Beschlussvorlage - B/16/4791-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der StädteBochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und OberhausenAbwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förm-lichen Beteiligung, über das Ergebnis der Erörterung sowie Feststellungsbeschluss / Aufstellungs-beschluss für ein Änderungsverfahren in Gelsenkirchen (34 GE: Westlich Lehrhovebruch)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Recht; Dezernat 5 / Umwelt, Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und -planung
- Verantwortung:
- Terhart
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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02.07.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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08.07.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Landesplanungsgesetzes (LPlG NRW) und Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP):
34 GE (Westlich Lehrhovebruch)
nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.
Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.
Konsequenzen
Bezug
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen
Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss für ein Änderungsverfahren in Gelsenkirchen vom 19.02.2018
(Drucksache Nr. B/16/3164-01)
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen
Auslegungsbeschlüsse für die Änderungsverfahren 32 E und 34 GE vom 24.09.2018
(Drucksache Nr. B/16/3800-01)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ X ]
ja [ ]
b) Sonstige Keine
Sachverhalt
Begründung
Sachverhaltsdarstellung
Alle für dieses Verfahren erforderlichen Beschlüsse sind nach Beschlussempfehlung durch den verfahrensbegleitenden Ausschuss durch gleich lautende Beschlüsse in den Räten der sechs beteiligten Städte übereinstimmend gefasst worden.
Verfahren
Der Erarbeitungsbeschluss für das vorgelegte Änderungsverfahren des RFNP wurde von den Räten der Planungsgemeinschaft zwischen dem 07.02.2018 und dem 27.02.2018 gefasst. Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fand vom 26.03.2018 bis 26.04.2018 statt. Die öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum 24.09. bis 30.10.2018 durch die Räte der Planungsgemeinschaft beschlossen. Die anschließende förmliche Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung fand vom 20.11.bis 20.12.2018 sowie 03.12.2018 bis 11.01.2019 statt. Anschließend wurden die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen der Beteiligten gemäß § 33 der Verordnung zur Durchführung des LPlG mit dem Ziel des Meinungsausgleiches in einem schriftlichen Verfahren erörtert. Die synoptische Darstellung der in der förmlichen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung beinhaltet die Ergebnisse der Erörterung.
Mit dem Aufstellungsbeschluss (entspricht nach LPlG dem abschließenden Planbeschluss) wird das RFNP-Änderungsverfahren beendet. Nach Beschlussfassung wird das Änderungsverfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.
Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW und in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des RFNP Ziel der Raumordnung bzw. wirksam.
Zum Änderungsverfahren 34 GE: Westlich Lehrhovebruch
Der Änderungsbereich des Verfahrens 34 GE „Westlich Lehrhovebruch“ umfasst 44,3 ha. Die bisher im RFNP ohne planerische Festlegung bzw. Darstellung geführte Fläche wird im Zuge des Änderungsverfahrens auf der regionalplanerischen Ebene mit einem Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) und der überlagernden Festlegung von Bereichen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) sowie Regionalen Grünzügen überplant. Zudem soll die Festlegung von BSLE auf das gesamte Plangebiet ausgedehnt werden. Auf der Flächennutzungsplan-Ebene werden die bisher ohne Darstellung geführte Fläche sowie die umliegenden, bisher als Grünflächen dargestellten Bereiche, in Flächen für die Landwirtschaft umgewandelt, um damit der tatsächlichen Nutzung zu entsprechen.
Bei dem Änderungsverfahren haben sich die Planungsziele und -inhalte weder auf Grundlage der frühzeitigen, noch der förmlichen Beteiligung geändert. Die Begründung wurde aufgrund von Stellungnahmen der beteiligten öffentlichen Stellen und Trägern öffentlicher Belange redaktionell fortentwickelt.
Die Regionalplanungsbehörde des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens darauf hingewiesen, dass der zwischenzeitlich vorliegende Entwurf des Regionalplans für das Plangebiet unter anderem Überschwemmungsbereich festlege. Der RVR hat darum gebeten, darzulegen, inwieweit diese Festlegung im vorliegenden Änderungsverfahren berücksichtigt werde. Im Zuge des Erörterungsverfahrens konnte ein Meinungsausgleich erzielt werden, indem die Begründung um den Aspekt der in Aufstellung befindlichen regionalplanerischen Vorgaben sowie Aussagen zur Vereinbarkeit der Planänderung mit diesen Vorgaben ergänzt wurde.
Kein Meinungsausgleich konnte mit der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK) hergestellt werden. Die IHK lehnt die Planung mit Verweis auf die Eignung der Fläche als Potenzialstandort für gewerbliche Ansiedlungen ab.
Abwägungsmaterial
Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der vorher genannten Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu. Des Weiteren gehören zum Abwägungsmaterial die Ergebnisse der Erörterung mit den nach Landesplanungsrecht zu beteiligenden Trägern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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190,5 kB
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2
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505,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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116,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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125,3 kB
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