Berichtsvorlage - M/16/4837-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht „Sicherung der Wegeverbindung von der Straße Kramtsweg bis zur Straße An Kahlens Kuhle“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Anne Rolf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Sterkrade
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
27.06.2019
|
Sachverhalt
Sachdarstellung
In der Sitzung am 09.05.2019 hat die Bezirksvertretung Sterkrade zum Antrag der SPD-Fraktion gemäß § 4 der Geschäftsordnung mit dem Titel „Prüfauftrag an die Verwaltung: Sicherung der Wegeverbindung von der Straße Kramtsweg bis zur Straße An Kahlens Kuhle“ (Drucksache Nr. A/16/4685-01, siehe Anhang) folgenden Beschluss gefasst:
„Die Bezirksvertretung Sterkrade beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die durch Fuß und Spaziergänger/-innen genutzte Wegeverbindung von der Straße Kramtsweg bis zur Straße An Kahlens Kuhle langfristig, gerade in der Kombination eines ausgebauten Weges und eines naturbelassenen Trampelpfades, gesichert werden kann.“
Die Wegeverbindung wurde vor Ort durch die Untere Naturschutzbehörde gemeinsam mit der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet begutachtet. Sie stellt sich aktuell als grüne Verbindungachse im Oberhausener Norden dar, die extensiv gepflegt wird. Die Wege bestehen größtenteils aus wassergebundener Wegedecke. Die Bankette wird regelmäßig gemäht.
Planerisch ist die in Rede stehende Fläche teilweise über den Landschaftsplan der Stadt Oberhausen und Bebauungspläne gesichert. Im Norden liegt der bauplanungsrechtliche Außenbereich (Geltungsbereich des Landschaftsplans) sowie das Landschaftsschutzgebiet 1.2.1 „Sterkrade-Nord und Schlägerheide“. Teilbereiche der Wegeverbindung befinden sich in den Bebauungsplänen Nr. 220, 183 und 421:
- Der Abschnitt zwischen Kramtsweg und Flachsstraße liegt im Landschaftsschutzgebiet 1.2.1 und im Bebauungsplan Nr. 220 - Grünzug Kiefernstraße -, der hier öffentliche Grünfläche festsetzt.
- Der Wegeabschnitt von der Flachsstraße bis zur Tüsselstraße befindet sich im Bebauungsplan Nr. 183 – Flachsstraße -, und zwar ebenfalls in einer festgesetzten öffentlichen Grünfläche. Dieser Bebauungsplan von 1985 nennt die „Fußwegebeziehung entlang der alten Sudetenstraße (vorhandene Wegeführung)“ als eines der Hauptplanungsziele. In der Begründung wird dazu ausgeführt: „Wesentlicher Planinhalt ist die teilweise Erhaltung der vorhandenen Grünfläche unter Beibehaltung der vorhandenen Fußwegebeziehung auf der Sudetenstraße. Der auf dieser zusammenhängenden Grünfläche vorhandene Bewuchs ist für das Planungsgebiet charakteristisch anzusehen und von ökologischer Bedeutung. … Im Sinne einer durchgehenden Grünverbindung wird ein ca. 10 – 22 m breiter Streifen mit einem Fußweg entlang der alten Sudetenstraße als öffentliche Grünfläche festgesetzt.“
- Ab der Tüsselstraße verläuft die Wegeverbindung entlang der Straße Am Ringofen.
- Der letzte Abschnitt bis zur Straße An Kahlens Kuhle befindet sich im Bebauungsplan Nr. 421 - Neukölner Straße/Am Ringofen/Walsumermarkstraße - und ist darin als Verkehrsfläche/ Fußweg ausgewiesen.
Seitens der Fachverwaltung ist keine Änderung der B-Plan-Festsetzungen angedacht. Die Grundstücke, über die die Wegeverbindung verläuft, befinden sich in städtischem Eigentum, so dass auch diesbezüglich eine recht hohe Sicherheit für den Erhalt besteht. Bei einer künftigen Landschaftsplanänderung/-neuaufstellung wird geprüft, ob sich der Geltungsbereich des Landschaftsplans auf weitere Teile der Freiflächen und der Wegeverbindung erstrecken könnte oder diese Bereiche sogar Bestandteil des Landschaftsschutzgebiets werden. Hierdurch würden weitere Teile der Wegeverbindung einen höheren naturschutzrechtlichen und planerischen Schutzstatus erlangen.
Neophyten sind in diesem Landschaftsraum, wie auch in allen anderen Stadtbereichen, vorhanden. Im Wegenahbereich ist durch die häufige Bankettmahd mit einer geringen Problematik zu rechnen. Die Mehrzahl der Neophyten sind sog. Gartenflüchtlinge, die sich durch illegales Abladen von Gartenabfällen in der Natur ausbreiten. Die Neophytenproblematik könnte generell deutlich reduziert werden, wenn keine Gartenabfälle in die freie Landschaft ausgebracht werden.
Die Untere Naturschutzbehörde ist in einem ständigen Austausch mit der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet im Hinblick auf die Neophytenbekämpfung im gesamten Stadtgebiet. In welcher Form zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, wird im Rahmen des Konzepts zur ökologischen Entwicklung der Freifläche An der Tongrube/ Flachsstraße/ Walsumermarkstraße (siehe Berichtsvorlage Drucksache Nr. M/16/4836-01 zum Prüfauftrag A/16/4542-01) definiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
14,6 kB
|
