Antragsvorlage - A/16/4804-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Schulausschuss der Stadt Oberhausen beschließt die Einführung der Praxisintegrierten ErzieherInnenausbildung in Oberhausen zum Sommer 2020 zu prüfen und beauftragt in diesem Sinne die folgenden Maßnahmen:

  1. Die Verwaltung wird gebeten mit der Schulleitung des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs Gespräche über die Einrichtung des dreijährigen Bildungsgangs „Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik – Praxisintegrierte Ausbildung“ zu führen und zu prüfen, ob zum Schuljahr 2020/2021 von Seiten der Schule ein solcher Bildungsgang realisierbar ist.
  2. Wenn es von der Schule keine Bedenken gibt, wird die Verwaltung gebeten im Herbst 2019 eine entsprechende Beschlussvorlage für Schulausschuss und Rat einzubringen, damit Ende 2019 die notwendige Genehmigung des Bildungsgangs bei der Bezirksregierung beantragt werden kann.
  3. Die Stadt Oberhausen berücksichtigt ggf. das neue Angebot bei der Planung der Einrichtung von Ausbildungsplätzen und bietet für das Ausbildungsjahr 2020  mindestens 10 Ausbildungsplätze für die Praxisintegrierte ErzieherInnenausbildung an den städtischen Kindertageseinrichtungen an.
  4. Die Verwaltung nimmt Gespräche mit allen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen und den Trägern des offenen Ganztags an Grundschulen bezüglich einer Beteiligung an der Praxisintegrierten ErzieherInnenausbildung auf. Sie informiert den Schulausschuss bis zum Herbst 2019 über die Ergebnisse dieser Gespräche.
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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Im Rahmen der sogenannten Praxisintegrierten Ausbildung (PIA) wird die dreijährige fachschulische Ausbildung in Verbindung mit einer vergüteten Anstellung in einer sozialpädagogischen Einrichtung zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn absolviert. Andere Städte wie z.B. unsere Nachbarstadt Duisburg haben einen solchen Bildungsgang an einem Berufskolleg bereits eingerichtet und haben zudem einen Teil der bisherigen Praktikumsplätze für das Anerkennungsjahr in neue Ausbildungsplätze für die praxisintegrierte Ausbildung umgewandelt.

Bislang gibt es in Oberhausen nur das alte Modell der ErzieherInnenausbildung. Dabei schließt ein einjähriges Praktikum (Anerkennungsjahr) an eine zweijährige schulische Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik an. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung sind die Personen „staatlich anerkannte ErzieherInnen“. Während der schulischen Ausbildung in den ersten beiden Jahren erhalten die Schüler und Schülerinnen keine Ausbildungs- oder Praktikantenvergütung. Erst mit Beginn des Anerkennungsjahres wird ein Praktikumsgehalt bezahlt.

Um die schulische Ausbildung zum/zur Erzieher*in attraktiver zu gestalten, wurde durch den Ausschuss für Schule und Bildung des Landtages NRW im November 2018 die fünfte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Berufskolleg beschlossen, wodurch die Praxisintegrierte Ausbildung offiziell für die Fachschulen für Sozialpädagogik eingeführt wurde. Dadurch ist neben der traditionellen schulischen Ausbildung (Konsekutive Form) auch eine weitere Organisationsform (Praxisintegriert) möglich. Diese „Praxisintegrierte Ausbildung“ (PIA) zum/zur staatlich geprüften ErzieherIn wird ebenfalls in 3 Jahren absolviert, allerdings wechseln sich hier Theorie- und Praxisinhalte bereits mit Beginn der schulischen Ausbildung ab.

Die Zugangsvoraussetzungen lauten wie folgt:

  • einschlägige Ausbildung (wie Kinderpfleger, Heilerziehungspflegeassistenten) oder
  • Fachhochschulreife im Bereich Gesundheit und Soziales oder
  • Hochschul- bzw. Fachhochschulzugangsberechtigung und ein 900stündiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung (oder Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst im sozialpädagogischen Bereich) oder
  • Fachoberschulreife und eine fachfremde Ausbildung und ein 900stündiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung (oder Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst im sozialpädagogischen Bereich) oder
  • Fachoberschulreife und eine Tätigkeit im einschlägigen Bereich von mindestens fünf Jahren.

 

Ebenso sind die vorgeschriebenen Lerninhalte in beiden Organisationsformen gleich. Durch den intensiveren Theorie-Praxis-Transfer in der praxisintegrierten Form besteht dennoch eine dauerhafte Möglichkeit die Lerninhalte zeitnah zu überprüfen.

 

Für die Durchführung der Praxiseinsätze sind von den Personen bereits von Beginn an Kooperationspartner zu gewinnen. Die Zuständigkeit für die Ausbildung liegt hauptverantwortlich bei den Fachschulen. Zur weiteren Steigerung der Attraktivität ist in den Tarifverhandlungen 2018 zwischen den Tarifparteien eine tarifliche Bezahlung für die gesamten 3 Jahre der „Praxisintegrierten Ausbildung“ im TVAöD –Besonderer Teil Pflege- vereinbart worden. Entsprechende Regelungen wurden kürzlich auch für den Bereich des TVL getroffen und waren Gegenstand der letzten Tarifrunden bei den größeren freien Trägern wie der AWO. Somit existiert inzwischen für alle Beteiligten ein verlässlicher rechtlicher Rahmen.

Die Einführung der Praxisintegrierten ErzieherInnenausbildung in Oberhausen ist ein wichtiger Baustein zur Gewinnung von pädagogischen Fachkräften, die in unseren Kindertageseinrichtung sowie im offenen Ganztag an den Grundschulen dringend gebraucht werden.

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