Beschlussvorlage - B/16/4827-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der JHA beschließt, dass der anerkannte Träger der Jugendhilfe Kinderzentren Kunterbunt gGmbH (KiKu) die Trägerschaft für die geplante Kindertageseinrichtung am Standort Max-Planck-Ring (Investorenmodell) übernehmen wird. Die Kindertageseinrichtung wird siebengruppig geplant, wobei vier Gruppen als Betriebskindergarten für diverse Oberhausener Unternehmen laufen werden und drei Gruppen dem öffentlichen Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

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Sachverhalt

Begründung

 

Laut § 24 SGB VIII hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, ab dem vollendeten 3. Lebensjahr besteht der Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Wie in der Beschlussvorlage des Rates der Stadt am 18. Februar 2019 dargestellt (vgl. Drucksache-Nummer: B/16/4358-01), erfordert der Anstieg der Kinderzahlen in Oberhausen eine Ausweitung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, um diesem Rechtsanspruch gerecht werden zu können. Neben temporären Lösungen, die den akuten Platzbedarf decken sollen, strebt die Fachverwaltung vornehmlich dauerhafte Lösungen des KTE-Ausbaus an.

 

Bereits zu Beginn des Jahres 2016 wurde mit der Berichterstattung zum „Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen 2016“ (Drucksache-Nr. M/16/1799-01) im Jugendhilfeausschuss öffentlich, dass stadtweit zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Durch die, über mehrere Jahre, steigenden Kinderzahlen, kann dieser zusätzliche Bedarf nicht kurzfristig gedeckt werden. Trotz der Schaffung weiterer Betreuungsplätze durch diverse Neubauprojekte und Erweiterungsbauten befindet sich die Stadt Oberhausen seither im KTE-Ausbau. Über Bedarfe und Baumaßnahmen im Zuge des KTE-Ausbaus wird fortlaufend im JHA berichtet. Darüber hinaus steht die Fachverwaltung über die AG nach § 78 SGB VIII Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege (KTE/KTP) im ständigen Austausch mit den Trägervertreter*innen der in Oberhausen ansässigen Kindertageseinrichtungen.

 

Seit Bekanntwerden des notwendigen Ausbaubedarfes zu Beginn des Jahres 2016 wurden die Träger der freien Jugendhilfe, die in der Arbeitsgruppe KTE/KTP nach § 78 SGB VIII vertreten sind, in regelmäßigen Abständen dahingehend befragt, ob grundsätzliches Interesse an der Übernahme der Trägerschaft neuer Einrichtungen besteht, bzw. ob bereits bestehende Einrichtungen erweitert werden können/sollen. Die Fachverwaltungen der Bereiche 0-7/ Strategisches Immobilienmanagement und 3-1/ Kinder, Jugend prüfen fortlaufend Flächen und Bauobjekte bezüglich ihrer Eignung als Standort einer KTE. Eröffnen sich Flächen im Oberhausener Stadtgebiet, die für den Bau einer Kindertageseinrichtung geeignet sind und in unmittelbarer Nähe zu bereits bestehenden Einrichtung liegen, so werden in einem ersten Schritt gezielt diejenigen Träger aus der direkten Nachbarschaft auf mögliche Übernahme der Trägerschaft angesprochen. Besteht kein Interesse, so werden auch die übrigen freien Träger in Oberhausen über die AG nach § 78 SGB VIII Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege (KTE/KTP) diesbezüglich befragt. Wenn kein freier Träger von Kindertageseinrichtungen Interesse bekundet, muss die Stadt als kommunaler Träger einer neuen Kindertageseinrichtung auftreten.  

 

Neubau Max-Planck-Ring – Kinderzentren Kunterbunt gGmbH

Der Standort Max-Planck-Ring befindet sich im Sozialraum 71 – Oberhausen Mitte/Styrum. Laut Bedarfskalkulation für das Kindertageseinrichtungsjahr (KJ) 2019/20 besteht der aktuelle Bedarf in diesem Sozialraum darin, 6 zusätzliche Gruppen in Kindertageseinrichtungen zu schaffen.

 

Bezogen auf den konkreten Standort Max-Planck-Ring ist die Gehring-Group mit dem Ziel einen Betriebskindergarten zu errichten als Investor auf den Bereich 3-1 zugegangen. Im weiteren Beratungs- und Planungsprozess eröffnete sich die Möglichkeit, über vier Gruppen für einen Betriebskindergarten hinaus weitere drei Gruppen zu schaffen, die dem öffentlichen Bedarf zur Verfügung gestellt werden sollen. So soll vorbehaltlich der Zustimmung durch den LVR insgesamt eine siebengruppige Kindertageseinrichtung für 40 Unter-3-Jährige sowie 80 Über-3-Jährige (2 x Typ I, 3 x Typ II und 2 x Typ III) entstehen. Als Träger, welcher auf einen großen Erfahrungsschatz im Bereich der betrieblichen Kindertagesbetreuung in anderen Kommunen zurückgreifen kann, wird die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH die Einrichtung betreiben.

 

Kinderzentren Kunterbunt gGmbH ist bereits als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt (vgl. Anlage 1) und hat sich in der Junisitzung der AG nach § 78 SGB VIII KTE/KTP den hiesigen Trägern vorgestellt. Darüber hinaus sind in der Fachausschusssitzung ein Vertreter von Kinderzentren Kunterbunt sowie der Investor des Bauprojektes anwesend, die den Träger und das Bauvorhaben vorstellt und für etwaige Fragen zur Verfügung stehen.

 

Nach aktuellem Planungsstand ist mit einer Fertigstellung zum KJ 2020/21 zu rechnen.

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Anlagen

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