Beschlussvorlage - B/16/4817-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbHhier: Abschluss einer neuen Gesellschaftervereinbarung sowie Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Produktbereich 15 „Wirtschaft und Tourismus"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Melissa Kubiak
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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27.06.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.07.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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08.07.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt beschließt den Abschluss der beigefügten Gesellschaftervereinbarung ab dem Jahr 2020 zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR), den Städten Bottrop und Oberhausen und der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR).
- Der Rat der Stadt weist gemäß § 113 Abs. 1 GO NW den Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der FMR an, die hierzu erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen.
- Für das Haushaltsjahr 2019 stimmt der Rat der Stadt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produktbereich 15 „Wirtschaft und Tourismus“ wie folgt zu:
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache B/16/2175-01 vom 19.12.2016
Verschmelzung der Revierpark-Gesellschaften Vonderort, Mattlerbusch sowie Nienhausen auf die Freizeitzentrum Kemnade GmbH zur neuen „Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ x ] siehe Begründung
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
1. Vertretung in der Gesellschafterversammlung
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW wird die Stadt Oberhausen in den Organen von juristischen Personen, an denen die Stadt beteiligt ist, durch eine/n vom Rat der Stadt bestellte/n Vertreter/in vertreten. Er/Sie ist gemäß § 113 Abs. 1 GO NW an die Beschlüsse des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse gebunden. Der Rat der Stadt Oberhausen hat Herrn Frank Motschull mit Beschluss vom 22.05.2017 zum Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH bestellt.
2. Hintergrund
Die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH wurde per 30.06.2017 durch die Verschmelzung der Revierpark-Gesellschaften Vonderort, Mattlerbusch, Nienhausen, sowie Kemnade gegründet. In jeder Betriebsstätte herrscht seit Jahren ein unabweisbarer Sanierungs- und Investitionsbedarf.
Bei der Revierpark Vonderort GmbH gab es in der Vergangenheit eine Regelung hinsichtlich eines Investitionskostenzuschusses. Jedoch wurde der gesamte vereinbarte Zuschuss (inklusive des investiven Teils) zur Verlustabdeckung des laufenden Geschäftsbetriebes verwandt. Von dem vereinbarten Zuschuss in Höhe von 992.000,- EUR werden 496.000,- EUR (50%) vom RVR, 297.600,- EUR (30%) von der Stadt Oberhausen und 198.400,- EUR (20%) von der Stadt Bottrop getragen. Die Höhe des Zuschusses ist seit dem Jahr 2007 unverändert.
Die nicht mit den Kostensteigerungen (v.a. Energie- und Personalkosten) synchron gehenden Erträge haben dazu geführt, dass in den letzten Jahren in allen Revierpark-Gesellschaften zum Ausgleich ihrer Betriebsergebnisse ein Rückgriff auf die Kapitalrücklage erforderlich war. So hat sich das Vermögen der Gesellschaften reduziert. Damit einhergehend ist auch ein erheblicher Substanzverzehr.
Investitionen bei der Revierpark Vonderort GmbH, wie auch bei den übrigen Revierpark-Gesellschaften, wurden auf das Notwendigste beschränkt, um den Bade- bzw. Saunabetrieb aufrechtzuerhalten.
Mit Beschluss vom 19.12.2016 hat der Rat der Stadt (Drucksache B/16/2175-01) der Verschmelzung der Freizeitgesellschaften Vonderort, Nienhausen, Kemnade und Mattlerbusch zugestimmt. Die Synergieeffekte wurden auf ca. 580 TEUR beziffert. Die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH konnte zum Ende des Jahres tatsächlich 632 TEUR realisieren. Die Synergien wurden fast ausschließlich im Verwaltungsbereich gehoben und sind vor allem dadurch entstanden, dass Aufgaben zentralisiert worden sind. Trotzdem wird mit einem Jahresfehlbetrag für das Jahr 2018 auf ähnlichem Niveau des Vorjahres gerechnet. Der Wirtschaftsplan 2019 sieht ebenfalls einen nicht durch Gesellschafterzuschüsse gedeckten Werteverzehr vor.
Auch nach der Verschmelzung zur FMR sind Investitionen nur in geringem Umfang möglich. So sieht der am 08.11.2018 beschlossene Wirtschaftsplan 2019 ein Investitionsvolumen für alle Betriebsstätten von 261.582,- EUR bei Gesamtzuschüssen der Gesellschafter von 4.713.254,- EUR vor.
In Hinblick auf den bestehenden Sanierungs- und Investitionsbedarf der einzelnen Betriebsstätten und damit einhergehend den seit Jahren stetigen Besucherrückgang, ist der Regionalverband Ruhr (RVR) an die kommunalen Gesellschafter herangetreten, den aktuellen Zuschuss ab dem 01.01.2020 um einen Investitionskostenzuschuss zu ergänzen.
3. Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung
Im Zusammenhang mit der Verschmelzung zur FMR wurde am 17.10.2017 eine neue Gesellschaftervereinbarung der Altgesellschafter der Revierpark Vonderort GmbH abgeschlossen. Der Zuschuss für den Revierpark Vonderort wurde auf dem bisherigen Niveau von 992.000,- EUR, welches seit 2007 unverändert ist, festgeschrieben. Die Gesellschaftervereinbarung wurde unbefristet mit der Maßgabe geschlossen, dass nach drei Jahren Anpassungsvereinbarungen geschlossen werden können.
Es ist vorgesehen eine Anpassungsvereinbarung zu treffen, die den Gesellschafterzuschuss um einen zusätzlichen Investitionszuschuss ergänzt, welcher im städtischen Haushalt konsumtiv verbucht würde. Dieser Investitionszuschuss soll maximal 400.000,- EUR betragen und sich nach der ursprünglichen Regelung (50% RVR, 30% Stadt Oberhausen, 20% Stadt Bottrop) folgendermaßen verteilen:

Der Investitionszuschuss in Höhe von 120.000,- EUR für die Stadt Oberhausen wird nicht pauschal ausgezahlt, vielmehr kann die Geschäftsführung den Zuschuss nur für Investitionsmaßnahmen projektbezogen abrufen. Die Projekte sind bis zum 31.05. des Vorjahres der geplanten Umsetzung der Investition den Gesellschaftern über einen Projektsteckbrief zur Genehmigung vorzulegen und im Investitionsplan der Betriebsstätte abzubilden. Nur beantragte, genehmigte Projekte und im Wirtschaftsplan (Investitionsplan) berücksichtigte Investitionsprojekte können einen Zuschuss erhalten. Die Mindestinvestitionssumme je Projekt muss 50.000,- EUR betragen. Eine Auszahlung seitens der Stadt Oberhausen erfolgt, unabhängig der Veranschlagung im Wirtschaftsplan der Betriebsstätte, erst nach jeweiligen konkreten Umsetzungsnachweis.
Damit Abschreibungen, die auf den neuen Investitionen beruhen, nicht das Betriebsergebnis belasten, wird für die Nutzungsdauer der jeweiligen Investition ein Sonderposten gebildet, der über die Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst wird.
Die Gesellschaftervereinbarung (Anlage 1) soll unbefristet mit der Maßgabe geschlossen werden, dass rechtzeitig für den Zeitraum 2023 – 2025 Anpassungsvereinbarungen getroffen werden. Sollten keine Änderungen erforderlich sein, verlängert sich diese Gesellschaftervereinbarung jeweils um ein weiteres Jahr.
4. Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2019
Die Verbandsversammlung des RVR hat am 29.03.2019 entschieden, noch in 2019 den einzelnen Betriebsstätten der FMR einen Zuschuss für investive Zwecke zur Verfügung zu stellen. Der Beschluss steht unter der Bedingung, dass die Belegenheitsgemeinden sich entsprechend ihrer vereinbarten Anteile daran beteiligen.
Für das Jahr 2019 ist für die Betriebsstätte Revierpark Vonderort ein Sonderzuschuss in Höhe von 206.000,- EUR vorgesehen. Die Verteilung bemisst sich nach der ursprünglichen Regelung:
103.000,- EUR RVR (50%)
61.800,- EUR Stadt Oberhausen (30%)
41.200,- EUR Stadt Bottrop (20%)
Der Beschluss der Verbandsversammlung des RVR steht unter der Bedingung, dass sich die Kommunen entsprechend ihrer vereinbarten Anteile beteiligen. Von der Stadt Bottrop wurde bereits Zustimmung signalisiert.
Die Geschäftsführung der FMR wurde gebeten, für die Betriebsstätte Vonderort entsprechende Investitionsprojekte zu benennen, zu kalkulieren und zu priorisieren. Die Ergebnisse sind in der beigefügten Prioritätenliste (Anlage 2) zusammengefasst. Die Begrenzung einzelner Projekte auf die Mindestsumme von 50.000,- EUR soll bei dem einmaligen Sonderzuschuss nicht gelten.
Mit den zur Verfügung zu stellenden Sondermitteln können ausschließlich investive Projekte in dem Bad und/oder der Sauna finanziert werden, d.h. die Maßnahmen sind mindestens in Höhe des zur Verfügung gestellten Betrages aktivierungsfähig.
Der zur Verfügung gestellte Sonderzuschuss ist in der Bilanz der FMR als Sonderposten zu passivieren. Der Sonderposten ist dann entsprechend der Abschreibungs- bzw. Nutzungsdauer ertragswirksam aufzulösen.
Falls eine Umsetzung der Investitionsmaßnahmen in diesem Jahr nicht mehr oder nur zum Teil möglich sein sollte, soll eine Übertragung der Mittel grundsätzlich möglich sein.
Kurzfassung
– entfällt –
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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39,8 kB
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