Beschlussvorlage - B/16/4609-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung einer mobilen Datenerfassung (Hard- und Software) für den Rettungsdienst der Stadt Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Feuerwehr
- Bearbeitung:
- Nicole Kenzer
- Verantwortung:
- Jendrian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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06.06.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Beschlussfassung
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27.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Finanz- und Personalausschuss beschließt die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer mobilen Datenerfassung für den Rettungsdienst der Stadt Oberhausen im Gesamtwert in Höhe von voraussichtlich ca. 250.000,- Euro (Finanzstelle 610002160100000 - Rettungsdienst, Finanzposition 783100 - Auszahlung für Sachanlagen über 410,- €).
Sachverhalt
Begründung
Der Rettungsdienst in Deutschland hat in den letzten Jahren an Komplexität zugenommen. Neben der reinen Transportleistung, die bisher nur als Leistung im Sozialgesetzbuch V genannt wird, ist der Rettungsdienst heutzutage als medizinische Leistung zu sehen.
Das nichtärztliche Rettungsfachpersonal übernimmt in der täglichen Aufgabenwahrnehmung zunehmend mehr medizinische Leistungen. Mit dem Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz - NotSanG) i.d.F. vom 22.05.2013, hat der Gesetzgeber auf diese Änderungen reagiert.
Mit der zunehmenden Verantwortung hat auch eine lückenlose und auswertbare Dokumentation an Bedeutung gewonnen. Auch die notärztliche Dokumentation ist weiterhin notwendiger Bestandteil des Rettungsdienstes und die Dokumentationspflicht ist gesetzlich klar geregelt. So muss das Rettungsdienstfachpersonal mit der Einsatzdokumentation beginnen und die Patientendaten, einsatztaktische Daten und z.B. die initialen Vitalparameter erheben sowie den Behandlungsverlauf und den Transport dokumentieren. Bei Einsätzen, in denen ein/e Notarzt/in tätig wird, obliegt die medizinische Dokumentation dem Notarzt/ der Notärztin. Zudem bestätigt der Notarzt/ die Notärztin mit seiner/ ihrer Unterschrift die Notwendigkeit der Behandlung und des Transportes und trägt die Gesamtverantwortung.
Die erhobenen Daten werden für eine Vielzahl an Verwendungszwecken benötigt, so dient die Dokumentation im Rettungsdienst der weiterbehandelnden Einrichtung als Grundlage für ihre Maßnahmen, steht für juristische Nachfragen, sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich als Beweismittel zur Verfügung und dient den Abrechnungsstellen als Grundlage für die Kostenerstattungen bei den Kostenträgern.
Die Stadt Oberhausen, als Trägerin des Rettungsdienstes, hat nach § 7a Abs. 2 des RettG NRW darauf hinzuwirken, dass geeignete Qualitätsmanagementstrukturen geschaffen werden. Das Qualitätsmanagement soll unter Mitwirkung aller Beteiligten anhand einer differenzierten Datenerfassung und -auswertung eine regelmäßige Analyse der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des Krankentransportes und Rettungsdienstes ermöglichen, um Verbesserungspotenzial zu ermitteln und dessen Umsetzung zu realisieren. Mit einer geeigneten Dokumentation ist eine Qualitätssicherung im Rahmen eines Qualitätsmanagements möglich, da anonymisierte Daten für die Auswertung genutzt werden können. So können zum einen die präklinischen Behandlungsabläufe statistisch ausgewertet werden, aber auch Materialverbrauch oder Meldungen über unerwünschte Medikamentennebenwirkungen nachgewiesen werden.
Die papiergestützte Dokumentation ist bisher die am weitesten verbreitete Dokumentationsart in Deutschland. Seit Einführung des Minimalen Notarztdatensatzes, sind verschiedene Varianten des Papierprotokolls auf dem Markt vorhanden. Das bundeseinheitliche Notarzteinsatzprotokoll, oftmals auch nur kurz als „DIVI-Protokoll“ bezeichnet, stellt seit über 25 Jahren den deutschlandweit akzeptierten medizinischen Dokumentationsstandard dar.
Das Protokoll ist für einen DIN-A3 Bogen optimiert und es werden u.a. folgende Parameter dokumentiert:
• Patienten- /Stammdaten (Personalien und Versicherungsdaten)
• Einsatztechnische Daten (Eingesetztes Rettungsmittel, Einsatzort, Einsatzart, Einsatzzeiten und Ziel)
• Notfallgeschehen, Anamnese, Erstbefund, Vormedikation, Vorbehandlung
• Erstbefunde – Neurologie
• Messwerte
• Erkrankungen
• Verletzungen
• Erstdiagnose
• Verlaufsbeschreibung
• Maßnahmen
• Medikation
• Reanimation/Tod/Todesfeststellung
• Übergabe
• Einsatzverlauf – Besonderheiten
Eine Auswertbarkeit dieser manuell erfassten Daten und Informationen ist aufgrund der Vielzahl der Einsätze, der teilweise frei formulierbaren Schilderungen des Einsatzverlaufs und der daraus resultierenden Einsatzberichte, wenn überhaupt, nur mit einem hohen zeitlichen und personellen Aufwand möglich. Gleichzeitig müssen die im Einsatzbericht enthaltenden Daten (z.B. Patienten- und Versicherungsdaten) für die Abrechnung mit den Kostenträgern nochmals manuell durch die Gebührenabrechnung vom Einsatzprotokoll in die Gebührenabrechnungssoftware übertragen werden.
Hinsichtlich der aktuellen Änderungen im deutschen Rettungsdienst und der damit verbundenen Aufgabenerweiterung des nicht ärztlichen Rettungsfachpersonals, ist es zwingend notwendig, geeignete Systeme zur Datenerfassung zur Verfügung zu stellen. Die ohnehin klar definierten gesetzlichen Bestimmungen zur Dokumentationspflicht der Ärzte unterstreichen ebenfalls die Wichtigkeit eines geeigneten Systems. Durch die zunehmende Anzahl an Klagen gegen Rettungsdienste und die teils schon Jahre zurückliegenden Einsätze, ist die Einsatzdokumentation oft das einzige verbleibende Beweismittel, welches zur Klärung des Sachverhaltes beitragen kann.
Aber auch die steigenden Anforderungen in der Qualitätspolitik machen eine Auswertung der erfassten Daten unumgänglich und sind für jeden Rettungsdienstträger von entscheidender Bedeutung. Die gesetzlichen Regelungen zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems finden sich zum Beispiel derzeit schon in den einzelnen Landesrettungsdienstgesetzen (z.B. § 7a Abs. 2 des RettG NRW) wieder. Zudem erwarten die Kostenträger zukünftig eine leistungsbezogene Abrechnung des Einsatzes nach dem Leistungskatalog des SGB V.
Die Einführung einer mobilen Datenerfassung schafft Abhilfe. Kernstück der Lösung ist ein tragbares Terminal, mit dem alle Daten unmittelbar am Einsatzort digital erfasst werden können. Der Kleincomputer liest die Versichertenkarte ein, übernimmt per Funk alle Messwerte aus Monitor- und EKG-Gerät und druckt Formulare und Protokolle aus. Zudem kann der Notarzt unterwegs auf Nachschlagewerke zugreifen und erhält, wenn einmal die elektronische Patientenkarte eingeführt ist, wichtige Informationen über Vorerkrankungen oder Allergien des Patienten. Alle Informationen werden direkt an das Zielkrankenhaus gesandt, das sofort die Aufnahme vorbereiten kann.
Die Anforderungen, die im Rettungsdienst an ein solches System gestellt werden, sind enorm groß. Die Geräte müssen desinfizierbar und sturzsicher sein. Zudem sollten sie über eine lange Akkuleistung und multible Verbindungsmöglichkeiten verfügen sowie auch von Computerlaien in Krisensituationen sicher bedient werden können.
Neben dem Auslesen der Krankenversicherungskarte bieten die Geräte Möglichkeiten zur kompletten medizinischen Dokumentation, Erfassung aller Daten zur Abrechnung, Verbrauchslisten etc..
Mit der Einführung einer mobilen Datenerfassung für den Rettungsdienst der Stadt Oberhausen erfüllt das Qualitätsmanagement die gesetzlichen Vorgaben und die Forderungen der Kostenträger. Gleichzeitig wird es dadurch möglich, die für die Transporte laut Rettungsdienstsatzung anfallenden Gebühren durch die elektronische Aufarbeitung der Daten und der daraus resultierenden Verminderung des manuellen Arbeitseinsatz bei der Datenerfassung zeitnaher mit den Kostenträgern abzurechnen.
Die für die Beschaffung einer mobilen Datenerfassung benötigten Haushaltsmittel in Höhe von ca. 250.000,- Euro wurden bei den Haushaltsplanungen für das Jahr 2019 berücksichtigt (Finanzstelle 610002160100000 - Rettungsdienst, Finanzposition 783100 - Auszahlung für Sachanlagen über 410,- €).
Eine Zuwendung für Ausgaben des Rettungsdienstes wird durch die Bezirksregierung nicht gewährt. Die Kosten der mobilen Datenerfassung fließen jedoch in die zukünftige Gebührenkalkulation des Rettungsdienstes ein.
