Beschlussvorlage - B/16/4792-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der StädteBochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und OberhausenAuslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren in Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Recht; Dezernat 5 / Umwelt, Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und -planung
- Verantwortung:
- Terhart
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Sterkrade
|
Anhörung
|
|
|
|
27.06.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.07.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
08.07.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs für das Änderungsverfahren zum RFNP 33 OB: Zeche Sterkrade.
Konsequenzen
Bezug
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen
Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss für 4 Änderungsverfahren in Bochum, Essen (2) und Oberhausen vom 18.12.2017
(Drucksache Nr. B/16/2976-01)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ X ]
ja [ ]
b) Sonstige Keine
Sachverhalt
Begründung
Sachverhaltsdarstellung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 18.12.2017 nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss RFNP am 10.11.2017 die Erarbeitung des Änderungsverfahrens 33 OB „Zeche Sterkrade“ beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 26.03. bis 26.04.2018 durchgeführt.
Der Änderungsbereich 33 OB „Zeche Sterkrade“ umfasst eine ca. 18,0 ha große Fläche im Ortsteil Schwarze-Heide, der dem Sozialraum Sterkrade-Mitte zugeordnet ist. Der Planbereich war Standort der ehemaligen Zeche Sterkrade. Nach Aufgabe der bergbaulichen Nutzung sollte der Standort zunächst als Wohnbaufläche entwickelt werden. Ein hierzu eingeleitetes Bebauungsplanverfahren stagniert seit längerer Zeit. Der Teilraum Buschhausen / Schwarze Heide spielt jedoch auch auf Grund seiner guten Standortvoraussetzungen für die weitere wirtschaftliche Entwicklung Oberhausens eine wichtige Rolle. Der Rat der Stadt Oberhausen hat sich im September 2013 im Rahmen eines gesamtstädtischen Maßnahmenbündels dementsprechend für eine Neuausrichtung der städtebaulichen Entwicklung in diesem Teilbereich ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, die Planungen im Sinne einer Mischnutzung aus grünem Gewerbegebiet und wohnbaulicher Nutzung weiter zu entwickeln.
Der RFNP stellt den in Rede stehenden Bereich derzeit als Wohnbaufläche im Rahmen einer regionalplanerischen Festlegung als Allgemeiner Siedlungsbereich dar (W/ASB). Mit der geplanten Darstellung einer gemischten Baufläche (M/ASB) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die vom Rat der Stadt vorgegebene neue Entwicklungsrichtung umsetzen zu können. Die Planänderung betrifft ausschließlich die flächennutzungsplanerische Ebene des RFNP.
Bei dem Änderungsverfahren haben sich die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nicht grundlegend geändert.
Die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Abs. 1 und § 39 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW). Für eine Verlängerung der Regelfrist liegt kein wichtiger Grund vor (Planverfahren ohne besondere Komplexität).
Die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 und § 39 LPlG NRW sowie § 33 der Verordnung zur Durchführung des LPlG.
Nach Durchführung dieser Verfahrensschritte wird die Planänderung zum abschließenden Beschluss erneut in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
583,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
486,5 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
177,1 kB
|
