sollen die in Rede stehenden Bäume durch die OGM GmbH gefällt werden. Als Ersatz sollen auf der Wiesenfläche der Grünverbindung Auf der Hütung 1 Linde, 1 Blumenesche und 1 französischer Ahorn gepflanzt werden.

 

 

13) Holtstegstraße 25

 

Antrag:  Fällung von 1 Eiche

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung von 1 Eiche, Austausch des Bodens und als Ersatzpflanzung 1 Winterlinde an Ort und Stelle durch die OGM GmbH

 

Sachverhalt:

Für die im Straßenbereich der Straße Holtstegstraße 25 stehende Eiche wurde aufgrund der augenscheinlich schlechten Vitalität ein Gutachten erstellt. Dieses stellte unter Berücksichtigung der offenen und tiefreichenden Stammfußhöhlungen auf der Südseite, der geringen Restwandstärke auf der Südwest- und Nordseite des Stammes sowie einem Pilzbefall am Stammfuß fest, dass die Eiche als nicht mehr dauerhaft standsicher eingestuft wird und somit gefällt werden soll.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand von Fotos und des Gutachtens einen Eindruck der abgängigen Eiche machen. Aufgrund der gutachterlich dargelegten Probleme sowie des daraus resultierenden Ergebnisses, konnte die Baumkommission ihr Votum abgeben.

 

Ergebnis:

Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit soll die in Rede stehende Eiche durch die OGM GmbH gefällt werden. Da der weißfäuleerregende Pilz auch durch verunreinigtes Bodenmaterial übertragen werden kann, soll vor der Ersatzpflanzung mit einer Winterlinde das Substrat erneuert werden.

 

 

14) Kastellschule, Kastellstraße 18

 

Antrag:  Fällung von 1 Pappel

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung von 1 Pappel, Ersatzpflanzung von 2 französischen Ahornen auf dem Gelände der Kastellschule durch die OGM GmbH

 

Sachverhalt:

Auf dem Gelände der Kastellschule steht in Gebäudenähe eine Pappel, die in der Vergangenheit häufig durch Grünastbrüche auffiel, welche unvermittelt auftraten. Der Baum überragt mit seiner Krone das Gebäude und steht somit recht exponiert. Aufgrund der hohen Windangriffsfläche unter Berücksichtigung des sehr sensiblen Standortes auf dem Schulhof der Kastellschule soll die Pappel zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit gefällt werden.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand von Fotos einen Eindruck der Pappel machen. Die geschilderten Probleme konnten nachvollzogen werden.

 

Ergebnis:

Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit soll die in Rede stehende Pappel durch die OGM GmbH gefällt werden. Grund hierfür sind die immer häufiger und unabsehbar auftretenden Grünastbrüche vor dem Hintergrund des sensiblen Standortes. Als Ersatz sollen auf dem Gelände der Kastellschule 2 französische Ahorne durch die OGM GmbH gepflanzt werden.

 

 


15) Lindner Straße 182a

 

Antrag:  Rückschnitt von 1 Linde

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Rückschnitt von 1 Linde durch die OGM GmbH, Regulierung der Pflastersteine durch die WBO GmbH

 

Sachverhalt:

Die Linde vor dem Haus Lindner Straße 182a weist einen langen Leittrieb auf, welcher den geschlossenen Kronenbereich erheblich überragt. Dieser Leittrieb überragt ebenfalls die öffentliche Straßenbeleuchtung und beeinträchtigt dadurch die Beleuchtung des Gehweges. Die Wurzeln des Baumes heben Gehwegplatten im öffentlichen Bereich und Einfassungen sowie Pflastersteine im privaten Bereich an, was in Teilen eine potentielle Unfallgefahr darstellt.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand von Fotos einen Eindruck der Linde machen. Die Beeinträchtigungen durch den hochgewachsenen Leittrieb wurden wahrgenommen.

 

Ergebnis:

Dem Antrag auf Rückschnitt wurde zugestimmt. Der Leittrieb soll so eingekürzt werden, dass das Überragen beseitigt wird und die Linde eine einheitlich geschlossene Krone erhält. Die Beleuchtung des öffentlichen Verkehrsweges wäre somit wieder gegeben. Die Kronenpflegemaßnahme soll durch die OGM GmbH durchgeführt werden. Die Regulierung des Pflasters und der Gehwegplatten soll durch die WBO GmbH vorgenommen werden.

 

 

16) Westmarkstraße, Ecke Hagelkreuzstraße

 

Antrag:  Fällung von 1 Linde

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Rückschnitt von 1 Linde durch die OGM GmbH, Regulierung der Pflastersteine durch die WBO GmbH

 

Sachverhalt:

Die Linde auf der Westmarkstraße / Ecke Hagelkreuzstraße ist aufgrund der starken Hitze und Trockenheit aus dem Jahr 2018 abgängig. Zum Zeitpunkt unmittelbar vor der Bereisung war diese unbelaubt. Der Baum befindet sich in direkter Gehweg- und Straßennähe und soll zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit gefällt werden.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand von Fotos einen Eindruck der Linde machen. Die schlechte Vitalität wurde wahrgenommen. Ebenfalls die nicht mehr zu gewährleistende Standsicherheit.

 

Ergebnis:

Dem Antrag auf Fällung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit wurde zugestimmt. Als Ersatz soll eine großblättrige Sommerlinde an Ort und Stelle gepflanzt werden.

 


17)  verschiedene Grundstücke

 

Antrag:  Fällung diverser Bäume (irreparable Trockenheitsschäden)

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch die OGM GmbH

 

Sachverhalt

Durch den heißen und langanhaltenden trockenen Sommer sind im Oberhausener Stadtgebiet viele Bäume, teilweise trotz Bewässerung durch die OGM GmbH, vertrocknet. Die Bäume sind irreparabel geschädigt. Es handelt sich um folgende Standorte:

 

Standort

Baumart/en

Ersatz

Bromberger Straße, gegenüber Haus-Nr. 35

1 Weide

1 Säulenahorn

Dudler Str. 22 linker Baum

1 Schnurrbaum

1 Winterlinde im Schmachtendorfer Park

Elsternstraße

2 Echte Mehlbeere

2 Vogelbeeren als Säule

Freiherr-vom-Stein Gymnasium, Wilhelmstr. 77

1 Birke

1 Vogelbeere in offener Baumscheibe Dreilinden

Grundschule Schmachtendorf, Oranienstr. 57

1 Silberlinde

1 Silberlinde

Hagedornstr. 112

1 Robinie

1 nordamerikanische Esche

Hartmannstraße, gegenüber Haus-Nr. 93

1 amerikanische Eiche

1 Säulenhainbuche

Im Gemeindegrund

1 Kiefer, 2 Kirschen

3 Blumeneschen

Kinderspielplatz Ackerfeldstraße

1 Robinie

1 Walnuss

Kinderspielplatz Flugstraße, Bahnstraße

2 Birken

1 Hängebirke, 1 Walnuss

Kindertageseinrichtung Dianastraße

1 Weide

1 Walnuss

Münzstraße, Ecke Heroldstr. 3

1 Echte Mehlbeere

1 Stadtlinde, Standort wird mit KTE-Leitung abgesprochen

Oranienstr. 39

1 Krim-Linde

1 großblättrige Sommerlinde

Schwarze Heide Grundschule, Roßbachstr. 21

1 Eberesche

1 Amberbaum

Volkspark Sterkrade, SpA Stadion Sterkrade

1 Eiche

1 Tulpenbaum

Kopernikusstr. 2a

1 Erle

1 Amberbaum

 

Baumkommission:

Die Baumkommission konnte sich aufgrund von Schilderungen und Fotos einen Eindruck von den in Rede stehenden Bäumen machen.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission stimmt aufgrund der eindeutigen Sachlage einer Fällung der zuvor genannten Bäume einstimmig zu. Ersatzpflanzungen werden an Ort und Stelle durch die OGM GmbH ausgeführt.

 

 

 

 

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