Berichtsvorlage - M/16/4751-01
Grunddaten
- Betreff:
-
HSP-Finanzcontrolling Maßnahme Nr. 135 D (OGM GmbH)Bericht zum 31.12.2018
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Petra Schmal
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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27.06.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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08.07.2019
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Zur Aktualisierung des Berichtes zum Stand 30.06.2018 (Drucksache Nr. M/16/3994-01) hat die OGM GmbH vereinbarungsgemäß nunmehr zum Stand 31.12.2018 die ihrerseits gebuchten Aufwendungen der Stadt Oberhausen dargelegt. Diese sind im Detail der Anlage zu entnehmen.
Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2018 ist hinsichtlich der HSP-Maßnahme 135 D (OGM GmbH) ein Einsparvolumen in Höhe von rund 12,25 Mio. Euro festgelegt worden. Daraus resultiert, unter Betrachtung dieser (Haupt-) Maßnahme hinsichtlich der Aufwendungen für die OGM GmbH, für das Jahr 2018 ein Planbudget in Höhe von 89.230.320,00 EUR.
Darüber hinaus sind aufgrund der Asyl- und Flüchtlingssituation innerhalb der Planung zusätzlich 9.821.770,00 EUR berücksichtigt worden, so dass für das Haushaltsjahr 2018 insgesamt ein Planbudget in Höhe von 99.052.090,00 EUR für die Aufwendungen der OGM GmbH zur Verfügung stand.
Wie der Anlage zu entnehmen ist, sind in einigen Teilbereichen höhere Aufwendungen als zunächst vorgesehen entstanden. Im Jahr 2018 beträgt der Gesamtaufwand 94.133.255,00 EUR, ohne Berücksichtigung der Aufwendungen im Asylbereich. Somit ist ein Mehrbedarf in Höhe von 4.902.935,00 EUR entstanden.
Dieser Mehraufwand lässt sich wie folgt begründen:
- Seitens der Stadt Oberhausen wurde eine Grundsteuernachveranlagung für die Jahre 2014 – 2016 für das Technische Rathaus vorgenommen, wodurch sich die Mietnebenkosten im laufenden Jahr um rd. 349.000 EUR erhöht haben.
- Durch den Schulbereich ist ein Mehraufwand im Rahmen des Beschaffungswesens in Höhe von 582.000 EUR entstanden.
- Unterjährig wurden zusätzliche Leistungen im Gebäudereinigungsbereich (Zweitreinigungen der WC-Anlagen an Schulen/Feuerwehr) seitens der Stadt Oberhausen in Höhe von rd. 487.000 EUR abgerufen, die über die vertraglichen Regelungen nicht mit abgedeckt waren.
- Hinsichtlich der Einzelabrechnungen für die Gebäudeunterhaltung bei der Essener Str. 51-53 sowie dem Katastrophenschutzzentrum ergaben sich zusätzliche Aufwendungen in Höhe von rd. 108.000 EUR.
- Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme „Gute Schule 2020“ sind zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 508.000 EUR entstanden.
- Bei den IT-Basisleistungen mussten darüber hinaus weitere Mittel in Höhe von 1.270.000 EUR bereitgestellt werden um die geplante strategische Ausrichtung entsprechend umsetzen zu können. Einige später geplante Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang vorgezogen.
- Innerhalb des Leistungsverzeichnisses 5 sind für Versicherungsschäden Mehraufwendungen in Höhe von rd. 1.382.000 EUR entstanden.
- Im Bereich des Friedhofswesens mussten rd. 225.000 EUR zusätzlich bereitgestellt werden, damit die notwendige Pflege und Instandhaltung gewährleistet werden konnte.
Den hier entstandenen Mehraufwendungen stehen unter anderem Erträge an anderer Stelle im Haushalt gegenüber. Dies ist z.B. bei der Grundsteuernachveranlagung für das „Technische Rathaus“, bei den Versicherungsschadensfällen oder bei dem Förderprojekt „Gute Schule 2020“ der Fall. Die Mehraufwendungen im Rahmen des Friedhofswesen werden in die zukünftige Gebührenkalkulation mit einbezogen und somit refinanziert.
Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass trotz vorausschauender Planung und unter Berücksichtigung der bereits zurückliegenden Erfahrungswerte, besonders im Rahmen der Haushaltssanierungsplanung, zum aktuellen Verfahrenszeitpunkt immer mit unerwarteten und nicht planbaren Verschiebungen gerechnet werden muss. Basis und Ausgangszeitpunkt stellt für jede Maßnahme das Jahr 2012 dar. Trotz stetiger Anpassungen der jeweiligen HSP-Maßnahmen können besonders bei der hier betroffenen Maßnahme 135 D viele Einflüsse nicht eingeschätzt werden. Bei der Feststellung des Erfolgs der Maßnahme dürfen diese Umstände nicht mit berücksichtigt werden. Diese Aufwendungen sind somit außerhalb der Maßnahme 135 D zu bewerten.
Bereinigt man den Gesamtaufwand ohne Asyl in Höhe von 94.133.255 EUR um den refinanzierten Aufwand sowie den Aufwand der außerhalb der Maßnahme 135 D zu bewerten ist, beträgt der geleistete Aufwand für die OGM GmbH im Rahmen der Maßnahme rd. 89.221.227,50 EUR. Damit wäre die Maßnahme als erfüllt anzusehen.
Zur gesamten Bewertung der Aufwendungen der OGM GmbH sind die in 2018 entstandenen Aufwendungen im Asylbereich mit zu berücksichtigen. Trotz der Ausgleichzahlungen bei den Mieten für die „Düppelstr.“ in Höhe von rd. 365.000 EUR konnte ein Minderaufwand in Höhe von 1.386.071,58 EUR festgestellt werden. Statt der geplanten Aufwendungen in Höhe von 9.821.770,00 EUR sind lediglich Aufwendungen in Höhe von 8.435.698,42 EUR entstanden.
Insgesamt übersteigen die Gesamtaufwendungen in Höhe von 102.568.953,42 EUR für die Aufwendungen der OGM GmbH die Planung von 99.052.090,00 EUR. Die entstandenen Abweichungen lassen sich jedoch nachvollziehen. Teilweise steht den Aufwendungen durch entsprechende Mehrerträge auch eine direkte Deckung gegenüber, wodurch diese im gleichen Haushaltsjahr kompensiert werden konnten. Zukünftig ist verstärkt darauf zu achten, inwiefern zusätzliche Leistungen durch die OGM GmbH erbracht werden müssen, die nicht im Rahmen der HSP-Maßnahme 135D abgebildet werden. Diese sind zumindest separat und außerhalb des HSP-Volumens zu betrachten.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist im Rahmen der vorgeschriebenen Berichterstattung entsprechend unterrichtet worden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,8 kB
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