Beschlussvorlage - B/16/4785-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1)      Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von insgesamt 6,0 unbefristeten Stellen und die Verlängerung von 15,0 Zeitstellen bis zum 31.08.2020 (bisher bis zum 31.08.2019) und 3,0 Zeitstellen bis zum 31.12.2020 (bisher bis zum 31.12.2019) im Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Fachbereich 3-1-30/Kindertagesbetreuung.

 

2)     Aufgrund der Profilveränderungen beschließt der Rat der Stadt die Einrichtung folgender Stellen für die Erweiterungsgruppen der städtischen Kindertageseinrichtung Stadtmitte:

 

3,0 Fachkraftstellen in Vollzeit

1,0 Fachkraftstelle mit 36,0 Stunden Stellenwert S8a + Zulage S8b TVöD SuE

2,0 Fachkraftstellen mit je 30,0 Stunden

 

1,0 Ergänzungsfachkraftstelle in Vollzeit  Stellenwert S4 TVöD SuE

 

 

3)      Der Rat der Stadt beschließt darüber hinaus die Leistungen von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 465.783 € (ant. Personalkosten für 2019) im Deckungsring Personal (D00000001)

 

Deckungsvorschlag:

 

30% Refinanzierung für zusätzliche 6,0 Stellen Profilveränderungen = 49.170 €

100% Refinanzierung für die Verlängerung der Zeitstellen = ca. 301.883 €

Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit = 114.730 €

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Konsequenzen

Bezug

 

  • Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen über die Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen zum Kindertageseinrichtungsjahr 2019/2020 vom 18.02.2019 (Drucksachen Nr. B/16/4358-01)
  • Beschluss des Jugendhilfeausschuss vom 02.07.2014 (Drucksachen Nr. B/16/0075-01)

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

ja  [X] siehe Zeilen 76-91

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 18.02.2019 die Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder zum Kindertageseinrichtungsjahr 2019/2020 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) beschlossen. Die Genehmigung der Profile durch das Land Nordrhein-Westfalen wird im Juni 2019 erwartet.

 

Der Bedarf an Betreuungsplätzen entwickelt sich gegenüber den Prognosen von vor einigen Jahren weiter steigend. Diese Bedarfslage macht es erforderlich, das Platzangebot in Oberhausen sowohl mit temporären als auch mit dauerhaften Lösungen zu erweitern. Dies ergibt sich nicht nur aus der Bedarfskalkulation für das KJ 2019/2020, die nach wie vor einen Anstieg der Kinderzahlen verzeichnet, sondern auch aus der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 6 Jahren.

 

Für die städtischen Kindertageseinrichtungen bleiben die Platzausweitungen der vergangenen 5 Jahren in den städtischen Kindertageseinrichtungen im gleichen Maße auch für das Kindergartenjahr 2019/2020 erforderlich.

 

Zum Kindertageseinrichtungsjahr 2014/2015 hat der Jugendhilfeausschuss seinerzeit beschlossen die plus-KITA-Förderung gemäß §§ 16a sowie 21a KiBiz für den maximalen Förderzeitraum von fünf Jahren zu gewähren (Drucksache B/16/0075-01).

Die Förderung der Sprachfördereinrichtungen gemäß §§ 16b in Verbindung mit 21b KiBiz wurde zunächst auf zwei Jahre festgelegt, in Erwartung bevorstehender Entwicklung und Qualifizierungen zu neuen Sprachförderinstrumenten.

In der Arbeitsgruppe „Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflege“ nach § 78 SGB VIII, in der alle Träger von Kindertageseinrichtungen vertreten sind, verständigte man sich darauf diese Förderung auf den max. Förderzeitraum von fünf Jahren fortzusetzen, analog zu den plusKITA, somit bis Ablauf des KJ 2019/2020.

 

Die Zeitstellen, die zum KJ 2019/2020 bzw. zum 31.12.2019 ablaufen, sind um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Für diese Stellen besteht eine 100%ige Förderung.

 

Aufgrund der jährlichen Profilplanung stehen ab dem  KJ 2019/2020 nachfolgend aufgeführte Veränderungen an:

 

KTE Stadtmitte

 

Veränderungen:

Zum neuen Kindergartenjahr wird die Städtische Kindertageseinrichtung Stadtmitte um 3 weitere Gruppen erweitert und bezieht dann einen Neubau, dessen Fertigstellung für Juli 2019 geplant ist. Für die Erweiterungsgruppen ist die Einrichtung von weiteren Stellen erforderlich.

Erfordernis:

-          Aufstockung von 213,0 Fachkraftstunden

-          Aufstockung von 39,0 Ergänzungskraftstunden

 

Umsetzung:

Einrichtung von  3 Fachkraftstellen in Vollzeit (3,0 zusätzliche Planstellen)

    1 Fachkraftstelle mit 36,0 Stunden (1,0 zusätzliche Planstelle)

    2 Fachkraftstellen mit je 30,0 Stunden (2x 0,5 zusätzl. Planstellen)

 

Stellenwert aller Fachkraftstellen S8a mit Zulage nach S8b TVöD SuE

 

Einrichtung von  1,0 Ergänzungskraftstelle in Vollzeit (1,0 zusätzliche Planstelle)

Stellenwert   S4 TVöD SuE

 

 

Finanzielle Auswirkungen/ anteilige Personalkosten (PK) nach KGSt.:

 

Für das Jahr 2019 wird eine überplanmäßige Ausgabe bei den Personalkosten in Höhe von ca. 163.900 € notwendig sein. Abzüglich der Landesförderung verbleiben 114.730 €, die durch die Stadt zu tragen sind.

 

 

KTE Stadtmitte

PK/ Jahr

Refinanzierung durch Landesmittel 30%

Verbleibende PK Kommune

 

3,0 Fachkraftstellen Vollzeit

S8a mit Zulage S8b TVöD SuE

186.300 €

 55.890 €

130.410 €

 

 

1,0 Fachkraftstelle 36,0 Stunden

S8a mit Zulage S8b TVöD SuE

 57.323 €

 17.196 €

 40.127 €

 

2,0 Fachkraftstellen mit je 30,0 Stunden (Teilzeit)

S8a mit Zulage S8b TVöD SuE

 95.538 €

 28.661 €

 66.877 €

 

1,0 Ergänzungsfachkraft Vollzeit

 54.200 €

 16.260 €

 37.940 €

Gesamt

6,0 Stellen

393.361 €

118.007 €

275.354 €

 

Anteilige Kosten für 2019

163.900 €

 49.170 €

114.730 €

 

Ab dem Jahr 2020 sind ca. 393.361 € zusätzliche Personalkosten lt. KGSt einzuplanen. Abzüglich der Landesförderung verbleiben 275.354 € / Jahr, die durch die Stadt zu tragen sind.

 

Zeitstellen bis 31.08.2020

Stellenwert

Anteilig 2019

Anteilig 2020

3 Teilzeit (1,5)

S4 TVöD SuE

 27.100 €

 54.200 €

1 Teilzeit (0,5)

2 Vollzeit (2,0)

S8a TVöD SuE

 47.083 €

 94.167 €

12 Teilzeit (6,0)

5 Vollzeit (5,0)

S8a + S8b TVöD SuE

227.700 €

455.400 €

15,0 Stellen

 

301.883 €

603.767 €

Zeitstellen bis 31.12.2020

 

 

 

6 Teilzeit (3,0)

S8a + S8b TVöD SuE

0

186.300€

Gesamt

 

301.883 €

790.067 €

 

Für die Verlängerung der Zeitstellen werden Personalkosten lt. KGSt anteilig für 2019 in Höhe von 301.883 € und für 2020 anteilig 790.067 € erforderlich. Da es sich bei den Zeitstellen um Projektstellen wie Inklusion oder Sprachkita handelt, werden diese zu 100% gefördert.

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