Berichtsvorlage - M/16/4879-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Der Schulträger Stadt Oberhausen ist gemäß § 80 SchulG gehalten, eine Schulentwicklungsplanung zur Sicherung eines bedarfsgerechten Schulangebotes zu betreiben. Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orten des gemeinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten.

Die Zahl der Schulplätze ist in allen Schulformen gemessen am Schüleraufkommen zur Jahrgangsstufe 5 im Stadtgebiet auskömmlich. Alle Grundschüler, die einen Schulplatz benötigen, erhalten einen Schulplatz, wenn auch nicht unbedingt an der Wunschschule.

Eine Schieflage hinsichtlich der benötigten Schulplätze ergibt sich bei den Schulformwechslern nach der Erprobungsstufe. Während die Schulplätze im 5. Jahrgang auskömmlich sind, ergeben sich Platzbedarfe an den Schulformen Realschule und Gesamtschule aufgrund von Schulformwechslern - insbesondere zur Jgst. 7.

Im Rahmen eines von der Bezirksregierung definierten Verfahrens werden zwecks einer möglichst frühzeitigen Bemessung von Schulplatzbedarfen zu bestimmten Zeitpunkten im Schuljahr sowohl die vorhandenen Schulplatzkapazitäten in Real- und Gesamtschulen sowie die voraussichtlichen Schulformwechsel aus Realschulen und Gymnasien bei den Schulen abgefragt. Weiterhin sind die Wechsel von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in das Regelschulwesen zu berücksichtigen.

Aus den vorliegenden Informationen lässt sich folgender Sachstand, der auch Gegenstand der Regionalkonferenz am 24.06.2019 war, ermitteln (siehe Tabelle 1):

 

Tabelle 1: Zusammenfassung nutzbarer Kapazitäten und voraussichtlicher Schulformwechsler und Seiteneinsteiger in der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2019/2020

 

Mit Blick auf die voraussichtlichen Verhältnisse in der kommenden Jahrgangsstufe 7 zeigt sich, dass die Bildung von drei neuen Klassen für Schulformwechsler und Seiteneinsteigern wahrscheinlich realisiert werden muss. Dennoch ist derzeit mit einem negativen Differenzwert zu rechnen, der auf fehlende Schulplätze in der betreffenden Jahrgangsstufe 7 hinweist. Allerdings sind die Schulformwechselzahlen als vorläufig zu betrachten, beschreiben sie doch den Sachstand vor den Versetzungskonferenzen. Die finale Anzahl wird erst nach den an den Schulen im Zeitraum 24.06.2019 bis 27.06.2019 stattfindenden Versetzungskonferenzen feststehen. Die entsprechenden Informationen liegen der Schulverwaltung am 28.06.2019 vor.

Eine Koordinierung der schulformwechselnden und seiteneinsteigenden Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 7 und 8 findet am 01.07.2019 im Rahmen der Koordinierungssitzung unter Beteiligung der Schulen und der Schulaufsicht statt. Im Schulausschuss am 04.07.2019, kann der Bereich 3-3/Schule über die Ergebnisse der Koordinierungssitzung, die am 01.07.2019 stattfand, berichten.

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