Beschlussvorlage - B/16/5000-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Bereisung der Baumkommission am 29.08.2019

 

 

1) Bottroper Straße/Hochstraße

 

Antrag: Fällung oder Rückschnitt von drei Platanen

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Keine

 

Sachverhalt:

Die Antragstellerin beklagt, dass die Bäume laufend große Äste verlieren und dadurch bedingt Gefahr für Kinder und Erwachsene in dem Garten, aber auch auf dem Gehweg, besteht. Weiterhin würden die Dachrinnen regelmäßig verstopft sein und müssten gereinigt werden.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von der zufriedenstellenden Vitalität der in Rede stehenden Bäume überzeugen. Eine durch schlechte Vitalität übermäßige Totholzproduktion ist nicht nachvollziehbar. Die Abstände der Baumkrone zu Dach und Fassade werden als ausreichend angesehen.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission spricht sich einstimmig gegen einen Rückschnitt oder gar die Fällung der Platanen aus. Bei Bäumen, die im öffentlichen Raum stehen, greift § 41 des Nachbarrechtsgesetzes NRW (NachbG) nicht. Dieser sieht u. a. für bestimmte Bäume und Sträucher einzuhaltende Abstände von 2,00 m bzw. 4,00 m zu Grundstücksgrenzen vor. Dies gilt aber gemäß § 45 Abs. 1 a) NachbG nicht für Anpflanzungen an den Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen und gemäß Abs. 1 b) auch nicht für Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen. Hinzu kommt, dass die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen gemäß § 32 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) die Einwirkungen von Pflanzungen im öffentlichen Verkehrsraum und die Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Ergänzung zu dulden haben.

 

 

2) Koppenburgstr. 41

 

Antrag: Fällung von einer Kastanie (mittig auf Flurstücksgrenze)

Ergebnis:  Genehmigung 

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von einem Zierapfel im Waldpark

 Koppenburgstraße/Nürnberger Straße

 

Sachverhalt:

Die Antragsteller haben den Grenzverlauf einmessen lassen und festgestellt, dass die in Rede stehende Kastanie mittig auf der Flurstücksgrenze steht. Sie bitten um anteilige Kostenübernahme und Fällgenehmigung des Baumes, der direkt an der Garage steht. Es würden weiterhin regelmäßig größere Äste ausbrechen und Schäden an den Gebäuden sind durch weiteres Dickenwachstum zu erwarten.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission sich von dem ungünstigen Standort überzeugen. Weiterhin konnte festgestellt werden, dass Starkäste bereits Faulstellen aufweisen.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen der Fällung zu und fordern als Ersatz einen Zierapfel im Waldpark. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen. Die Kosten für die Fällung sind anteilig Antragsteller als Miteigentümer in Rechnung zu stellen.

 

 

3) Am Mühlenbach 5

 

Antrag: Rückschnitt von einer Platane

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Sonderkontrolle durch OGM in Bezug auf Verkehrssicherheit

 

Sachverhalt:

Die Antragstellerin beklagt einen gestörten Satellitenempfang und die vermehrte Ausbildung von Totholz, die in ihren Augen auf einen Pilzbefall zurückzuführen ist. Ein Kabelanschluss ist in dieser Straße nicht möglich, jedoch liegen noch keine Nachweise vor, dass ein Umsetzen der Satellitenanlage auf dem Gebäude unmöglich ist. Weiterhin besteht die Möglichkeit, über den vorhandenen Internetzugang die öffentlich-rechtlichen Programme zu empfangen.

 

Baumkommission:

Da es sich um eine nach Landesrecht geschützte Allee handelt, empfiehlt die Baumkommission der Unteren Naturschutzbehörde dem Anliegen nicht stattzugeben.

 

Ergebnis:

Die OGM GmbH soll eine Sonderkontrolle in Bezug auf Verkehrssicherheit an den Platanen durchführen und notwendige Maßnahmen abarbeiten.

 

 

4) Rothebuschstr. 82

 

Antrag: Fällung von einer Linde

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

 

 

Sachverhalt:

Die Antragstellerin beklagt mehrfach im Jahr Wurzeleinwüchse in der Entwässerungsleitung unter ihrem Haus. Weiterhin würden die Stammaustriebe der Linde oftmals das Lichtraumprofil einschränken.

 

Baumkommission:

Vor Ort war ein Sanitärunternehmer dabei, eine Kamerabefahrung durchzuführen. Er teilte den Mitgliedern der Baumkommission mit, dass sich im Keller, ca. 2 Meter hinter der Außenmauer, ein Revisionsschacht befindet. Von diesem Schacht wurde in der Vergangenheit die vorhandene Leitung in Richtung Hauptkanal durch ein Inlinerverfahren saniert. Hier wurden keine Wurzeleinwüchse oder Schäden durch den Baum festgestellt. Die Entwässerungsleitung von Abflüssen im Haus zu dem Revisionsschacht ist stark verwurzelt und noch nicht saniert.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen der Fällung unter der Voraussetzung zu, dass für die noch nicht sanierte Leitung ein Inlinerverfahren nicht möglich ist. Der Fachbereich 2-2-10 hat am 30.08.2019 telefonisch von der WBO GmbH die Auskunft bekommen, dass die in Rede stehende Leitung saniert werden kann und dass der Baum nicht gefällt werden muss.

 

 

5) Rothebuschstr. 57

 

Antrag: Fällung von einer Platane

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt mehrfach im Jahr Wurzeleinwüchse in der Hausanschlussentwässerungsleitung und Schäden durch Wurzeldruck an der Gartenmauer.

 

Baumkommission:

Die WBO GmbH hat dem Fachbereich 2-2-10 im Vorfeld erläutert, dass es beim Sanieren der alten Tonrohrentwässerungsleitung Probleme gibt. Im Bereich des Stamms der Platane sei die Leitung durch Wurzeldruck zusammengebrochen, sodass ein Inliner nicht durchgezogen werden kann. Die Sanierung der zerstörten Leitung müsste in diesem Bereich in einer offenen Bauweise erfolgen, da sich der Schaden unmittelbar im Bereich des Anschlusses an den Hauptkanal befindet.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen der Fällung unter den gegeben Umständen zu. In einem Telefonat am 30.08.2019 mit der WBO GmbH wurde mitgeteilt, dass die WBO GmbH bemüht ist, einen Tiefbauer und eine Sanitärfirma zu finden, die in Handschachtung unter großer Vorsicht versuchen den Baum zu halten. Ob es gelingt, kann man vermutlich erst bei Freilage der Wurzeln abschließend klären.

 

 

6) Ostfriedhof, Kastanienallee

 

Antrag: Fällung von 13 Kastanien

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung von 13 Kastanien und Ersatzpflanzung von

 14 Hainbuchen durch OGM GmbH

 

 

Sachverhalt:

Die Fachverwaltung stellte im Rahmen der Baumbereisung 13 unter Pseudomonasbefall leidende Rosskastanien auf dem Ostfriedhof anhand von Bildern vor. Pseudomonas ist ein Bakterium, welches stark holzzersetzend wirkt und sich sehr stark ausbreitet. Leider ist der Befall nicht aufzuhalten, sodass ein Austausch der kompletten Bäume mittelfristig erforderlich sein wird, um den durch die Allee verlaufenden Weg verkehrssicher zu halten.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission erkennen die Notwendigkeit der Fällungen und diskutierten, ob die Entnahme der befallenen Bäume nach Fortschritt der Krankheit oder als eine Gesamtfällmaßnahme mit Neuanpflanzung erfolgen soll

 

Ergebnis:

Die Baumkommission empfiehlt, die 13 Kastanien in einer Fällmaßnahme zu entnehmen. Derzeit gibt es kein Heilmittel, sodass sie es als wichtiger ansehen, eine Allee mit Bäumen gleichen Alters neu anpflanzen zu lassen anstatt die bestehende Allee häppchenweise aus Gründen der Verkehrssicherheit auszulösen. Als Ersatz wünschen Sie eine alleeartige Anpflanzung von 14 Hainbuchen. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH – Friedhöfe auszuführen.

 

 

7) Kapellenstraße /Turnerbund Osterfeld

 

Antrag: Fällung von einer Buche

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Hängebuche in der angrenzenden

 Grünanlage

 

Sachverhalt:

Der Turnerbund Osterfeld bittet um Fällung einer Buche, welche eine Schräglage mit Kronenüberlast in Richtung Vereinsheim aufweist. Die in Rede stehende Buche neigt sich in Richtung Vereinsheim und hat aufgrund der Konkurrenz benachbarter Bäume eine ungünstige Kronenüberlast. Kronensicherungsschnitte müssten im Starkastbereich erfolgen und würden die schlecht ausgebildete Baumkrone halbieren. Unter der Baumkrone befindet sich die Zuwegung zu einer Kindertageseinrichtung.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission feststellen, dass bei Fällung der schräg stehenden Buche die entstandene Lücke durch die benachbarten Bäume geschlossen wird.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen einstimmig, die Fällung der Buche aus Gründen der fraglichen Standsicherheit freizugeben und fordern als Ersatz eine Hängebuche im Bereich des Spielplatzes der angrenzenden Grünanlage.

 

 

8) Birkenstraße 15

 

Antrag: Fällung oder Rückschnitt von einer Platane

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Kronenpflege aller Bäume durch OGM GmbH vorbehaltlich eines

 konzeptionellen Austausches der Bäume wie in der Vondern Siedlung

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt enormen Astbruch und Verschattung seiner Photovoltaikanlage sowie Störungen im Satellitenempfang. Er sorgt sich jedoch besonders um die Sicherheit von Leib und Leben, da es nicht nur in der Vergangenheit bei stürmischen Wetterlagen zu Sachschäden gekommen sei. Darüber hinaus ist seine Grundstückszufahrt eingeschränkt nutzbar.

 

Baumkommission:

Vor Ort hatte der Antragsteller die Möglichkeit, den Mitgliedern der Baumkommission sein Anliegen vorzutragen. Die Probleme in Bezug auf Verschattung der PV-Anlage sowie die Grundstückszufahrt sind offensichtlich. Die Platanen zeigen sich in einem mäßigen Zustand. Massariaverdachtsfälle sind auch hier gemeldet. Der Massariapilz ist verantwortlich für das Absterben starker Äste in kurzer Zeit, sodass zwischen den Kontrollen die Verkehrssicherheit nicht in vollem Umfang gegeben sein kann.

 

Ergebnis:

Aufgrund von massiven Beschwerden aus der Siedlung, die bei der Fachverwaltung als auch bei der OGM GmbH eingehen, empfiehlt die Baumkommission der Bezirksvertretung Osterfeld, den konzeptionellen Austausch der Platanen in Anlehnung an die sukzessiven Fäll- und Nachpflanzarbeiten in der Vondern – Siedlung. Bei Ablehnung des Gesamtaustausches sollen alle Platanen einer Kronenpflegemaßnahme unterzogen werden.

 

 

9) Teutoburger Straße 95

 

Antrag: Rückschnitt von einem Ahorn

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Die Antragsteller beklagen in dem erneut gestellten Antrag weiterhin einen schlechten Satellitenempfang. Von der Höhersetzung der Satellitenanlage sei mündlich durch einen Fachmann abgeraten worden, da bei Sturm diese und die Befestigung beschädigt werden könnten. Schriftlich liegt diese Aussage, wie gefordert nicht vor. Weiterhin teilen die Antragsteller mit, dass ein Kabelanschluss kostenpflichtiges Fernsehen der öffentlich-rechtlichen Programme finanziell den Bewohnern des Hauses nicht zumutbar sei.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission zwar nachvollziehen, dass der Satellitenempfang nach wie vor gestört sein könnte, aber die Potentiale, die Satellitenschüssel umzusetzen, zum Beispiel auf die andere Seite des Daches, wie es die Nachbarschaft teilweise auch gemacht hat, seien bisher nicht ausgeschöpft worden. Weiterhin besteht die Möglichkeit des Kabelanschlusses.

 

Ergebnis:

Aufgrund der fehlenden rechtlichen Verpflichtung zum Rückschnitt lehnen die Mitglieder der Baumkommission den beantragten Rückschnitt des Baumes ab.

 

 

10) Dorstener Str. 376

 

Antrag: Fällung von einem Bergahorn

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  WBO soll einen Absperrpfosten setzen

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt, dass der Bergahorn, der unmittelbar neben der Grundstückszufahrt steht, das Pflaster derart anhebt, dass die volle Breite der Einfahrt nicht nutzbar ist. Bei Konstellation, dass ein Fahrzeug neben der Hofeinfahrt hochbord längs zur Fahrbahn parkt, ist das Ein- und Ausscheren schwierig bis unmöglich. Der Antragsteller bietet an, bei einem positiven Votum die Ersatzpflanzung auf eigene Kosten zu leisten.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission zwar nachvollziehen, dass das Ein- und Ausscheren kompliziert ist, aber der Baum zeigt sich in einem erfreulich guten Zustand, sodass nach anderen Lösungen gesucht werden soll.

 

Ergebnis:

Die Fällung des in Rede stehenden Baumes wird abgelehnt. Um jedoch dem Bürger entgegenzukommen, soll der „Parkplatz“ nordöstlich der Zufahrt zu Haus 376 durch einen Absperrpoller oder großen Stein gesperrt werden. Eventuell soll die WBO GmbH zusätzlich einen Bordstein absenken.

 

 

11) Mergelstr. 21

 

Antrag: Fällung oder Rückschnitt von einer Platane

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller hat sich an die Bezirksverwaltungsstelle gewandt und um erneute Vorstellung seines Anliegens im Rahmen der Baumbereisung. Er beklagt nach wie vor Totholz sowie Gehwegplattenanhebungen.

 

Baumbereisung:

Der Baum wurde kürzlich durch die OGM GmbH einer Kronenpflege unterzogen und ein Starkast in Richtung Dach wurde entfernt. Unebenheiten im Gehwegbereich konnten ebenfalls vor Ort nicht festgestellt werden. Der Baum enthielt zum Zeitpunkt der Bereisung kein weiteres Totholz, er zeigt sich insgesamt in einem vital zufriedenstellenden Zustand.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen gemeinschaftlich weitere Maßnahmen ab.

 

 

12) Brackstr. 16

 

Antrag: Rückschnitt von Laubbäumen auf dem Grünzug Am Stemmersgraben

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Entnahme von Totholz,  Rückschnitt Efeu auf Höhe der

 Grundstücksmauer durch OGM GmbH

 

Sachverhalt:

Die Antragsteller begründen ihr Anliegen mit der starken Verschattung des Gartens sowie starkem Astbruch abgestorbener Triebe.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten die Mitglieder der Baumkommission nicht nachvollziehen, dass es sich um eine unzumutbare Verschattung handelt. Tote Triebe und Wildwuchs entlang der Mauer haben Sie zur Kenntnis genommen.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen den beantragten Rückschnitt ab, die beklagte Verschattung des Gartens ist aus Sicht der Baumkommission in einem ertragbaren Zustand. Vorhandenes Totholz soll entnommen werden sowie eine gründliche Pflege der Grenzmauer durch OGM GmbH.

 

 

13) Ziegelstraße 69

 

Antrag: Fällung von zwei Platanen

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Die Antragsteller beklagen, dass sich immer öfter große Äste aus den Bäumen lösen. In der Vergangenheit wurden zwei Fahrzeuge beschädigt.

 

Baumkommission:

Vor Ort zeigte sich die Platane in einem zufriedenstellenden Vitalitätszustand. Totholz wurde in geringem Ausmaß im Feinastbereich festgestellt.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen die Fällung ab. Das Lösen von größeren Ästen bei stürmischen Wetterlagen ist den Unwettern geschuldet und in diesem Fall nicht durch eine schlechte Vitalität bedingt.

 

 

14) Baumaßnahme Baugebiet ehemaliger Sportplatz Lilienthalstraße

 

Antrag: Fällung von einer Flügelnuss und einem Ahorn

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von einer Trauerweide

 und einem Scharlachahorn in der Grünanlage durch WBO GmbH

 

Sachverhalt:

Die WBO GmbH beantragt die Fällung der Flügelnuss, da das Neubaugebiet über einen Kanal an die Nürnberger Straße angeschlossen werden muss. Die  ausgewählte Trasse durch die Grünanlage Nürnberger Straße erfordert lediglich zwei Fällungen. Alle anderen denkbaren Varianten wären mit größeren Eingriffen verbunden.

 

Baumkommission:

Die vorliegenden Planunterlagen und Fotos wurden den Mitgliedern der Baumkommission vorgestellt.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen gemeinsam der beantragten Fällung beider Bäume zuzustimmen. Als Ersatz fordern sie in der Grünanlage eine Trauerweide und einen Scharlachahorn in der Grünanlage. Die Leistungen sind durch die WBO GmbH auszuführen.

 

 

15) Baumaßnahme Emscherkanal

 

Antrag: Fällung von zwei Weiden, zwei Erlen und einer Pappel

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von fünf Zieräpfeln als wegbegleitende

 Baumreihe entlang des Weges zum Centro sowie eine flächige

 Anpflanzung von heimischen Landschaftsgehölzen im Bereich

 der Kanaltrasse durch die Emschergenossenschaft

 

Sachverhalt:

Das durch die Emschergenossenschaft beauftragte Ingenieurbüro stellte den derzeitigen Planungsstand in Bezug auf die Kanalbauarbeiten und die damit verbundenen notwendigen Baumfällungen vor. Nach Auswertungen deckt sich die Kanaltrasse mit einer diffusen Kampfmittelverdachtsfläche. Das Land NRW fordert im Rahmen der TVV Kampfmittel eine Untersuchung mittels Vertikalbohrungen. Diese Untersuchungen sind bei Erhalt der Bäume nicht möglich.

 

Baumkommission:

Die vorliegenden Planunterlagen und Fotos wurden den Mitgliedern der Baumkommission vorgestellt.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen gemeinsam, der beantragten Fällung der fünf Bäume zuzustimmen. Sie wünschen, dass im Rahmen des zu überarbeitenden landschaftspflegerischen Begleitplans die Anpflanzung von fünf Zieräpfeln entlang des Weges zum Centro sowie einer flächigen Anpflanzung im Bereich des Schutzstreifens des neuen Abwasserkanals, bestehend aus heimischen Landschaftsgehölzen (Rosen, Schlehen, Hartriegel, Schneeball usw.) Die Leistungen sind durch die Emschergenossenschaft auszuführen.

 

 

16) Garten Osterfeld

 

Antrag: Fällung von 29 Bäumen in der Olga sowie im Umfeld

Ergebnis:  Genehmigung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung von fünf Kornelkirschen entlang der

 Wegeverbindung zum Centro und ein 1 zu 1 Austausch der

 neun abgängigen Bäume im Garten Osterfeld gemäß Planung

 zur Landesgartenschau durch die OGM GmbH

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH meldete im Rahmen der Baumkontrollen 29 abgängige Bäume. Zwanzig befinden sich außerhalb des Garten Osterfelds, Es handelt sich überwiegend um wildgewachsene Birken. Innerhalb der Parkanlage sind neun Laubbäume eingegangen.

 

Baumkommission:

Die vorliegenden Planunterlagen und Fotos wurden den Mitgliedern der Baumkommission vorgestellt.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen gemeinsam, der beantragten Fällung der 29 abgängigen Bäume zuzustimmen. Sie wünschen, dass innerhalb des Garten Osterfeldes ein 1 zu 1 Austausch erfolgt. Zuzüglich soll eine Trauerweide an einem geeigneten Ort gepflanzt werden. Die eingegangenen 20 Bäume im Umfeld sollen Pflanzungen von fünf Kornelkirschen im Bereich der Wegeverbindung in Richtung Centro westlich der Parkanlage ersetzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

 

 

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Anlagen

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