Berichtsvorlage - M/16/4752-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 25.06.2012 (B/15/2076-01) HSP 2012 Nr. 173 und des Frauenförderplans 2011-2016 wurde die Alternierende Teleheimarbeit als Arbeitszeitmodell eingeführt.

Die Teleheimarbeit wird ausschließlich als Alternierende Teleheimarbeit angeboten, d. h. die Arbeitsleistung wird technikunterstützt teilweise in der Dienststelle und teilweise in der Privatwohnung erbracht.

Im Vorfeld wurde ein Pilotprojekt durchgeführt, um die Grundlagen zu erproben und mit Hilfe der Teilnehmer*innen zu optimieren.

Das Konzept des Pilotprojektes Alternierenden Teleheimarbeit wurde durch eine Projektgruppe erstellt, die sich aus Vertreter*innen der Gleichstellungsstelle, des Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung, des Datenschutzes und des Bereiches 4-1/Personal und Organisation zusammengesetzt hat. Die Teilnehmer*innen des Pilotprojektes wurden durch den Bereich 4-1/Personal und Organisation begleitet.

An dem Pilotprojekt Alternierende Teleheimarbeit haben 14 Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung Oberhausen aus allen Dezernaten und in verschiedenen Lebenssituationen teilgenommen, davon waren 5 Mitarbeiter*innen Teilzeitkräfte, 9 Mitarbeiter*innen waren Vollzeitkräfte.

Alle Mitarbeiter*innen bewerteten die Teilnahme an der Alternierenden Teleheimarbeit persönlich und dienstlich positiv.

Das Pilotprojekt der Alternierenden Teleheimarbeit endete zum 31.12.2015. Die Teilnehmer*innen am Pilotprojekt haben die Option erhalten, weiterhin an der Alternierenden Teleheimarbeit teilzunehmen. Zurzeit nehmen 13 Mitarbeiter*innen des Pilotprojektes nach wie vor teil.

Im Anschluss wurde unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen durch die Projektgruppe eine Dienstvereinbarung erarbeitet, um die Alternierende Teleheimarbeit dauerhaft als Arbeitszeitmodell zu etablieren. Die Dienstvereinbarung zur Alternierenden Teleheimarbeit wurde am 23.05.2017 unterschrieben, zu klären blieb jedoch noch die Durchführung der notwendigen Gefährdungsbeurteilungen.

Nach Abschluss des diesbezüglichen Beteiligungsverfahrens im November 2017 konnten die Prüfungen zur Einrichtung eines Teleheimarbeitsplatzes gestartet werden.

Eine Übersicht über das Verfahren zur Prüfung eines Antrages zur Teilnahme an der Alternierenden Teleheimarbeit, wie es in der Dienstvereinbarung festgelegt und mit allen Beteiligten abgestimmt wurde, ist dem Sachstand als Anlage 1 beigefügt.

Derzeit liegen 58 neue Anträge vor, davon wurde 1 zurückgezogen, 2 sind zurück gestellt und  8 Mitarbeiter*innen arbeiten in Teleheimarbeit. Zusammen mit den 13 Mitarbeitern*innen aus dem Pilotprojekt gibt es somit aktuell 21 aktive Teilnehmer*innen. Eine detaillierte Übersicht über den Bearbeitungsstand der 58 Neuanträge ist als Anlage 2 beigefügt.

In der ersten Projektphase war der Server der OGM nur für eine geringe Anzahl von Anschlüssen ausgerichtet. Leider konnten die für eine größere Zahl von Teilnehmern*innen erforderlichen erweiterten Serverkapazitäten trotz Beauftragung Ende 2017 noch nicht geschaffen werden. Nach letzter Rückmeldung der OGM sollen die erforderlichen Systemvoraussetzungen bis Mitte Juni 2019 vorliegen. Der aktuelle Sachstand wird in der Sitzung am 27.06.2019 vorgetragen. Wenn die Systemvoraussetzungen geschaffen sind, werden die noch notwendigen Schritte zur Teilnahme kurzfristig umgesetzt.

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Anlagen

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