Beschlussvorlage - B/16/4727-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Oberhausen in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes die Einrichtung von 14 Vollzeitplanstellen im Bereich 6-1/Feuerwehr

 

Der Rat der Stadt beschließt darüber hinaus die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 1.147.100,- EUR im Deckungsring Personal (D00000001).

 

Deckungsvorschlag

70 % Refinanzierung über den Gebührenhaushalt

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X] –siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach § 3, Absatz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) unterhalten Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung und sind im Katastrophenschutz zur landesweiten Hilfe verpflichtet.

 

Weiterhin haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.

 

Der erste Brandschutzbedarfsplan wurde am 11.12.2000 vom Rat der Stadt beschlossen, sowie im Rat der Stadt am 15.12.2008 und 19.11.2012 fortgeschrieben und steht nun erneut zur Fortschreibung an.

Die Firma Luelf & Rinke wurde beauftragt, gemeinsam mit der Feuerwehr unter Beteiligung des Bereichs 4-1/Personal und Organisation die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes durchzuführen.

 

Ein Brandschutzbedarfsplan muss auf der Grundlage des örtlichen Gefahrenpotenzials durch Feststellungsbeschluss des Rates das politisch gewollte und verantwortete Sicherheitsniveau in einer Gemeinde dokumentieren.

 

Brandschutzbedarfspläne enthalten deshalb:

 

  • Eine Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen Zuständigkeitsbereich (Risikoanalyse).
  • Eine Festlegung der gewünschten Qualität der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistung (Schutzzielbeschreibung, Schutzzielfestlegung).
  • Eine Ermittlung der zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personal- und Sachmittel (Ressourcen).

 

Die Risikoanalyse umfasst zum einen die Beschreibung möglicher Gefahrenlagen entsprechend den örtlichen Verhältnissen, zum anderen muss das tatsächliche Einsatzaufkommen nach absoluten Zahlen, Einsatzdauer, räumlicher Verteilung und Gleichzeitigkeit von Einsätzen ermittelt und aufbereitet werden.

 

Beim Schutzziel muss durch den Rat der Stadt festgelegt werden,

 

      welche Einsatztätigkeiten mit wie viel Einsatzpersonal (Funktionsstärke)

      in welcher Zeit (Hilfsfrist)

      in wie viel Prozent der Einsätze (Erreichungsgrad)

 

durchgeführt werden sollen.

 

Aufgrund der Risikoanalyse und unter Berücksichtigung des Schutzzieles sind anschließend die Ermittlungen der zur Erfüllung der Einsatzaufgaben erforderlichen Ressourcen wie z. B. Personal, Fahrzeuge, technische Geräte, Ausrüstungen etc. festzulegen.

 

Es muss u. a. aufgrund der örtlichen Verhältnisse darüber entschieden werden, mit welcher Gesamtstärke der Feuerwehr (Funktionsstellen) die vorgegebenen Ziele erreicht werden können.

 

Die Firma Luelf & Rinke wurde beauftragt, unter Beteiligung der Bereiche 6-1/Feuerwehr und 4-1/Personal und Organisation, die Risikoanalyse, die Schutzzielfestlegung und die Ressourcenermittlung einer Überprüfung zu unterziehen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind der als Anlage beigefügten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes zu entnehmen.

 

Die Umsetzung des erarbeiteten BSBP‘s hat in Oberhausen zur Folge, dass  auf Grundlage der risikoabhängigen und frequenzabhängigen Bemessung und unter Beachtung eines dienstplanerisch umsetzbaren, einheitlichen Besetzungsmodells in der Leitstelle zwei weitere Antretefunktionen (Disposition) rund–um-die-Uhr im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst notwendig sind. Zudem ist die zusätzliche kontinuierliche Vorhaltung eines Lagedienstführers vor dem Hintergrund der Risikostruktur des Stadtgebietes sowie der Entwicklung der Einsatzstruktur der Feuerwehr und des Rettungsdienstes erforderlich. Hierfür muss eine Antretefunktion (Lagedienstführer) rund–um-die-Uhr im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst eingerichtet werden.

Zudem beziffert der Gutachter bauliche Mängel und Handlungsbedarfe an allen Standorten.

 

Stellenbedarf

Um die zwei zusätzlichen Antretefunktionen (Disposition) zu besetzen, ist die Einrichtung von entsprechenden Stellen erforderlich. Grundlage für die Berechnung ist der für den mittleren feuerwehrtechnischen Alarmdienst gültige Personalfaktor von 5,18. D. h. um eine Funktion 24,0 Stunden an 365 Tagen im Jahr sicherstellen zu können, sind fünf Vollzeitstellen bzw. Einsatzbeamte/innen notwendig, dies entspricht einen Personalmehrbedarf von 10 Vollzeitstellen in der Disposition (A9 LBesG). Um eine gleichmäßige Aufteilung auf die drei Wachabteilungen vornehmen zu können, ist es ausreichend, wenn nur neun Stellen eingerichtet werden.

Geht man im Führungsdienst von einem ähnlichen Personalfaktor aus, so werden 5 Vollzeitplanstellen zur Besetzung der Führungsfunktion „Lagedienstführer“ (A11 LBesG) benötigt.

 

Kosten / Refinanzierung

Die Personalkosten betragen gem. den KGST Richtwerten jährlich:

 

A9 m.D (vorb. BWK)      =  76.900,-  x    9  =    692.100,- EUR

A11 d.D. (vorb. BWK)    =  91.000,-  x    5  =    455.000,- EUR

Gesamt =  1.147.100,- EUR

 

Das Gesamtvolumen der 14 Stellen beträgt jährlich 1.147.100,- EUR

 

Eine Refinanzierung der durch die zusätzlichen Stellenbesetzungen entstehenden Personalkosten, wird im Rahmen der Gebührenkalkulation durch die Krankenkassen zu 70% erfolgen. 

Bei einem Gesamtvolumen von 1.147.100,- EUR und einer Refinanzierung von insgesamt

802.970,- EUR (70%) ergeben sich Restkosten für die o.g. 14 Stellen von 344.130,- EUR.

 

Besetzung der Stellen

Die 14 neu einzurichtenden Stellen wurden bereits in der Personalbedarfsplanung des mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes einbezogen und die Ausbildungszahlen entsprechend angepasst. Zudem sollen sechs Personen im mittleren Dienst über eine externe Ausschreibung eingestellt werden und drei Personen den Aufstieg in den gehobenen Dienst ermöglicht werden.

 

Die entsprechenden Beteiligungsverfahren werden derzeit parallel durchgeführt.

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Anlagen

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