Berichtsvorlage - M/16/4973-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Nach dem grundsätzlichen Beschluss zur Einrichtung einer Hol- und Bringzone an Oberhausener Grundschulen (Drucksache: B/16/0186-01) wurden an der Hirschkampschule zwei Elternhaltestellen eingerichtet (M/16/2668-01).

 

Die beiden bestehenden Elternhaltestellen der Hirschkampschule befinden sich auf dem Höhenweg vor Hausnummer 201 (Höhe Neuköllner Straße) und dem Höhenweg vor Hausnummer 108.

 

Eine Evaluierung, die im November 2018 durchgeführt wurde (M/16/4828-01), zeigte, dass die Standorte von den Eltern nicht angenommen wurden und auch von der Schulleitung nicht für sinnvoll erachtet werden. Aufgrund des Einzugsgebiets liegen die Haltestellen für die Schüler und Eltern ungünstig. Die Eltern sind bei beiden Elternhaltestellen gezwungen eine 180 Grad Drehung auf der Straße durchzuführen, um diese zu erreichen. In einem gemeinsamen Ortstermin bestehend aus Verkehrswacht, Polizei, Schulleitung und Stadtverwaltung wurden neue Standorte festgelegt.

 

Die Elternhaltestelle auf dem Höhenweg Nr. 108 wird auf die Gegenseite verlegt und soll zukünftig zwei Stellplätze anstatt einen Stellplatz umfassen. Die Elternhaltestelle wird dann vor Hausnummer 113 liegen.

 

V:\3 Konzeptionelle Planung\3-2 Verkehrssicherheit\Hol- und Bringzone\Hirschkampschule\Elternhaltestellen\Höhenweg 108_Vorlage.jpg

 

 

Die Elternhaltestelle auf dem Höhenweg Nr. 201 wird nicht angefahren, da sich das Haupteinzugsgebiet der Hirschkampschule entlang der Siedlung Walsumermark (zwischen Buchenweg und Neukölner Straße/Lickumstraße) erstreckt. Diese Elternhaltestelle wird daher ebenfalls aufgegeben. Der zweite Standort wird in die Walsumermarkstraße Nr. 226 verlegt und umfasst den kompletten Parkstreifen (4-5 Stellplätze) zwischen zwei Baumscheiben.

 

V:\3 Konzeptionelle Planung\3-2 Verkehrssicherheit\Hol- und Bringzone\Hirschkampschule\Elternhaltestellen\Walsumermarkstraße 226_Vorlage.jpg

 

 

Die Elternhaltestellen werden an Schultagen in der Zeit von 7:30 – 9:00 Uhr (umfasst die 1. und 2. Schulstunde) sowie von 11:30 - 13:30 Uhr (umfasst die 4.- 6. Schulstunde) ausgewiesen.

 

 

 

 

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