Beschlussvorlage - B/16/4818-01
Grunddaten
- Betreff:
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Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen(KInvFöG NRW) sowie des "Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG), Kapitel 1"hier: Umsetzung der für 2019 und 2020 geplanten Tiefbaumaßnahmen im Straßenbau
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- K. Hußmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Vorberatung
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26.06.2019
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11.09.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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27.06.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Vorberatung
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27.06.2019
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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02.07.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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08.07.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung und Durchführung der Tiefbaumaßnahmen
L 215 Weierstraße im Jahr 2019 sowie die Maßnahme K 1 Falkensteinstraße im Jahr 2020
im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24.06.2015 (KInvFG) sowie
des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-
Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die
Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Maßnahmen sind Bestandteil des Haushaltsplanes 2019 bzw. der Investitionsplanung
für das Jahr 2020.
Investitionsnummer Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag in EUR
560012010100055 KIF L 215 785200 AiB Tiefbau 250.000,00 Weierstraße maßnahmen
560012010100060 KIF K 1 785200 AiB Tiefbau- 900.000,00 Falkensteinstraße maßnahmen
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG) 24.336.492,83 EUR. Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel stehen für die Einzelinvestitionsmaßnahmen rund 27,04 Mio. EUR zur Verfügung.
In der Drucksachen-Nr. B/16/1783-01 für die Sitzung des Rates der Stadt am 04.07.2016 wurde die Fördersumme genannt und die Quotierung beschlossen.
Der Rat der Stadt beschloss bereits am 18.12.2017 (B/16/3197-01) u. a. die für das Jahr 2018 geplanten Investitionen mit dem Schwerpunkt Lärmbekämpfung.
Bei den geplanten Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen gemäß § 3 Abs. 1 b KInvFG zur Lärmbekämpfung. In allen Vorhaben soll der Deckenüberzug aus lärmoptimiertem Splittmastixasphalt erfolgen. Vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit erfolgt eine Bezuschussung der Tiefbaumaßnahmen durch Bundesmittel in Höhe von 90% der jeweiligen Maßnahmekosten.
Der Asphaltaustausch an der Weierstraße von Weseler Straße bis zur Bahnbrücke sollte zunächst in der Zeit vom 29.07.2019 bis 23.08.2019 vorgenommen werden. Aufgrund von zeitgleich angesetzten Kanalbauarbeiten an der von-Trotha-Straße wurde die Tiefbaumaßnahme Weierstraße auf den Zeitraum 23.09.2019 bis voraussichtlich 18.10.2019 verschoben.
Für die Falkensteinstraße ist ein Austausch der Asphaltdecke von der Liebknechtstraße bis zur Knappenstraße in der Zeit vom 29.06. bis 11.08.2020 vorgesehen. Eine grundliegende Fahrbahnerneuerung wurde bereits 2012 für den Straßenabschnitt zwischen Arndt- und Liebknechtstraße für die Anlieger kostenbeitragspflichtig vorgenommen.
Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) werden in beiden Vorgängen nicht bzw. nicht erneut erhoben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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175,9 kB
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