Antragsvorlage - A/16/4905-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt hat am 21.11.2016 dem Erwerb des Bürogebäudes an der Essener Str. 51-53 zugestimmt (B/16/2123-01). Mit diesem Erwerb wurde beabsichtigt, den gesamten Bereich 3-2/Soziales in diesem Gebäude zu zentralisieren (B/16/4295-01) und unterschiedlichste, städtische Verwaltungsstandorte zu entlasten bzw. aufzugeben.

Mehrfach schon wurde den Beschäftigten der Stadt der „Umzug“ in das Bürogebäude angekündigt, allerdings kam es bislang immer zu neuen Verzögerungen.


Wir bitten daher um eine Darstellung des aktuellen Sachstandes.

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