Antragsvorlage - A/16/4782-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt folgende Punkte:

 

1. Die Tages- und Kurzzeitpflege sowie die „Junge Pflege“ müssen ausgebaut werden. Hierzu zählt nicht nur die Erweiterung der Pflegeplätze, sondern auch die Entwicklung bzw. Verbesserung von Qualitätsstandards.

 

2. Das Angebot der „Interkulturellen Pflege“ muss weiterentwickelt und von der Stadt Oberhausen umfangreicher beworben werden.

 

3. Der Angebotsausbau der Demenz-Wohngemeinschaften ist anzustreben. Die bisher noch ausreichende Anzahl von Demenz-Wohngemeinschaften muss zukunftsorientiert und bedarfsgerecht angepasst werden.

 

4. Der Umbau von bestehenden Wohnungen sollte gefördert werden. Bei dieser Planung ist Unterpunkt 8 aus dem interfraktionellen Antrag (A/16/4177-02) – Senioren im Mittelpunkt – zu berücksichtigen bzw. zu integrieren.

Hierbei ist unter anderem die frauengerechte Wohn- und Altersplanung in Bezug auf die Feminisierung des Alters zu beachten, und entsprechende Lösungsansätze sind zu erarbeiten.

Die derzeitige Beratung im Bereich des seniorengerechten Wohnens muss hierfür neu konzipiert werden. Die Beratung sollte nicht nur passiv erfolgen, sondern ist auch aktiv zu gestalten. Zusätzlich zur Beratung über seniorengerechtes Wohnen muss auch eine Beratung für Wohnungsbaugesellschaften, freien Trägern, etc. angeboten werden.

 

 

Zu den genannten Punkten sind von der Stadt Oberhausen Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und dann dem Rat der Stadt bis zum Ende des Jahres 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen. Nach der Beschlussfassung sollen die Handlungsempfehlungen zusätzlich als Arbeitsgrundlage für die sechs beschlossenen Quartiersbüros in Oberhausen dienen und deshalb in die Aufgabenbeschreibung für die Büros integriert werden. Hier sollte ebenfalls der interfraktionelle Antrag A/16/4177-02 Berücksichtigung finden.

 

Außerdem wird die Stadt Oberhausen beauftragt, bei der Entwicklung der Handlungsempfehlungen die örtlichen Wohnungsbaugesellschaften zu beteiligen. Für die Umsetzung und weitere Vorgehensweise ist die Akquise von Fördermitteln zu forcieren.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die örtliche Planung gemäß §7 Alten- und Pflegegesetz NRW ist für die Ausrichtung und Entwicklung der Angebote sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich eine Arbeitsgrundlage. Die Planung ist nicht nur ein sehr wichtiges Instrument zur Alten- und Pflegearbeit vor Ort, sie ist auch für die Strukturen einiger Lebensbereiche relevant und gehört zur integrierten Sozialstadtplanung.

Daher ist es besonders wichtig, Schlussfolgerungen aus der örtlichen Planung (01.01.2018 – 31.12.2022) zu ziehen und konkrete Handlungsansätze sind zu formulieren. Hierbei sollte insbesondere der Ausbau der Kurzzeit- und Tagespflege hervorgehoben werden.

Die persönlichen Interessen der älteren Menschen und die medizinischen Möglichkeiten haben zu einem Umdenken in der Kurzzeit- und Tagespflege geführt. Seit der letzten Alten- und Pflegeplanung aus dem Jahr 2016 hat sich dieser Bereich positiv entwickelt. Um dem demografischen Wandel zu begegnen und der persönlichen Entwicklung im Alter gerecht zu werden, muss dieser Bereich stets weiterentwickelt werden.

 

Das gewohnte Umfeld, die bekannte Nachbarschaft und vor allem der Verbleib in der eigenen Wohnung ist für viele ältere Menschen ein wichtiger Bestandteil in ihrem Leben. Durch Umbaumaßnahmen in den Wohnungen kann nicht nur der Aufenthalt in den eigenen vier Wänden verlängert, sondern auch der Übergang in die stationäre Pflege hinausgezögert werden. Von möglichen Umbaumaßnahmen profitieren nicht nur die Mieter, sondern auch teilnehmende Wohnungsbaugesellschaften. Durch vertretbare Baumaßnahmen können die Gesellschaften die langjährigen Mieter auch in ihrem neuen Lebensabschnitt begleiten.

 

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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