Beschlussvorlage - B/16/4785-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen im Kindertageseinrichtungsjahr (KJ) 2019/2020 in städtischen Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Birgit Kempkens
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.06.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
03.07.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
08.07.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1) Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von insgesamt 6,0 unbefristeten Stellen und die Verlängerung von 15,0 Zeitstellen bis zum 31.08.2020 (bisher bis zum 31.08.2019) und 3,0 Zeitstellen bis zum 31.12.2020 (bisher bis zum 31.12.2019) im Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Fachbereich 3-1-30/Kindertagesbetreuung.
2) Aufgrund der Profilveränderungen beschließt der Rat der Stadt die Einrichtung folgender Stellen für die Erweiterungsgruppen der städtischen Kindertageseinrichtung Stadtmitte:
3,0 Fachkraftstellen in Vollzeit
1,0 Fachkraftstelle mit 36,0 Stunden Stellenwert S8a + Zulage S8b TVöD SuE
2,0 Fachkraftstellen mit je 30,0 Stunden
1,0 Ergänzungsfachkraftstelle in Vollzeit Stellenwert S4 TVöD SuE
3) Der Rat der Stadt beschließt darüber hinaus die Leistungen von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 465.783 € (ant. Personalkosten für 2019) im Deckungsring Personal (D00000001)
Deckungsvorschlag:
30% Refinanzierung für zusätzliche 6,0 Stellen Profilveränderungen = 49.170 €
100% Refinanzierung für die Verlängerung der Zeitstellen = ca. 301.883 €
Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit = 114.730 €
Konsequenzen
Bezug
- Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen über die Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen zum Kindertageseinrichtungsjahr 2019/2020 vom 18.02.2019 (Drucksachen Nr. B/16/4358-01)
- Beschluss des Jugendhilfeausschuss vom 02.07.2014 (Drucksachen Nr. B/16/0075-01)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X] siehe Zeilen 76-91
b) Sonstige
Sachverhalt
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 18.02.2019 die Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder zum Kindertageseinrichtungsjahr 2019/2020 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) beschlossen. Die Genehmigung der Profile durch das Land Nordrhein-Westfalen wird im Juni 2019 erwartet.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen entwickelt sich gegenüber den Prognosen von vor einigen Jahren weiter steigend. Diese Bedarfslage macht es erforderlich, das Platzangebot in Oberhausen sowohl mit temporären als auch mit dauerhaften Lösungen zu erweitern. Dies ergibt sich nicht nur aus der Bedarfskalkulation für das KJ 2019/2020, die nach wie vor einen Anstieg der Kinderzahlen verzeichnet, sondern auch aus der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 6 Jahren.
Für die städtischen Kindertageseinrichtungen bleiben die Platzausweitungen der vergangenen 5 Jahren in den städtischen Kindertageseinrichtungen im gleichen Maße auch für das Kindergartenjahr 2019/2020 erforderlich.
Zum Kindertageseinrichtungsjahr 2014/2015 hat der Jugendhilfeausschuss seinerzeit beschlossen die plus-KITA-Förderung gemäß §§ 16a sowie 21a KiBiz für den maximalen Förderzeitraum von fünf Jahren zu gewähren (Drucksache B/16/0075-01).
Die Förderung der Sprachfördereinrichtungen gemäß §§ 16b in Verbindung mit 21b KiBiz wurde zunächst auf zwei Jahre festgelegt, in Erwartung bevorstehender Entwicklung und Qualifizierungen zu neuen Sprachförderinstrumenten.
In der Arbeitsgruppe „Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflege“ nach § 78 SGB VIII, in der alle Träger von Kindertageseinrichtungen vertreten sind, verständigte man sich darauf diese Förderung auf den max. Förderzeitraum von fünf Jahren fortzusetzen, analog zu den plusKITA, somit bis Ablauf des KJ 2019/2020.
Die Zeitstellen, die zum KJ 2019/2020 bzw. zum 31.12.2019 ablaufen, sind um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Für diese Stellen besteht eine 100%ige Förderung.
Aufgrund der jährlichen Profilplanung stehen ab dem KJ 2019/2020 nachfolgend aufgeführte Veränderungen an:
KTE Stadtmitte
Veränderungen:
Zum neuen Kindergartenjahr wird die Städtische Kindertageseinrichtung Stadtmitte um 3 weitere Gruppen erweitert und bezieht dann einen Neubau, dessen Fertigstellung für Juli 2019 geplant ist. Für die Erweiterungsgruppen ist die Einrichtung von weiteren Stellen erforderlich.
Erfordernis:
- Aufstockung von 213,0 Fachkraftstunden
- Aufstockung von 39,0 Ergänzungskraftstunden
Umsetzung:
Einrichtung von 3 Fachkraftstellen in Vollzeit (3,0 zusätzliche Planstellen)
1 Fachkraftstelle mit 36,0 Stunden (1,0 zusätzliche Planstelle)
2 Fachkraftstellen mit je 30,0 Stunden (2x 0,5 zusätzl. Planstellen)
Stellenwert aller Fachkraftstellen S8a mit Zulage nach S8b TVöD SuE
Einrichtung von 1,0 Ergänzungskraftstelle in Vollzeit (1,0 zusätzliche Planstelle)
Stellenwert S4 TVöD SuE
Finanzielle Auswirkungen/ anteilige Personalkosten (PK) nach KGSt.:
Für das Jahr 2019 wird eine überplanmäßige Ausgabe bei den Personalkosten in Höhe von ca. 163.900 € notwendig sein. Abzüglich der Landesförderung verbleiben 114.730 €, die durch die Stadt zu tragen sind.
| KTE Stadtmitte | PK/ Jahr | Refinanzierung durch Landesmittel 30% | Verbleibende PK Kommune |
| 3,0 Fachkraftstellen Vollzeit S8a mit Zulage S8b TVöD SuE | 186.300 € | 55.890 € | 130.410 €
|
| 1,0 Fachkraftstelle 36,0 Stunden S8a mit Zulage S8b TVöD SuE | 57.323 € | 17.196 € | 40.127 € |
| 2,0 Fachkraftstellen mit je 30,0 Stunden (Teilzeit) S8a mit Zulage S8b TVöD SuE | 95.538 € | 28.661 € | 66.877 € |
| 1,0 Ergänzungsfachkraft Vollzeit | 54.200 € | 16.260 € | 37.940 € |
Gesamt | 6,0 Stellen | 393.361 € | 118.007 € | 275.354 € |
| Anteilige Kosten für 2019 | 163.900 € | 49.170 € | 114.730 € |
Ab dem Jahr 2020 sind ca. 393.361 € zusätzliche Personalkosten lt. KGSt einzuplanen. Abzüglich der Landesförderung verbleiben 275.354 € / Jahr, die durch die Stadt zu tragen sind.
Zeitstellen bis 31.08.2020 | Stellenwert | Anteilig 2019 | Anteilig 2020 |
3 Teilzeit (1,5) | S4 TVöD SuE | 27.100 € | 54.200 € |
1 Teilzeit (0,5) 2 Vollzeit (2,0) | S8a TVöD SuE | 47.083 € | 94.167 € |
12 Teilzeit (6,0) 5 Vollzeit (5,0) | S8a + S8b TVöD SuE | 227.700 € | 455.400 € |
15,0 Stellen |
| 301.883 € | 603.767 € |
Zeitstellen bis 31.12.2020 |
|
|
|
6 Teilzeit (3,0) | S8a + S8b TVöD SuE | 0 | 186.300€ |
Gesamt |
| 301.883 € | 790.067 € |
Für die Verlängerung der Zeitstellen werden Personalkosten lt. KGSt anteilig für 2019 in Höhe von 301.883 € und für 2020 anteilig 790.067 € erforderlich. Da es sich bei den Zeitstellen um Projektstellen wie Inklusion oder Sprachkita handelt, werden diese zu 100% gefördert.
