Beschlussvorlage - B/16/4869-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1.       Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2.    Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „7. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen 2019“.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in den vergangenen Sitzungen bereits drei Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2019 beschlossen, die die Freigabe der Verkaufssonntage am Sonntag, 06.01.2019, in Zusammenhang mit dem Sterkrader Dreikönigsfest, am Sonntag, 31.03.2019, in Zusammenhang mit dem Frühlingsfest in Alt-Oberhausen und am Sonntag, 05.05.2019, in Zusammenhang mit dem Sterkrader Spiel- und Sportwochenende zum Gegenstand hatten. In der heutigen Sitzung wird dem Rat zudem die 4., 5. Und 6. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2019 vorgelegt.

Die Centro Management GmbH/Centro Werbegemeinschaft hat am 10.01.2019 einen Antrag auf Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 06.10.2019 in Zusammenhang mit dem Centro Familienfest „Neue Mitte“ gem. § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) gestellt (Anlage 2). Durch die „7. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2019“ soll nunmehr am 06.10.2019 ein Verkaufssonntag in der Neuen Mitte“ Oberhausen freigegeben werden. Da die nächste Ratssitzung nach den Sommerferien erst am 23.09.2019, also kurz vor der Veranstaltung, stattfindet, wird der Rat gebeten, auf die Vorberatung durch Ausschüsse zu verzichten und den Beschluss in der Ratssitzung am 08.07.2019 zu fassen, um die Öffnung der Ladenlokale am Sonntag, 06.10.2019 in der „Neuen Mitte“ Oberhausen zu ermöglichen. Dem Rat der Stadt Oberhausen werden noch weitere Einzelverordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Alt-Oberhausen, Schmachtendorf und im CentrO zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Gemäß § 6 Abs. 1 LÖG NRW dürfen an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13:00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Eine Sonntagsfreigabe nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW setzt stets ein öffentliches Interesse voraus. Eine ausnahmsweise Verkaufsstellenöffnung an einem Sonntag liegt nach dieser Vorschrift u. a. dann im öffentlichen Interesse, wenn sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen erfolgt (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW). Nach der Vermutungsregelung des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW wird ein Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tage erfolgt. Vorgegeben ist in § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW außerdem, dass bei Werbemaßnahmen für die Veranstaltung diese im Verhältnis zur Geschäftsöffnung im Vordergrund stehen muss.

Darüber hinaus kann gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW ein öffentliches Interesse an einer Sonntagsöffnung angenommen werden, wenn sie

*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient (Nr. 2),

*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient (Nr.3),

*der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient (Nr. 4) oder

*die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert (Nr. 5).

 

Die maßgeblichen Kriterien für die Freigabe dieses Verkaufssonntags aufgrund eines öffentlichen Interesses in Zusammenhang mit einer Veranstaltung gem. § 6 LÖG NRW werden durch das CentrO Familienfest „Neue Mitte“ erfüllt:

 

  • Die CentrO-Management GmbH/CentrO Werbegemeinschaft hat die Öffnung der Verkaufsstellen des CentrO im Stadtteil Neue Mitte Oberhausen (Centroallee) am Sonntag, 06.10.2019, anlässlich des CentrO Familienfestes „Neue Mitte“ beantragt. Bei der Veranstaltung handelt es sich um ein Familien- und Spielfest, das seit 2002, also zum 18. Male im CentrO stattfindet. In diesem Jahr wird das Familienfest „Neue Mitte“ am 05.10. von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr und am 06.10. von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden. Es werden den kleinen und großen Besuchern zahlreiche Spielmöglichkeiten kostenfrei angeboten. Seit dem Konzeptwechsel im Jahr 2012 präsentieren sich auch die Anrainer des CentrO wie Sealife, Legoland, Aquapark, König Pilsener Arena, Radio Oberhausen usw. auf diesem Fest und bieten neben zahlreichen anderen Unternehmen und Institutionen wie ADAC und DRK kostenfreien Aktionen. Hierzu gehören u.a. ein Bobby Car Parcours, ein Kletterparcours und ein Fußball-Aktionsstand eines Bundesligavereins. Je ein Würstchen-, Getränke- und Süßwarenstand runden das Angebot ab. Der genaue Umfang der Veranstaltung ergibt sich aus den durch das CentrO Management/ die CentrO Werbegemeinschaft eingereichten Unterlagen (Anlage 2). Am Sonntag wird dazu auf einer Veranstaltungsbühne ausschließlich Programm lokaler Künstler und Vereine präsentiert. Die Veranstaltungsbühne wird am Samstag und am Sonntag vom TV Sender „Sonnenklar TV“ präsentiert, der auch ein eigenes Bühnenprogramm beisteuern wird. Für den Sonntag ist zudem ein Kinderoktoberfest in Planung, in dessen Rahmen u.a. ein Karussell sowie ein Mini-Hau-den-Lukas aufgebaut werden sollen und in einem Zelt ein zusätzliches Bühnenprogramm für Kinder aufgeführt werden soll. Das CentrO Familienfest „Neue Mitte“ findet auf dem Platz der Guten Hoffnung, dem Luise-Albertz-Platz, auf der CentrO-Promenade und im Mitteldom des CentrO. statt.

Die Gesamtfläche der Veranstaltung beträgt 22.250 m², die Fläche der Ladenlokale beträgt 116.000 m². Bei der Veranstaltung werden Sonntag ca. 30.000 – 40.000 Besucher erwartet; in der Shopping-Mall zwischen 25.000 und 30.000 Besucher.

Diese Prognose und durchschnittlichen Zahlen wurden lt. vorliegendem Antrag durch das CentrO Besucherzählsystem in den letzten Jahren ermittelt. Das Familienfest hat damit für sich genommen eine Größe und einen Zuschnitt, die eine ausnahmsweise Ladenöffnung am Sonntag zu rechtfertigen vermögen. Angesichts der räumlichen Gegebenheiten ist zudem eine Öffnung der gesamten Verkaufsfläche des CentrO gerechtfertigt. Zwar ist die Ladenfläche um ein Vielfaches größer als die Veranstaltungsfläche; dies resultiert jedoch aus der Mehrgeschossigkeit der Shopping Mall. Anders als z.B. in einer typischen Innenstadtsituation geht die große Verkaufsfläche gerade nicht mit einer räumlichen Distanz einzelner Verkaufsflächen zur Veranstaltungsfläche einher. Angesichts des Umfangs und Angebots des CentrO Familienfestes „Neue Mitte“ steht die Ladenöffnung in dem konkret bestimmten Umfang in einem so angemessenen Verhältnis zu dieser Veranstaltung, dass eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gerechtfertigt ist. Da die Öffnung der Ladenlokale am 06.10.2019 in der Zeit von 13:00 -18:00 Uhr, also während (zeitgleich) des CentrO Familienfestes „Neue Mitte“ erfolgen soll und auf die Ladenlokale im CentrO. beschränkt wird, liegt ein öffentliches Interesse gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW an einem verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit dem CentrO Familienfest „Neue Mitte“ vor. Dass vorliegend entgegen der Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW trotz Vorliegens der räumlichen und zeitlichen Nähe es an dem erforderlichen Zusammenhang zwischen den Veranstaltungen und der Sonntagsöffnung fehlen könnte, ist nicht ersichtlich. Gem. § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW müssen bei Werbemaßnahmen des Veranstalters die jeweiligen Veranstaltungen gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW im Vordergrund stehen. Dies ist bei dem Familienfest Neue Mitte ausweislich des geplanten Plakats für 2019 (Anlage 2) der Fall. Die CentrO Management GmbH teilte hierzu am 07.01.2019 mit, dass die Motive zur Bewerbung des Neuen Mitte Festes 2019 zurzeit noch entwickelt werden und der Slogan "Unexpected Kids Day" sicherlich bleiben wird, da das eine Vorgabe ihrer Werbekampagne ist, wenn Dinge für Kinder bzw. Familien beworben werden. Das Bildmotiv wird sehr wahrscheinlich geändert. Der weitere Aufbau wird dann aber wieder gleichbleiben, so dass bei allen, auch daraus abgeleiteten, Werbemitteln der Grundsatz des Vorrangs der Werbung für diese Veranstaltung berücksichtigt wird.

Die CentrO.- Management GmbH begründet ihren Antrag weiter damit, dass die Öffnung der Verkaufsstellen im CentrO. am 06.10.2019 auch deshalb im öffentlichen Interesse liegt, weil diese traditionelle Veranstaltung auch dazu dient, das CentrO. und seine touristischen Nachbarn, also die Anrainer der „Neuen Mitte Oberhausen“ als Ganzes als touristisches Tagesausflugziel zu präsentieren. Es wird damit auf das Vorliegen des Sachgrundes gem. § 6 Abs. 1 S 2 Nr. 5 LÖG NRW hingewiesen. Auf die eingereichten umfangreichen Antragsunterlagen der CentrO.- Management GmbH (Anlage 2) wird diesbezüglich verwiesen.

 

Neben dem vorgenannten Einzelantrag hat der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. mit Schreiben vom 09.07.2018 an Herrn Oberbürgermeister Schranz (Anlage 3) die Gesamtsituation zu den verkaufsoffenen Sonntagen 2019 in Oberhausen dargestellt und auch den verkaufsoffenen Sonntag am 06.10.2019 beantragt und um Unterstützung des Antrags gebeten

Gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW wurden die zuständigen Sozialpartner mit E-Mails vom 29.03. und 01.04.2019 um Stellungnahme zu der beabsichtigten Freigabe der sieben  verkaufsoffenen Sonntage im 2. Halbjahr 2019 in Oberhausen gebeten. Es wurden allen Sozialpartnern die bis dahin vorliegenden und kompletten Antragsunterlagen der Oberhausener Interessen- und Werbegemeinschaften zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören die Angaben und Beschreibungen mit dem konkreten Ort (Stadtteil, Stadtbezirk etc.), das Datum des beantragten Sonntags, der Grund, Charakter, Größe und Zuschnitt der mit den Ladenöffnungen in Zusammenhang stehenden Veranstaltung wie Jahrmarkt, Markt, Ausstellung und Stadtfest mit entsprechenden Aussagen und Erklärungen (Traditionen, Aktivitäten, Programme usw.) sowie den geplanten Werbemaßnahmen, die Lage und Größen der Veranstaltungsflächen und der Flächen der Ladenöffnungen, Prognosen über Besucherströme der Veranstaltungen und der Ladenöffnung, die Basis der Besucherprognosen wie Erfahrungswerte, Schätzungen, Zählsysteme, Erhebungen und die jeweilige geplante räumliche und zeitliche Beschränkung der Verkaufsstellen.

 

Zusammenfassend wurden folgende Stellungnahmen (Anlage 4) abgegeben:

 

  • Die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) teilte am 01.04.2019 per E-Mail mit, dass sie ausdrücklich sämtliche beantragten verkaufsoffenen Sonntage in Oberhausen unterstützt und weist nochmals die zahlreichen positiven Effekte der verkaufsoffenen Sonntage für die lokale Stadtentwicklung und Wirtschaft hin.
  • Die Kreishandwerkerschaft Mülheim an der Ruhr – Oberhausen teilte am 24.06.2019 per E-Mail mit, dass es zum genannten Termin keine Bedenken zur Durchführung des Centro-Familenfestes gibt.
  • Das Stadtdekanat der Katholischen Kirche Oberhausen teilte mit E-Mail vom 16.04.2019, weitergeleitet am 18.06.2019, mit, dass es, wie bereits mehrfach in Stellungnahmen und u. a. auch beim gemeinsamen Treffen herausgestellt, den verkaufsoffenen Sonntagen differenziert gegenüber steht. Dem Antrag zum verkaufsoffenen Sonntag am 06.10.2019 in Oberhausen, Neue Mitte, stimmt es jedoch nicht zu, da hier die kommerzielle Ausirchtung im Vordergrund steht.
  • Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. bezieht sich in seiner Stellungnahme vom 28.02.2019 auf das an Herrn Oberbürgermeister Schranz gerichtete Schreiben vom 09.07.2018 (Anlage 3). In dieser Mitteilung wurden die für das Jahr 2019 erbetenen Sonntagsöffnungen zusammengefasst und beantragt. Der Handelsverband NRW Ruhr e.V. teilt weiter mit, dass hierin auch die für den 06.10.2019 beantragte Sonderöffnung in Zusammenhang mit dem Centro Familienfest enthalten war. Diese Sonderöffnung wird von ihm uneingeschränkt befürwortet. Gegen den Antrag der Centro-Management GmbH haben sie keine Bedenken und unterstützen ihn vollumfänglich.
  • Der Evangelische Kirchenkreis Oberhausen teilte am 13.06.2019 per E-Mail mit, dass es aus der Sicht der Evangelischen Kirche in Oberhausen keine Bedenken gegen den Antrag der Centro-Management GmbH für einen verkaufsoffenen Sonntag am 06.10.2019 gibt.
  • Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di äußert mit Schreiben vom 18.04.2019 ihre Bedenken zur geplanten Sonntagsöffnung am 06.10.2019 in Oberhausen und teilt weiter mit, dass sie sich jederzeit vorbehält, gegen rechtswidrige Sonntagsöffnungen vorzugehen. In ihrer Stellungnahme teilt ver.di u.a. mit, dass die Sonntagsarbeit im Einzelhandel für die Beschäftigten bedeutet, sonntags zu arbeiten und damit von der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben am Sonntag ausgeschlossen zu sein. Des Weiteren zitiert sie den Volkswirt Prof. Stützel, der die verkaufsoffenen Sonntage für die Einzelhändler negativ bewertet: „Der Gesamtabsatz der genannten Einzelhändler wird durch Änderung der Ladenöffnungszeiten nicht verändert. Die Verlängerung der Öffnungszeiten bringt nur Mehrbelastung, keine Absatzsteigerung.“

 

Insgesamt kann auch nach Würdigung der kritischen Anmerkungen der angehörten Sozialpartner an der Einschätzung festgehalten werden, dass ein öffentliches Interesse im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW an dem verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit dem Centro Familienfest „ Neue Mitte“ besteht.

 

 

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Anlagen

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