Berichtsvorlage - M/16/4744-01
Grunddaten
- Betreff:
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Gesamtabschluss 2017 der Stadt OberhausenKenntnisnahme des Gesamtabschlusses 2017 der Stadt Oberhausen durch den Rat der Stadt Oberhausen sowie Überweisung an den zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Schlussberichtes gemäß §§ 59 Abs. 3, 116 Abs. 6 GO NRW in Verbindung mit § 101 GO NRW
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Petra Schmal
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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27.06.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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08.07.2019
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Gemeinde hat gemäß § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.
Er besteht nach § 116 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit 49 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) aus
- der Gesamtergebnisrechnung,
- der Gesamtbilanz und
- dem Gesamtanhang und ist um
- einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.
Am Schluss des Gesamtlageberichtes sind für die Mitglieder des Verwaltungsvorstands nach § 70 GO NRW, sowie für die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, anzugeben:
- der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen,
- der ausgeübte Beruf,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen.
Nach § 117 Abs. 1 GO NRW sowie § 49 Abs. 2 GemHVO NRW ist dem Gesamtabschluss ein Beteiligungsbericht beizufügen.
Zu dem Gesamtabschluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss nach § 95 GO NRW und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. In den Gesamtabschluss müssen verselbstständigte Aufgabenbereiche nach § 116 Abs. 2 nicht einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Dies ist im Gesamtanhang darzustellen.
Gemäß § 116 Abs. 5 GO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt.
Der Gesamtabschluss ist anschließend gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken. § 101 Abs. 2 bis 8. gilt entsprechend. In die Prüfung nach Abs. 6 müssen die Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche nicht einbezogen werden, wenn diese nach gesetzlichen Vorschriften geprüft worden sind.
Nach § 116 Abs. 1 Satz 3 GO NRW bestätigt der Rat den geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss.
Die wesentlichen Eckpunkte des Entwurfes des Gesamtabschlusses sind:
- Gesamtergebnis
Der Gesamtabschluss 2017 der Stadt Oberhausen schließt im Ergebnis mit einem positiven Betrag von 948.041 TEUR (zum Vergleich: Jahresabschluss 2017 Kernhaushalt: 1.805 TEUR).
Das Gesamtjahresergebnis ergibt sich aus dem Saldo des „Ordentlichen Gesamtergebnisses“ und des „Gesamtfinanzergebnisses“ unter Berücksichtigung des „Außerordentlichen Gesamtergebnisses“ wie folgt:
in TEUR
Ordentliche Gesamterträge 872.652
Ordentliche Gesamtaufwendungen 847.649
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Ordentliches Gesamtergebnis 25.002 (Rundungsdifferenzen)
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Gesamtfinanzergebnis - 24.054
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Gesamtergebnis der lfd. Geschäftstätigkeit 948 (Rundungsdifferenzen)
Außerordentliches Gesamtergebnis - 0
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Gesamtjahresergebnis 948
- Gesamtbilanz
Die Gesamtbilanz 2017 der Stadt Oberhausen schließt mit einem Bilanzvolumen von 3.011.069 TEUR in Aktiva und Passiva.
Die Schulden auf der Passivseite übersteigen das Vermögen auf der Aktivseite um 1.169.064 TEUR und werden dementsprechend als „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen (zum Vergleich: „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ im Jahresabschluss 2017 Kernhaushalt: 1.120.420 TEUR).
Der Gesamtabschluss 2017 wird, aus Gründen der Kostenersparnis im Rahmen der Haushaltskonsolidierung in digitalisierter Form innerhalb des Ratsinformationssystems bereitgestellt. Jede Fraktion erhält darüber hinaus eine Fassung in Papierform.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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