Antragsvorlage - A/16/4894-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen

 

a) stellt fest, dass der von Menschen verursachte Klimawandel gravierende Auswirkungen verursacht - bis hin zu einer möglichen Klimakatastrophe, die das Leben auf unserem Planeten gefährdet. erklärt den Klimanotstand und Der Rat sieht in der erkennt damit die Eindämmung des Ausstoßes von klimaschädlichen Gasen (z.B. Kohlendioxid und Methan) der Klimakrise eine und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

 

b) ist sich bereits seit Jahren seiner Verantwortung für den Klimaschutz bewusst.

So befasste sich der Rat 2007 mit einer Großen Anfrage „Klimaschutz: Energie- und CO²-Reduktion in Oberhausen“. Es folgten Beschlussfassungen zum Beispiel zu den Themen „Kommunaler Klimaschutz“ (2008 / 2009), „8-Punkte-Paket zur CO²-Minderung“ (2010), „Oberhausener Leitfaden zum Klimaschutz in der Bauleitplanung“ (2010), „Errichtung einer Klimaschutzsiedlung“ (2014), „Einstellung von Klimaschutzmanagern/innen“ (2015), „Klimaschutzkonzept“ (2016), „Vergabe eines Klimaschutz-Teilkonzeptes ‚Anpassung an den Klimawandel‘“ (2017), „Klimaanalyse Stadt Oberhausen“ (2017) und „Leitbild ‚Klimaschutz und Klimafolgeanpassung‘“ (2018). (Aufzählung nicht vollständig)

 

bc) erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen allein noch nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius angestrebte Senkung des CO²-Pro-Kopf-Ausstoßes in Oberhausen zu begrenzen erreichen. Im Jahr 1997 ist die Stadt Oberhausen dem Klimabündnis der Städte beigetreten und hat sich verpflichtet, im Jahr 2020 den CO²-Ausstoß auf 5,85 Tonnen pro Kopf zu senken. (Letzter Stand 2016: 7,5 Tonnen/Kopf).

 

cd) verpflichtet sich, bei allen Entscheidungen mögliche Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit zu prüfen und zu berücksichtigen. hält es für geboten, dass sämtliche politischen Beschlussvorlagen analog zu „finanzielle Auswirkungen“ ein Kästchen „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ ein verpflichtender Bestandteil wird.

 

Wird die Frage mit „Ja, positiv“ oder „Ja, negativ“ beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in Zusammenarbeit mit den Klimaschutzbeauftragten in der Begründung dargestellt werden. Damit soll geprüft werden, ob und auf welche Weise die vorliegende Beschlussvorlage die Einhaltung der Oberhausener Klimaziele unterstützt oder beeinträchtigt.


e) sieht die Notwendigkeit, weitere konkrete Maßnahmen für den Klimaschutz in Oberhausen zu initiieren:

  • Das größte CO²-Einsparpotenzial liegt im Gebäudebereich. Deshalb ist u.a. die Ausweitung des erfolgreichen Projekts „Innovation City“ in Osterfeld auch auf andere Stadtteile zu prüfen. Auch Maßnahmen zur Dachbegrünung und zur Photovoltaik-Ausstattung mit entsprechenden Förderprogrammen sind zu forcieren.
  • Die Attraktivität des ÖPNV muss weiter gesteigert werden. Eine Netzverbesserung mit kürzeren Taktzeiten ist notwendig, um für alle eine wirkliche Alternative zur Nutzung des PKW darzustellen. Preiswerte Angebote für Familien und Jugendliche könnten die Akzeptanz des ÖPNV zusätzlich steigern.
  • Das Oberhausener Fernwärmenetz ist vorbildlich in Bezug auf Effektivität und CO²-Einsparung. In Zusammenarbeit mit der EVO sollte geprüft werden, ob ein weiterer Ausbau der Fernwärme und / oder die Versorgung von größeren Gebäudeeinheiten durch Blockheizkraftwerke realisierbar sind.

 

df) fordert den die Verwaltung auf, dem Rat und der Öffentlichkeit halbjährlich einen ausführlichen Jahresbericht über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der CO²-Emissionen Bericht zu erstatten vorzulegen. In diesem Bericht sind auch die Maßnahmen und Vorhaben der städtischen Gesellschaften zum Klimaschutz in Oberhausen mit zu berücksichtigen.

 

eg) fordert auch andere Kommunen, die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland auf, dem Oberhausener Vorbild zu folgen und den Klimanotstand auszurufen. Insbesondere macht er Land und Bund darauf aufmerksam, dass ein vollständiges Einhalten der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht möglich ist. Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Nur die Städte, die über eine belastbare Finanzausstattung verfügen, können auch in den Klimaschutz investieren. Erst ein vollständiger Abbau weiterhin bestehender Subventionen für fossile Energieträger, eine sozial gerecht ausgestaltete CO2-Bepreisung eine grundlegend veränderte Verkehrspolitik Die dringend erforderliche Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes, die Auflage von Förderprogrammen für kommunale Klimaschutzmaßnahmen, eine stärkere Beteiligung von Land und Bund am Ausbau von ÖPNV und ÖPV und sowie eine klimaschutzkonforme Förderung für den Bereich Wohnen des sozialen Wohnungsbaus würden hier das dringend benötigte Fundament legen.

 

f) fordert auch die städtischen Beteiligungen dazu auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen und dem Rat dazu vor Jahresende Bericht zu erstatten

 

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Sachverhalt

 

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