Beschlussvorlage - B/16/4811-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Übernahme von 40% der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen für die Zeit vom 01.08.2019 bis zum 31.12.2019 und stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 500.000,00 EUR im Finanzplan 2019 bei dem Produkt 060101 „Kinderbetreuung“ zu. Die für diesen Zweck gebildete Rückstellung ist in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grund ergeben sich keine Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2019.

 

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag

7300.00

Transferaufwendungen

500.000 EUR

 

Deckungsvorschlag

 

Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Die seit dem 01.08.2016 in Kraft getretene Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesbetreuung beinhaltet zum einen die Erhöhung der Dynamisierung der Kindpauschalen von 1,5 % auf 3,0 % pro Kindertageseinrichtungsjahr (KJ) und zum anderen die Einführung eines zusätzlichen Zuschusses zu den Kindpauschalen. Des Weiteren hat das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) für die KJ 2017/2018 und 2018/2019 weitere finanzielle Mittel im Rahmen eines Trägerrettungsprogramms bereitgestellt. Am 26.02.2019 hat der Landtag NRW das „Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ beschlossen. Dennoch sind diese Maßnahmen nicht auskömmlich, um unter anderem die jährlich steigenden Personalkosten der freien Träger zu finanzieren.

 

Die Landesregierung NRW hat am 07.05.2019 den Referentenentwurf für die grundlegende Reform des Kinderbildungsgesetzes verabschiedet. Das neue „Gesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern -KiBiz“ soll zum 01.08.2020 in Kraft treten. Die Fachverwaltung prüft derzeit die einzelnen Veränderungen des Referentenentwurfs zum ehemaligen Kibiz.

 

Aufgrund des Auslaufens der vertraglichen Regelungen wurde vereinbart, dass die Übernahme von 40% der gesetzlichen Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen befristet bis zum 31.07.2020 ohne eine neue vertragliche Regelung fortgeführt wird. Die Kosten für die Übernahme von 40 % der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger belaufen sich für den Zeitraum 01.08.-31.12.2019 auf rund 500.000 EUR und für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.07.2020 rund 700.000 EUR.

 

Es erfolgt eine monatliche Auszahlung an die Träger, analog der Abschlagszahlungen zu den gesetzlichen Betriebskostenpauschalen.

 

Durch die Bildung einer Rückstellung im laufenden Haushaltsjahr 2018 beim Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Kostenart 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe von 1.200.000 EUR ist eine ergebnisneutrale Darstellung und somit Finanzierung für die Zeit vom 01.08.19 -31.07.2020 gesichert.

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